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Die neue Heizung absetzen

Diese Steuervorteile und Förderungen gibt es

Mit den aktuellen Plänen zum Klimaschutz wurde das Aus für Öl- und Gasheizungen eingeläutet. Viele Immobilienbesitzer müssen sich nun mit Alternativen auseinandersetzen – und auch mit den Kosten. Viele stellen sich da die Frage: Kann ich die neue Heizung absetzen? Welche Steuervorteile und Förderungen es gibt, zeigen wir hier.

Kurz & knapp

  • Neue Heizungsanlagen, die die Energieeffizienz verbessern, können von der Steuer abgesetzt werden
  • Bei solchen energetischen Maßnahmen können Lohn- und Materialkosten abgesetzt werden
  • Alternativ bietet der Staat auch verschiedene Fördermöglichkeiten

Energetisches Sanieren – So kannst du die neue Heizung von der Steuer absetzen

Schon seit 2020 gibt es für Sanierungsmaßnahmen, die die Energieeffizienz des Gebäudes verbessern, steuerliche Vorteile. Wichtig: Den Steuervorteil gibt es nur für Eigenheimbesitzer – du musst also selbst in dem Haus oder der Wohnung wohnen.

Was sind die Voraussetzungen?

Für den Steuerbonus musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Sanierung findet zwischen dem 01.01.2020 und dem 31.12.2029 statt
  • Dein Eigenheim ist mindestens 10 Jahre alt
  • Für Heizungen gilt: Die Heizung ist mindestens 2 Jahre alt
  • Deine Heizung wird von einem anerkannten Fachunternehmen saniert oder getauscht
  • Das Fachunternehmen muss die verbesserte Energieeffizienz bescheinigen
  • Du bekommst eine Rechnung in deutscher Sprache, die du per Überweisung bezahlst
  • Du hast für die neue Heizung keine staatliche Förderung erhalten
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Was ist, wenn ich die Voraussetzungen nicht erfülle?

Wenn du die Voraussetzungen nicht erfüllst oder den Höchstbetrag schon ausgeschöpft hast, kannst du trotzdem Steuern sparen. In diesem Fall kannst du die Kosten rund um deine Heizung als Handwerkerkosten absetzen.

Achtung: Hast du für die Sanierungsmaßnahme eine Förderung von Staat oder Bundesland bekommen, kannst du sie nicht mehr in der Steuererklärung eintragen. Auch nicht als Handwerkerkosten.

Welche Kosten bei der Heizung werden gefördert?

Bei deiner Heizung hast du mehrere Möglichkeiten, die Energieeffizienz zu verbessern. Diese Maßnahmen werden steuerlich gefördert:

  • Austausch der alten Heizung gegen eine umweltschonende Alternative
  • Ergänzung der Heizung, für eine umweltschonende Hybridlösung
  • Optimierung der Heizungsanlage
  • Heizkesseltausch

Wie hoch ist der Steuervorteil?

Erfüllt deine Sanierungsmaßnahme die Voraussetzungen, kannst du bis zu 20 Prozent der Rechnung in der Steuererklärung eintragen. Das Besondere: Im Gegensatz zu den Handwerkerleistungen, kannst du bei der energetischen Sanierung nicht nur die Lohn- sondern auch die Materialkosten absetzen.

Der Höchstbetrag beträgt dabei 40.000 Euro pro Immobilie. Wichtig: Den Betrag gibt es nur für das Eigenheim, nicht für vermietete Immobilien. Die Kosten kannst du aber nicht auf einen Schlag absetzen. Sie werden insgesamt auf 3 Jahre verteilt. Die Beträge werden dabei direkt von deiner Einkommensteuer abgezogen – du profitierst also vor allem dann, wenn du viel Einkommensteuer zahlen musst.

Den Steuerbonus gibt es nicht nur für Heizungen

Ob neue Fenster, Hausdämmung oder eine Solar-Anlage. Du kannst mit vielen Sanierungsmaßnahmen Steuern sparen. Du möchtest mehr erfahren? Dann schau doch in unseren Beitrag:

Wo trage ich die Sanierungskosten Steuererklärung ein?

Die Angaben für energieeffizientes Sanieren gehören in die Anlage „Energetische Maßnahmen“.

In WISO Steuer trägst du deine Daten schnell und einfach ein unter: Thema hinzufügen > Sonstige Angaben > Förderung von Wohneigentum > Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen.

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In WISO Steuer trägst du deine Daten schnell und einfach ein unter: Thema hinzufügen > Sonstige Angaben > Förderung von Wohneigentum > Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen.

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Nicht vergessen!

Auch wenn du die Kosten schon komplett bezahlt hast – den Steuerbonus erhältst du verteilt über 3 Jahre. Du musst also die Kosten in den nächsten 3 Steuererklärungen immer wieder angeben. Auch hier unterstützt dich WISO Steuer. Denn du kannst deine Vorjahres-Daten einfach in die aktuelle Steuererklärung übertragen lassen. Das spart nerviges Abtippen – und wertvolle Zeit!

Vermieter – wie kann ich die neue Heizung absetzen?

Den Steuerbonus für energetisches Sanieren gibt es nur für Eigenheimbesitzer. Doch auch Vermieter können Steuern sparen. Denn: Auch Wartung, Sanierung und Tausch der Heizung gehören zu den Werbungskosten. Das Beste daran: Der Heizungstausch gehört zu den Erhaltungsaufwendungen. Das heißt, dass du die Kosten in voller Höher in dem Jahr absetzen kannst, in dem sie entstanden sind.

Wo trage ich die Sanierungskosten als Vermieter in der Steuererklärung ein?

Auch als Vermieter kannst du Ausgaben rund um deine vermietete Wohnung ganz einfach eintragen.

Öffne dazu deine Steuererklärung und klicke auf Thema hinzufügen > Sparer & Vermieter > Vermietung von eigenem Wohnraum und anderen Räumen > Weitere Aufwendungen > Erhaltungsaufwendungen.

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Öffne dazu deine Steuererklärung und klicke auf Thema hinzufügen > Sparer & Vermieter > Vermietung von eigenem Wohnraum und anderen Räumen > Weitere Aufwendungen > Erhaltungsaufwendungen.

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Welche Förderungen gibt es für die neue Heizung?

Alternativ zur steuerlichen Entlastung, kannst du auch staatliche Förderungen in Anspruch nehmen. Auch für den Austausch alter Heizungen gibt es Zuschüsse – denn für viele wären die umweltschonenden Varianten sonst nicht bezahlbar.

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Achtung: Beides geht nicht!

Möchtest du mit der neuen Heizung sparen, solltest du im Vorfeld genau abwägen, was sinnvoller ist. Denn du kannst keine Kosten mehr absetzen, wenn du eine staatliche Förderung bekommen hast.

Austauschprämie für Öl- und Gasheizungen

Tauschst du deine Ölheizung oder mindestens 20 Jahre alte Gasheizung gegen eine umweltschonende Variante ohne fossile Brennstoffe? Dann kannst du die Austauschprämie in Höhe von 10 Prozent bekommen. Das Beste daran: Die Prämie gibt es zusätzlich zu den Zuschüssen für die neue Heizungsanlage.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Für klimafreundliches Heizen bietet der Staat Zuschüsse in Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Förderhöhe liegt zwischen 10 und 30 Prozent – unabhängig davon, welche Heizung ersetzt wird. Pro Haushalt gibt werden höchstens 60.000 Euro bezuschusst.

Die Förderungen im Überblick:

HeizungsanlageBasis-FörderungAustauschprämie Öl-/GasheizungWärmequelle
maximale Förderung
Wärmepumpe25 Prozent10 Prozent5 Prozent40 Prozent
Brennstoffzellenheizung25 Prozent10 Prozent35 Prozent
Solarthermie25 Prozent10 Prozent35 Prozent
Biomasseheizung10 Prozent10 Prozent20 Prozent
Wärmenetzanschluss30 Prozent10 Prozent40 Prozent
Innovative Heizungstechnik25 Prozent10 Prozent35 Prozent

Neue Förderungen ab dem 01.01.2024

Mit den neuen Voraussetzungen und Anforderungen, die ab 2024 für alte Heizungsanlagen gelten, wurden auch die Förderungen angepasst.

Grundförderung

Ab 2024 werden alle Heizungssysteme, die den Anforderungen des GEG entsprechen, mit 30 Prozent bezuschusst werden. Für wasserstoff-betriebene Heizungen gilt: Es werden nur die Kosten für die Wasserstofftauglichkeit der Anlage gefördert.

Klimabonus

Zusätzlich zu der Grundförderung, soll es für den Klimabonus geben. Der besteht aus drei Varianten:

Klimabonus I

Beim Klimabonus I gibt es zusätzlich zur Grundförderung einen Zuschuss von weiteren 20 Prozent. Diesen erhalten Eigentümer:

  • die einkommensunabhängigen Sozialleistungen erhalten
  • die ihre mindestens 30 Jahre alten Kohleöfen, Öl- oder Gas-Konstanttemperaturkessel austauschen und
  • vor 2002 in ihr Eigenheim gezogen oder
  • über 80 Jahre alt sind

Klimabonus II

Werden die alten Kohleöfen und Öl- oder Gas-Konstanttemperaturkessel mindestens 5 Jahre vor der Austauschpflicht ersetzt, gibt zusätzlich zur Grundförderung 10 Prozent. Wird die alte Anlage erst danach ausgetauscht, gibt es die 10 Prozent nur, wenn die Heizung mindestens zu 70 Prozent aus erneuerbaren Energien betrieben wird.

Klimabonus III

Gehen Kohleöfen und Öl- oder Gas-Konstanttemperaturkessel kaputt, die jünger sind als 30 Jahre, gibt es auch hier für den Ersatz 10 Prozent zusätzlich zur Grundförderung. Aber nur, wenn die Anlage innerhalb eines Jahres zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien betrieben werden kann.

Information zum Thema

So stellst du den Antrag

Möchtest du eine Förderung beantragen, benötigst du das Antragsformular, das du dann beim BAFA einreichst. Die Formulare sowie weiter Infos zur Antragstellung findest du auf der Seite das BAFA.

Kreditförderung

Zusätzlich zur Grundförderungen und dem Klimabonus kannst du ab 204 auch Förderkredite in Anspruch nehmen. Die Förderungen werden dann als Tilgungszuschüsse integriert.

Mehr Infos, wie du einen Förderkredit bekommen kannst, findest du auf der Seite der KfW-Bank.

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FAQ: Neue Heizung absetzen

Kann ich eine neue Heizung steuerlich absetzen?

Für klimafreundliche Heizungssysteme kannst du sowohl Lohn- als auch Materialkosten in der Steuererklärung eintragen. Wichtig ist, dass du eine anerkannte Fachfirma beauftragst, die dir die energieeffiziente Sanierungsmaßnahme bescheinigt.
Auch wenn du die Kosten schon komplett bezahlt hast – den Steuerbonus erhältst du verteilt über 3 Jahre. Du musst also die Kosten in den nächsten 3 Steuererklärungen immer wieder angeben.
Eigenheimbesitzer können im Rahmen der energetischen Sanierungsmaßnahmen auch Wärmepumpen von der Steuer absetzen.
Staatliche Förderungen für klimafreundliches Heizen musst du nicht versteuern und nicht in der Steuererklärung eintragen. Wenn du eine Förderung erhältst, kannst du die restlichen Kosten aber nicht mehr von der Steuer abziehen.
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