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Kindergeld für verheiratete Kinder

Gibt es Kindergeld, wenn das eigene Kind geheiratet hat?

Kindergeld gibt es für viele Eltern nicht nur bis zum 18. Lebensjahr, sondern auch noch darüber hinaus. Zum Beispiel, wenn das Kind studiert oder eine Ausbildung beginnt. Doch wie sieht es aus, wenn das Kind verheiratet ist? Bekommt man Kindergeld für verheiratete Kinder?

Kurz & knapp

  • Trotz Heirat deines Kindes bekommst du bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld
  • Voraussetzung ist, dass dein volljähriges Kind in der Ausbildung oder im Studium ist
  • Das Einkommen deines Kindes oder dessen Ehepartner sind nicht relevant
  • WISO Steuer rechnet dir das Kindergeld automatisch in der Steuererklärung an

Voraussetzungen fürs Kindergeld

Unter bestimmten Voraussetzungen bekommst du auch für dein volljähriges Kind Kindergeld ausgezahlt. Dabei spielt es keine Rolle, ob und wie viel Geld dein Kind verdient. Es kommt stattdessen auf folgende Kriterien an:

  • dein Kind absolviert eine Berufsausbildung
  • dein Kind leistet einen Freiwilligendienst
  • dein Kind befindet sich in einer Übergangszeit von maximal 4 Monaten
  • dein Kind überbrückt eine Wartezeit mangels Ausbildungsplatz

Altersbeschränkung

Es gibt eine Altersbeschränkung für Kindergeld, auch wenn dein Kind eins der oben erwähnten Kriterien erfüllt. Und zwar wird Kindergeld nur bis zum 25. Lebensjahr ausgezahlt.

Kindergeld nur bis zur Hochzeit?

Auch wenn ab der Heirat der Ehepartner deines Kindes vorrangig unterhaltspflichtig für dein Kind ist, hast du dennoch weiterhin Anspruch auf Kindergeld. So hat der Bundesfinanzhof bereits in 2013 entschieden.

Dabei ist es egal, ob dein Kind oder der Ehepartner Gehalt bekommt. Auch die Höhe deren Einkommen ist nicht relevant. Wichtig ist nur: Die Voraussetzungen, die auch unverheiratete Kinder erfüllen müssen, damit es Kindergeld gibt, gelten ebenso für verheiratete Kinder.

Wie hoch ist das Kindergeld für verheiratete Kinder?

Wie auch bei unverheirateten Kindern wird das Kindergeld für verheiratete Kinder jährlich angepasst. Wir haben eine Übersicht der letzten Jahre für dich zusammengestellt:

Kindergeld01.01.202101.01.2022Neu: 01.01.2023
Für das 1. und das 2. Kind219 €219 €250 €
Für das 3. Kind225 €225 €250 €
Für jedes weitere Kind250 €250 €250 €
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Kindergeld für verheiratete Kinder in die Steuererklärung eintragen

Ja, das Kindergeld für verheiratete Kinder gehört in die Steuererklärung. Um genau zu sein, in die Anlage Kind. Warum? Weil ausgerechnet wird, ob der Kinderfreibetrag einen größeren Steuervorteil für dich hat. Mach es dir einfach: Nutze WISO Steuer und die Berechnung wird ganz automatisch für dich durchgeführt.

FAQ: Kindergeld für verheiratete Kinder

Bis wann bekomme ich Kindergeld, wenn mein Kind verheiratet ist?

Ist dein Kind in einer Berufsausbildung oder im Studium, bekommst du bis zum 25. Lebensjahr deines verheirateten Kindes noch weiter Kindergeld.
Ja. Der Bundesfinanzhof hat in 2013 entschieden, dass weder das Einkommen deines Kindes noch das des Ehepartners bei der Berechnung vom Kindergeld eine Rolle spielt.
In diesem Fall gibt es Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr deines Kindes.
Auch nach dem Auszug aus dem Elternhaus hast du weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Voraussetzung ist, dass dein Kind unter 25 Jahre alt ist und eine Ausbildung macht beziehungsweise ein Studium absolviert.
Steigt dein Kind nach dem Schulabschluss direkt ins Berufsleben ein, bekommst du bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld.

Quelle: BFH