Der Schornsteinfeger bringt gleich doppelt Glück. Denn die Ausgaben lassen sich auch von der Steuer absetzen. Unter welchen Voraussetzungen man die Steuervergünstigung bekommt, zeigen wir hier.
Schnelleinstieg
- Kurz & knapp
- Handwerker im Haushalt
- Schornsteinfeger als Handwerkerleistung absetzen
- Welche Kosten mindern meine Steuer?
- Welche Leistungen des Schornsteinfegers kann ich absetzen?
- Wo trage ich die Kosten für den Schornsteinfeger in der Steuererklärung ein?
- Darf ich den Schornsteinfeger bar bezahlen?
- Auch Mieter können den Schornsteinfeger absetzen
Kurz & knapp
- Mit dem Schornsteinfeger ist ein jährlicher Steuervorteil von bis zu 1.200 Euro möglich
- Arbeits- und Fahrtkosten sind absetzbar
- Die Rechnung keinesfalls bar zahlen!
Schornsteinfeger als Handwerkerleistung absetzen
Die Arbeit vom Schornsteinfeger zählt steuerlich gesehen zu den Handwerkerleistungen. Und damit lassen sich ordentlich Steuern sparen: Bis zu 6.000 Euro Handwerkerleistungen kannst du über die Steuer absetzen. Davon erhältst du dann als Steuerbonus 20 Prozent, also 1.200 Euro direkt auf die Steuer angerechnet.
Welche Kosten mindern meine Steuer?
Begünstigt sind dabei folgende Kosten (inklusive Mehrwertsteuer) rund um den Schornsteinfeger:
- Arbeitskosten
- Fahrtkosten
- Maschinenkosten
- Verbrauchsmittel
! Materialkosten kannst du hingegen nicht absetzen. Achte bei Erhalt der Rechnung darauf, dass die verschiedenen Kostenarten getrennt ausgewiesen werden.
Welche Leistungen des Schornsteinfegers kann ich absetzen?
Zu den abzugsfähigen Kosten des Schornsteinfegers zählen folgende Arbeiten:
- Kehren des Kamins
- Reparaturarbeiten
- Wartungsarbeiten
- Mess- und Überprüfungsarbeiten
- Feuerstättenschau
- Kontrolle von Blitzschutzanlagen und Aufzügen
- Legionellenprüfung
- andere technische Prüfdienste
Beispiel: Schornsteinfeger absetzen
Wo trage ich die Kosten für den Schornsteinfeger in der Steuererklärung ein?
Anlaufpunkt für die Handwerkerkosten ist die Anlage Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ab der Zeile 6.
Mit WISO Steuer machst du die Ausgaben rund um den Schornsteinfeger ganz einfach unter Allgemeine Angaben > Handwerker, Hilfen und Dienstleistungen im Haushalt an.
Darf ich den Schornsteinfeger bar bezahlen?
Nur Bares ist Wahres? Diese Ansicht teilt das Finanzamt leider nicht. Barzahlungen sieht es aufgrund der Schwarzarbeit gar nicht gern – und erkennt Ausgaben dementsprechend nicht an. Daher gilt: Zahle die Rechnung für den Schornsteinfeger nur mittels Banküberweisung, nachdem du eine Rechnung bekommen hast.
Rund um die Steuererklärung gilt die sogenannte Belegvorhaltepflicht. Das bedeutet, du musst keine Belege und Rechnungen zusammen mit deiner Steuererklärung einreichen. Erst bei Rückfragen musst du diese dem Finanzamt vorlegen.
Auch Mieter können den Schornsteinfeger absetzen
Nicht nur Immobilien-Eigentümer profitieren von dem Steuervorteil der Schornsteinfeger-Rechnung. Auch Mieter können diese Ausgaben steuerlich berücksichtigen. Voraussetzung hierbei ist, dass die abziehbaren Kosten klar aus der Nebenkostenabrechnung hervorgehen. Alternativ kann auch eine entsprechende eindeutige Bescheinigung des Vermieters vorgelegt werden.
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