Schulweg absetzen Titelbild

Fahrtkosten für Schulweg von der Steuer absetzen

Wann gibt es Unterstützung vom Finanzamt?

Kosten für den Schulweg absetzen? Der tägliche Weg zur Schule kann ins Geld gehen. Doch bei Fahrtkosten für den Schulweg der Kinder zeigt sich das Finanzamt knauserig. Wer dagegen berufliche Fahrtkosten hat, kann sich freuen. Wir zeigen, wann es bei der Steuer einen Vorteil gibt.

Kurz & knapp

  • Kosten für den Schulweg der Kinder sind steuerlich nicht absetzbar
  • Sind die Fahrten beruflich bedingt, erstattet das Finanzamt die Kosten
  • WISO Steuer unterstützt dich bei der Steuererklärung mit praktischen Tipps und Hinweisen

Kann ich Fahrtkosten zur Schule für mein Kind absetzen?

Wer sein Kind täglich zur Schule bringt, wendet dafür nicht nur Zeit, sondern auch Geld auf – etwa für Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug.

Wer auf die Idee kommt, die Kosten als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung anzugeben, dem entgegnet das Finanzamt: Eltern können die Aufwendungen nicht absetzen und müssen sie aus eigener Tasche bezahlen. Denn die Fahrtkosten für den Schulweg sind bereits durch das Kindergeld bzw. Kinderfreibeträge bei der Steuer abgegolten. Kosten darüber hinaus zählen für das Finanzamt zur privaten Lebensführung.

Experten Tipp

Betreuung in der Steuererklärung angeben

Kosten einer Kernzeitbetreuung für Schulkinder lassen sich allerdings als Kinderbetreuungskosten bei der Steuer ansetzen. Das geht bis zum 14. Geburtstag.

Warum lässt sich der Schulweg nicht absetzen?

Nach den Steuergesetzen darf man Kosten nur mit relevanten Einnahmen gegenrechnen. Das ist beispielsweise die Tätigkeit als Angestellter oder als Selbstständiger. Der Besuch einer allgemeinbildenden Schule zählt nicht dazu. Daher können die Fahrtkosten auch nicht in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Auch wer darüber nachdenkt, die Kosten für einen Umweg auf dem eigenen Arbeitsweg abzurechnen, geht leer aus. Denn: Die Pendlerpauschale wird nur für die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz gewährt. Fährt man also einen Umweg, um die Kinder morgens bei der Schule abzusetzen, darf man den längeren Weg nicht bei der Steuererklärung angeben.

Andere steuerliche Möglichkeiten für den Schulweg gibt es ebenfalls nicht. Weder als Sonderausgabe, wie die Beiträge zu Krankenversicherungen, noch als außergewöhnliche Belastung, wo beispielsweise Krankheitskosten zu zählen.

Deshalb bekommst du keinen Steuervorteil für Kosten wie:

  • Fahrtkosten mit dem eigenen Fahrzeug
  • Fahrkarten der Kinder für den ÖPNV

Schulgeld & Co. absetzen?

Besucht dein Kind eine Privatschule, für die du Schulgeld zahlst, kannst du damit Steuern sparen. Das Finanzamt akzeptiert 30 Prozent des Schulgeldes und maximal 5.000 Euro pro Kind im Jahr.

! Nicht dazu zählen Unterkunft, Betreuung und Verpflegungskosten.

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Abi nachholen: Kann ich das Abendgymnasium von der Steuer absetzen?

Du hast dich dazu entschieden, deinen Schulabschluss nachzuholen? Auch in diesem Fall akzeptiert das Finanzamt Abendgymnasium & Co. nicht. Denn Kosten für die allgemeinbildenden Schulen gehören zur privaten Lebensführung und sind damit nicht absetzbar.

Beispiel Familie

Beispiel: Fahrten zur allgemeinbildenden Schule absetzen

Stefan hat nach seinem Realschulabschluss eine Bankausbildung absolviert. Nun hat er den Wunsch, Architektur zu studieren und holt deshalb das Abitur an einem Abendgymnasium nach. Die Kosten für die Fahrten zur Schule kann er leider nicht von der Steuer absetzen. Sie gehören zu den Kosten der privaten Lebensführung.

Schulweg absetzen bei beruflicher Veranlassung

Wer allerdings die Schulbank drückt, um im ausgeübten Beruf weiterzukommen, hat bessere Chancen beim Finanzamt. Denn viele Kosten rund um den Job belohnt das Finanzamt mit einem Steuerbonus. Das heißt, deine Weiterbildung oder Umschulung muss einen eindeutigen beruflichen Schwerpunkt haben. Bei einer Fortbildung, beispielsweise zum Fachwirt, kannst du Fahrtkosten dafür in der Steuererklärung ansetzen.

Du bekommst einen Steuervorteil auch dann, wenn du einen Berufswechsel anstrebst. Machst du eine Weiterbildung beispielsweise zum Heilpraktiker, obwohl du studierter BWLer bist, kannst du deine Kosten dafür in der Steuererklärung berücksichtigen. Hier könnte das Finanzamt sich allerdings dafür interessieren, ob du später auch tatsächlich vorhast in diesem Beruf zu arbeiten.

Die Steuererklärung für Studenten und Azubis lohnt sich allemal. Denn auch hier kannst du einiges in die Steuererklärung eintragen und dein Geld zurückholen.

Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kannst du die Fahrtkosten wie folgt absetzen:

  • Pendlerpauschale: 0,30 Euro pro Entfernungskilometer und 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer – entweder für Hin- oder die Rückfahrt.
  • Dienstreisepauschale (Reisekosten): Hier winkt eine höhere Erstattung, denn die Pauschale gilt für die Hin- und Rückfahrt.

Diese Kosten für den Fahrtweg kannst du dann ansetzen:

  • Fahrtkosten
  • Reisekosten
  • Fahrten zu Lerngruppen
  • Kosten für Übernachtung und Verpflegung

Neben den Fahrtkosten akzeptiert das Finanzamt viele weitere Ausgaben rund um die Fort- oder Weiterbildung. So kannst du auch mit Seminar- und Prüfungsgebühren, Arbeitsmaterial, Ausstattung oder Fachliteratur Steuern sparen. Wie genau du hier in deiner Steuererklärung vorgehst, kannst du hier nachlesen:

 

Studierende, die noch keinen Lohn oder Gehalt bekommen und somit keine Lohnsteuer zahlen, bleiben trotzdem nicht auf ihren Kosten sitzen. Denn mit diesen können sie in Zukunft, wenn die Einnahmen dann generiert werden, Steuern sparen. Das funktioniert mit dem sogenannten Verlustvortrag.

FAQ: Schulweg absetzen

Kann ich das Schülerticket von der Steuer absetzen?

Nein. Das Schülerticket ist nicht steuerlich absetzbar. Die Kosten sind mit dem Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag abgegolten. 
  • Eltern, die ihre Kinder zur Schule fahren, können die Kosten nicht von der Steuer absetzen. Die Aufwendungen sind mit dem Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag abgegolten.
  • Erwachsene, die eine Abendschule besuchen, können die Kosten auch nicht absetzen. Diese gehören steuerlich zu den Kosten der privaten Lebensführung und sind nicht absetzbar.
  • Wer dagegen eine Schule wegen einer beruflichen Aus-  oder Weiterbildung besucht, kann die Ausgaben in der Steuererklärung angeben: Ausbildung: Fahrtkosten absetzen
Wer eine Abendschule besucht, um einen allgemeinbildenden Schulabschluss nachzuholen, kann die Kosten dafür nicht absetzen. Denn das sind Kosten der privaten Lebensführung und werden vom Finanzamt nicht akzeptiert.

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