Kindergeld gibt es für viele Eltern nicht nur bis zum 18. Lebensjahr, sondern auch noch darüber hinaus. Zum Beispiel, wenn das Kind studiert oder eine Ausbildung beginnt. Doch wie sieht es aus, wenn das Kind verheiratet ist? Bekommt man Kindergeld für verheiratete Kinder?
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Trotz Heirat deines Kindes bekommst du bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld
- Voraussetzung ist, dass dein volljähriges Kind in der Ausbildung oder im Studium ist
- Das Einkommen deines Kindes oder dessen Ehepartner sind nicht relevant
- WISO Steuer rechnet dir das Kindergeld automatisch in der Steuererklärung an
Voraussetzungen fürs Kindergeld
Unter bestimmten Voraussetzungen bekommst du auch für dein volljähriges Kind Kindergeld ausgezahlt. Dabei spielt es keine Rolle, ob und wie viel Geld dein Kind verdient. Es kommt stattdessen auf folgende Kriterien an:
- dein Kind absolviert eine Berufsausbildung
- dein Kind leistet einen Freiwilligendienst
- dein Kind befindet sich in einer Übergangszeit von maximal 4 Monaten
- dein Kind überbrückt eine Wartezeit mangels Ausbildungsplatz
Altersbeschränkung
Es gibt eine Altersbeschränkung für Kindergeld, auch wenn dein Kind eins der oben erwähnten Kriterien erfüllt. Und zwar wird Kindergeld nur bis zum 25. Lebensjahr ausgezahlt.
Kindergeld nur bis zur Hochzeit?
Auch wenn ab der Heirat der Ehepartner deines Kindes vorrangig unterhaltspflichtig für dein Kind ist, hast du dennoch weiterhin Anspruch auf Kindergeld. So hat der Bundesfinanzhof bereits in 2013 entschieden.
Dabei ist es egal, ob dein Kind oder der Ehepartner Gehalt bekommt. Auch die Höhe deren Einkommen ist nicht relevant. Wichtig ist nur: Die Voraussetzungen, die auch unverheiratete Kinder erfüllen müssen, damit es Kindergeld gibt, gelten ebenso für verheiratete Kinder.
Wie hoch ist das Kindergeld für verheiratete Kinder?
Wie auch bei unverheirateten Kindern wird das Kindergeld für verheiratete Kinder jährlich angepasst. Wir haben eine Übersicht der letzten Jahre für dich zusammengestellt:
Kindergeld | 01.01.2021 | 01.01.2022 | Neu: 01.01.2023 |
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Für das 1. und das 2. Kind | 219 € | 219 € | 250 € |
Für das 3. Kind | 225 € | 225 € | 250 € |
Für jedes weitere Kind | 250 € | 250 € | 250 € |
Keine Pauschale vergessen!
Kindergeld für verheiratete Kinder in die Steuererklärung eintragen
Ja, das Kindergeld für verheiratete Kinder gehört in die Steuererklärung. Um genau zu sein, in die Anlage Kind. Warum? Weil ausgerechnet wird, ob der Kinderfreibetrag einen größeren Steuervorteil für dich hat. Mach es dir einfach: Nutze WISO Steuer und die Berechnung wird ganz automatisch für dich durchgeführt.
FAQ: Kindergeld für verheiratete Kinder
Bis wann bekomme ich Kindergeld, wenn mein Kind verheiratet ist?
Bekomme ich Kindergeld, auch wenn der Ehepartner meines Kindes ein hohes Einkommen hat?
Wie lange bekomme ich Kindergeld, wenn mein Kind in der Ausbildung ist?
Wird Kindergeld gezahlt, auch wenn mein Kind auszieht?
Wie lange gibt es Kindergeld, wenn mein Kind keine Ausbildung macht?
Quelle: BFH