Bislang werden Saunabäder als Heilbäder angesehen und deshalb ermäßigt besteuert. Nun hat der Fiskus seine Meinung geändert – und langt seit 2015 kräftig zu. Alles zum Thema Sauna-Steuer zeigen wir hier.
Schnelleinstieg
Volkssport Saunieren jetzt höher besteuert
Mehr als 16 Millionen Deutsche haben 2013 öffentliche Saunabäder besucht. Schwitzen in der Sauna macht nicht nur Spaß, sondern schützt vor allerlei Krankheiten und führt zu Entspannung und Wohlbefinden.
Zahlreiche gesundheitliche Beeinträchtigungen können durch den Gang in die Sauna vermieden werden. Was aber kaum jemand weiß: Das Eintrittsticket ist nur mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent belastet.
Sauna-Besuch als Heilbehandlung
Im Jahr 2005 urteilte der Bundesfinanzhof, für Saunieren solle der ermäßigte Steuersatz nur dann gelten, wenn dies im Rahmen einer medizinischen Heilbehandlung erfolge. Er sei nicht mehr für das Schwitzen im Wellnessbereich anzuwenden, denn dort diene es dem allgemeinen Wohlbefinden (Aktenzeichen V R 54/02).
Die Finanzverwaltung hat erfreulicherweise das verkomplizierende BFH-Urteil mit einem Nichtanwendungserlass belegt. Begründung: “Entgegen der Auffassung des Bundesfinanzhofs sei nicht auszuschließen, dass eine Sauna allgemeinen Heilzwecken diene.” Aha! (BMF-Schreiben vom 20.3.2007).
19 Prozent Steuer auf Saunabesuche seit 2015
Nun haben die Finanzbehörden beschlossen, das Steuerprivileg nun doch zum Jahresbeginn 2015 zu beenden und Saunaleistungen künftig mit dem allgemeinen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent zu belasten. Allerdings konnten die Lobbyisten noch einen Aufschub erreichen: Jetzt kommt der Steuerschreck erst zum 01.07.2015.
In die Sauna gehen ist jetzt Wellness
Nun also soll die Schwitzerei plötzlich nicht mehr als Gesundheitsprophylaxe, sondern als Wellness-Vergnügen gelten. Damit müssen entweder die Sauna-Betreiber auf viel Geld verzichten, oder der Eintritt für die Gäste wird deutlich teurer. Statt beispielsweise 20 Euro sind dann 22,25 Euro zu zahlen. Betroffen sind auch Wellness-Hotels in Deutschland.
Die Branche ist empört und befürchtet einen dreistelligen Millionenschaden. Der Deutsche Sauna-Bund schimpft: “Einem nackten Mann greift man nicht so schamlos in die Taschen!”.
Weiterhin werden Sauna-Besuche ermäßigt mit 7 Prozent besteuert, wenn sie ärztlich verordnet werden. Eine Möglichkeit zum Schutz vor der erhöhten Mehrwertsteuer ist also ein Rezept vom Arzt, der aus gesundheitlichen Gründen einen Saunabesuch verordnet.
Die Frage nur ist, wie dies in der Praxis gehandhabt werden soll. Gibt es dann zwei Eintrittspreise – einen für die Kurenden und einen für die Wellnessenden?
Kann ich den Einbau einer Sauna von der Steuer absetzen?
Du kannst den Einbau der Sauna unter bestimmten Voraussetzungen als Handwerkerleistung absetzen. Zurückgezahlt werden Ihnen dabei 20 % vom Höchstbetrag für Handwerkerleistungen (6.000 €). Pro Haushalt und Jahr heißt das also 6.000 x 20 % = 1.200 €. (§ 35a des Einkommensteuergesetz (EStG) Punkt 3).
Was gilt bei einer Infrarotkabine?
In Infrarot-Wärmekabinen werden langwellige Infrarotstrahlen erzeugt, die über die Hautoberfläche in den Körper dringen. Sie erwärmen den Körper nicht über heiße Raumluft, wie z. B. bei einer Sauna, sondern über Infrarotstrahlung, die von Infrarotstrahlern erzeugt wird.
Diese Methode dient der Regenerierung und dem Wohlbefinden, wird aber auch aus medizinischen Gründen eingesetzt.
Ärzte empfehlen die Infrarot-Wärme meist bei
- atypischen Gesichtsschmerzen
- Gelenk- und Rückenschmerzen
- Trigeminusneuralgie
- Fibromyalgie
- Rheuma
- Verspannungen
- Schlaf- und Konzentrationsstörungen.
Doch sind die Anschaffungskosten einer Infrarot-Wärmekabine auch als Krankheitskosten absetzbar?
Ohne Attest wird’s schwer
Nun hat das Finanzgericht Nürnberg die Anschaffungskosten einer Infrarot-Wärmekabine als außergewöhnliche Belastungen abgelehnt. Begründung: Die medizinische Notwendigkeit wurde nicht durch ein amtsärztliches Attest oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nachgewiesen.
Denn bei der Wärmekabine handelt es sich um ein “Heilmittel im weiteren Sinne“, das nicht nur zur Linderung eines Leidens, sondern auch von einer großen Zahl von Personen u.a. zur Steigerung des allgemeinen Wohlempfindens und zur Gesundheitsvorsorge genutzt wird (Urteil des Finanzgericht Nürnberg, Aktenzeichen 7 K 387/13).
So klappt der Steuer-Abzug
Du willst dir eine Infrarot-Wärmekabine zulegen? Um diese steuermindernd absetzen zu können, musst du beachten, dass
- die medizinische Indikation durch amtsärztliches Attest nachgewiesen wird und
- das Attest unbedingt vor Beginn der Behandlung eingeholt wird