Bei 30 Grad und mehr im Büro arbeiten? Unvorstellbar. Für die nötige Abkühlung im häuslichen Arbeitszimmer sorgen mobile Klimageräte oder Ventilatoren. Doch wie werden diese Geräte abgesetzt?
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Klimageräte sind keine Arbeitsmittel
Klimageräte stellen keine beruflichen Einrichtungsgegenstände dar, wie etwa Schreibtisch, Regal oder Schreibtischlampe. Sie gehören zur Ausstattung des Arbeitszimmers. Diese Kosten der Ausstattung sind – wie die Kosten des Arbeitszimmers – entweder im Rahmen des Höchstbetrages von 1.250 Euro, in unbegrenzter Höhe oder gar nicht absetzbar. Denn diese Gegenstände dienen der funktionsgerechten Nutzbarmachung des Arbeitszimmers.
Klimaanlage im Arbeitszimmer absetzbar?
Nun kommt alles auf Ihr Arbeitszimmer an: Erkennt das Finanzamt die Kosten für das Büro an? Dann kannst du auch die Ausgaben für die Klimaanlage absetzen. Lehnt es jedoch einen Kostenansatz ab, ist auch der Absatz der Klimaanlage dahin.
Mehr in unserem Artikel: Arbeitszimmer absetzen
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Anschaffungskosten unter 800 Euro?
Des Weiteren kommt es auf den Kaufpreis der Klimaanlage an. Betragen die Anschaffungskosten nicht mehr als 800 Euro netto bzw. 952 Euro brutto? Dann kannst du die Kosten einschließlich der Mehrwertsteuer sofort in voller Höhe als Werbungskosten absetzen. Dies gilt bei Anschaffung ab dem 01.01.2018. Bei Anschaffung vor 2018 liegt die Grenze bei 410 Euro netto bzw. 487,90 Euro brutto.
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Anschaffungskosten über 800 Euro?
Betragen die Anschaffungskosten mehr als 800 Euro bzw. bei Anschaffung vor 2018 mehr als 410 Euro, musst du die Kosten über eine Nutzungsdauer von 11 Jahren verteilen, d. h. „abschreiben“. In jedem Jahr ist die sogenannte „Absetzung für Abnutzung“ (AfA) in Höhe von 9,09 Prozent als Werbungskosten absetzbar.
Im Jahr der Anschaffung ist die ermittelte Jahres-AfA nur zeitanteilig absetzbar, und zwar für jeden Monat exakt mit einem Zwölftel. Den verbleibenden Rest aus dem Anschaffungsjahr setzt du im Anschluss an die Abschreibungsdauer ab.
Wann sich die Abschreibung der Klimaanlage lohnt
Die Sofortabschreibung ist eine „Kann-Regelung“. Das bedeutet, dass du auch Anschaffungskosten unter 800 Euro auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilen und in jedem Jahr mit der jeweiligen Jahres-Abschreibung absetzen kannst.
Dies empfiehlt sich, wenn Werbungskosten sich nicht oder kaum auf deine Steuerschuld auswirken. Beispielsweise, weil deine Einkünfte nur sehr niedrig oder gar negativ sind. Wenn du dann lediglich eine Jahres-Abschreibung statt der Gesamtabschreibung ansetzen, kannst du den restlichen Betrag in den kommenden Jahren steuerwirksam nutzen.