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Klimaanlage fürs Arbeitszimmer

Kühlen Kopf bewahren und die Kosten von der Steuer absetzen

Arbeiten bei über 30 Grad im Büro? Unvorstellbar. Für die nötige Abkühlung im häuslichen Arbeitszimmer sorgen mobile Klimageräte oder Ventilatoren. Doch wie lässt sich eine Klimaanlage von der Steuer absetzen?

Kurz & knapp

  • Klimaanlagen im Arbeitszimmer können steuerlich absetzbar sein
  • Für Geräte, die im Privatbereich genutzt werden, gibt es keinen Steuerbonus
  • Der Preis entscheidet, ob du die Kosten in einem Jahr vollständig absetzen kannst

Ist die Klimaanlage steuerlich absetzbar?

Mit steigenden Temperaturen im Sommer wird die Anschaffung einer Klimaanlage für viele Menschen immer relevanter. Doch neben dem Komfort stellt sich auch die Frage, ob man die Kosten für die Klimaanlage steuerlich berücksichtigen kann.

Privatkosten

Wer sich ein mobiles Gerät für die kühle Brise im Wohnzimmer angeschafft hat, wird enttäuscht: In diesem Fall handelt es sich um Kosten der privaten Lebensführung – Steuervorteile gibt es für mobile Klimageräte oder Ventilatoren nicht.

  • Anders sieht es aus, wenn du eine „richtige“ Klimaanlage (mit Außengerät) von einem Fachunternehmen einbauen lässt. In diesem Fall kannst du immerhin einen Teil der Lohnkosten als häusliche Handwerkerleistung absetzen.

Berufliche Kosten

Wer allerdings sich das gute Stück im Arbeitszimmer installiert hat, kann auf Unterstützung vom Finanzamt bauen. Denn Kosten, die berufsbedingt entstehen, lassen sich bei der Steuer anrechnen.

Doch hier gibt es einen Haken: Das Arbeitszimmer muss als solches vom Finanzamt anerkannt werden. Dafür müssen einige steuerrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Erkennt das Finanzamt das Büro an, kannst du auch die Ausgaben für die Klimaanlage absetzen. Lehnt es jedoch einen Kostenansatz fürs Arbeitszimmer generell ab, ist auch der Absatz der Klimaanlage dahin.

Akzeptiert das Finanzamt dein Arbeitszimmer, kannst du die Kosten wie folgt absetzen:

  • Mobiles Klimagerät, Ventilator & Co.: Als Arbeitsmittel, da sie zur Ausstattung des Arbeitszimmers gehören.
  • Fest eingebaute Anlage: Bei den Gesamtkosten des Arbeitszimmers, mehr zu den Voraussetzungen in unserem Beitrag: Arbeitszimmer absetzen
Information zum Thema

Gemischte Nutzung

Nutzt du deine mobile Klimaanlage tagsüber im Arbeitszimmer und stellst sie beispielsweise nachts in dein Schlafzimmer? Dann kannst du 50 Prozent vom Kaufpreis in deiner Steuererklärung ansetzen.
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Video: Steuern sparen mit dem Arbeitszimmer

Erledigst du deine Arbeit im heimischen Büro, kannst du damit Steuern sparen. Erfahre in unserem Video, welche Kosten du absetzen kannst und wo die Grenzen liegen.

Wie setze ich die Klimaanlage ab?

Wie du das Klimagerät in der Steuererklärung berücksichtigen kannst, hängt vom Kaufpreis ab. Kosten für teurere Geräte müssen in der Regel über mehrere Jahre verteilt werden.

Anschaffungskosten unter 800 Euro

Betragen die Anschaffungskosten nicht mehr als 800 Euro netto bzw. 952 Euro brutto? Dann kannst du die Kosten einschließlich der Mehrwertsteuer sofort in voller Höhe als Werbungskosten absetzen.

Anschaffungskosten über 800 Euro

Betragen die Anschaffungskosten mehr als 800 Euro bzw. 952 Euro inklusive Mehrwertsteuer, musst du die Kosten über eine Nutzungsdauer von 11 Jahren verteilen, also „abschreiben“. In jedem Jahr ist die sogenannte „Absetzung für Abnutzung“ (AfA) in Höhe von 9,09 Prozent als Werbungskosten absetzbar.

Im Jahr der Anschaffung ist die ermittelte Jahres-AfA nur zeitanteilig absetzbar, und zwar für jeden Monat exakt mit einem Zwölftel. Den verbleibenden Rest aus dem Anschaffungsjahr setzt du im Anschluss an die Abschreibungsdauer ab.

Wann sich die Abschreibung der Klimaanlage lohnt

Die Sofortabschreibung ist eine „Kann-Regelung“. Das bedeutet, dass du auch Anschaffungskosten unter 800 Euro auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilen und jedes Jahr im Rahmen der Steuererklärung mit der jeweiligen Jahres-Abschreibung absetzen kannst.

Dies empfiehlt sich, wenn Werbungskosten sich nicht oder kaum auf deine Steuerschuld auswirken. Beispielsweise, weil deine Einkünfte nur sehr niedrig oder gar negativ sind. Wenn du dann lediglich eine Jahres-Abschreibung statt der Gesamtabschreibung ansetzt, kannst du den restlichen Betrag in den kommenden Jahren steuerwirksam nutzen.

Wartungs- und Betriebskosten: Kann ich auch laufende Kosten steuerlich absetzen?

Es sind oft nicht nur die Anschaffungskosten, die ins Gewicht fallen. Klimaanlagen benötigen regelmäßige Wartung und verbrauchen Strom. Aber wie verhält es sich mit diesen laufenden Kosten in Bezug auf die Steuer?

Stromverbrauch:

Der zusätzliche Stromverbrauch durch die Klimaanlage im Arbeitszimmer ist prinzipiell absetzbar. Allerdings muss hier der Anteil, der auf die Klimaanlage entfällt, genau von den übrigen (privaten) Stromkosten herausgerechnet werden.

Dazu teilst du alle Kosten aus deiner Abrechnung (Strom, Wasser, usw.) anhand der Wohnfläche auf. Und schon ist der Strom für die Klimaanlage auch mit drin in der Rechnung.

Wartung und Reparaturen:

Wartungskosten, die regelmäßig anfallen, um die Funktionsfähigkeit der Klimaanlage zu gewährleisten, können als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn die Klimaanlage im Arbeitszimmer steht.
Unvorhergesehene Reparaturkosten können ebenfalls abgesetzt werden, sofern sie die Funktionsfähigkeit der Klimaanlage im beruflich genutzten Raum betreffen.

  • Tipp: Bewahre alle Rechnungen und Dokumente auf, die diese Kosten belegen, um im Falle einer Überprüfung durch das Finanzamt alles nachweisen zu können.
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FAQ: Klimanlage fürs Arbeitszimmer

Kann ich die Klimaanlage absetzen?

Ja, wenn du eine fest verbaute Anlage im Arbeitszimmer hast, kannst du beruflichen Nutzungsanteil absetzen. Mobile Geräte im Arbeitszimmer gibst du bei den Arbeitsmitteln an. Nutzt du das Gerät privat, kannst du nur anteilige Kosten absetzen, wenn das Gerät vom Profi fest verbaut wurde. 
Nein, es gibt keine spezifische Obergrenze für Klimaanlagen. Allerdings unterliegen die Kosten der Klimaanlage den allgemeinen Begrenzungen für Arbeitszimmerkosten, wenn das Arbeitszimmer selbst steuerlich anerkannt ist. 
Ja, es ist immer ratsam, alle Kosten, die du steuerlich abziehen möchtest, durch Rechnungen oder Belege zu dokumentieren. 
Grundsätzlich kannst du Kosten nur in dem Steuerjahr abziehen, in dem sie angefallen sind. Wenn du deine Steuererklärung für das betreffende Jahr jedoch noch nicht eingereicht hast oder sie noch geprüft wird, kannst du die Klimaanlage noch berücksichtigen.