Eine Scheidung geht oft an die Substanz – sowohl persönlich als auch finanziell. Vor allem teure Gerichts- bzw. Prozesskosten schlagen dabei zu Buche. Da ist die Frage naheliegend, ob man die Scheidungskosten absetzen und so wenigstens von einer Steuererstattung profitieren kann. Doch für die steuerliche Sparmöglichkeit gelten strenge Voraussetzungen. Mehr dazu hier im Beitrag.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Seit 2013 können Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden
- Mit Kosten fĂĽr Zivilprozesse sparst du nur in ganz besonderen Ausnahmen Steuern
- Unter Umständen kannst du Scheidungskosten als Werbungskosten absetzen
Scheidungskosten absetzen – geht das?
Bis 2013 akzeptierte das Finanzamt Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen. Doch damit ist Schluss. Denn seit 2013 kommen Kosten für Zivilprozesse nur noch dann als außergewöhnliche Belastungen infrage, wenn die Existenz der Betroffenen durch diese Kosten gefährdet ist.
2017 urteilte der BFH, dass diese Voraussetzung bei Scheidungskosten nicht erfüllt ist. Damit gehört der Steuervorteil endgültig der Geschichte an.
Spare mit der Zusammenveranlagung
Außergewöhnliche Belastungen – was ist das eigentlich?
Mit außergewöhnlichen Belastungen Steuern sparen – aber wie? Auch wenn du keine Scheidungskosten absetzen kannst, finden vielleicht andere Ausgaben Platz in der Steuererklärung. Erfahre mehr dazu in Beitrag:
Alternative zu Scheidungskosten absetzen
Bei einer Trennung fallen oft nicht nur Kosten für die Scheidung an. Auch danach kann es für einen oder beide Partner zu zusätzlichen finanziellen Mehrbelastungen kommen. Hier findest du die wichtigsten, mit denen du Steuern sparen kannst:
Ehegattenunterhalt
Zahlst du deinem Ex-Partner Unterhalt, kannst du die Zahlungen von der Steuer absetzen. Das geht entweder als außergewöhnliche Belastung. Alternativ kannst du die Kosten beim Realsplitten auch als Sonderausgaben absetzen. Zu viele Fachwörter? Hier wird alles erklärt:
Kindesunterhalt
Haben du und dein Ex-Partner gemeinsame Kinder? Dann musst du sehr wahrscheinlich Kindesunterhalt leisten, wenn der Nachwuchs nicht bei dir wohnen. Auch diese Kosten kannst du absetzen. In der Steuererklärung trägst du sie als außergewöhnliche Belastung ein. Wie genau das geht und wie hoch die Unterhaltszahlungen mindesten sein müssen, erfährst du hier:
Kosten fĂĽr Kinderbetreuung
Hast du vor der Trennung die Betreuung deiner Kinder übernommen, ist das danach vielleicht nicht mehr möglich. Suchst du dir dann eine Kinderbetreuung, kannst du die Kosten dafür in deiner Steuererklärung angeben. Was du beachten musst, erfährst du hier:
Entlastungsbetrag fĂĽr Alleinerziehende
Scheidungskosten absetzen als Werbungskosten – ist das möglich?
Als außergewöhnliche Belastungen kannst du keine Scheidungskosten absetzen, aber vielleicht als Werbungskosten? Hier gibt es ein klares jein! Denn grundsätzlich akzeptiert das Finanzamt das wahrscheinlich noch nicht.
Klage beim BFH
Aktuell liegt ein Verfahren beim Bundesfinanzhof. Dabei geht es um die Besteuerung von Unterhalt. Denn: Beim Realsplitting kann der Unterhaltszahler die Leistung als Sonderausgaben absetzen. Der Empfänger muss sie aber als „sonstige Einkünfte“ versteuern. Die Idee: Wenn Unterhalt eine steuerpflichtige Einkunftsart ist, sollte man auch Werbungskosten absetzen können – in diesem Fall eben Scheidungskosten. Bleibt abzuwarten, ob es tatsächlich dazu kommt.
Möchtest du mehr über das Urteil erfahren, findest du es unter dem Aktenzeichen X R 7/20.
Wann könnte ich Scheidungskosten als Werbungskosten absetzen?
Scheidungskosten könnten dann Werbungskosten sein, wenn du oder dein Ex-Partner erhaltene Unterhaltszahlungen als sonstige Einkünfte versteuert. Dann würde ein enger Zusammenhang zwischen den Prozesskosten und den steuerpflichtigen Einkünften stehen. Das Urteil dazu steht aber noch aus.
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FAQ: Scheidungskosten absetzen
Wo trage ich Scheidungskosten in der Steuererklärung ein?
Was kann ich bei einer Trennung von der Steuer absetzen?
Kann ich bei Scheidung Anwaltskosten absetzen?
Welche Anwaltskosten kann ich von der Steuer absetzen?
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