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Sonderabschreibung bei Wohnungsbau

Steuervorteil verlängert

Die Bundesregierung will private Investitionen im Bau von Mietwohnungen ankurbeln. Dafür wird die ursprünglich zeitlich befristete Sonderabschreibung im Wohnungsbau verlängert. Wir zeigen, wie man mit der Sonder-AfA sparen kann und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Kurz & knapp

  • Durch die Sonderabschreibung zahlen ImmobilieneigentĂĽmer weniger Steuern
  • Bauherren können bis zu 5 Prozent des Kaufpreises zusätzlich abschreiben und somit ihre Steuerlast senken
  • WISO Steuer hilft dir, das Maximum aus deiner Steuererklärung zu holen

Was ist die Sonderabschreibung?

Der Wohnungsmarkt in Deutschland ist schon lange knapp. Um den Bau von neuen Wohnungen für Bauherren rentabler zu machen, wurde die steuerliche Förderung durch die sogenannte Sonderabschreibung (Sonder-AfA, nach § 7b EStG) ins Leben gerufen.

Mit der Förderung des Wohnungsbaus durch die Sonderabschreibung können mehr Wohnungen gebaut und somit der Wohnungsmangel vor allem in Ballungsgebieten bekämpft werden. Konkret bedeutet das: Wer in den Bau von neuen Mietwohnungen investiert, kann neben einer normalen Abschreibung eine zusätzliche Sonderabschreibung über die Steuererklärung in Anspruch nehmen und somit Steuern sparen.

Neue und optimierte Sonderabschreibung

Ursprünglich sollte es diesen steuerlichen Bonus nur zeitlich begrenzt geben: Gefördert wurden nur Neubauten, für die zwischen dem 01.09.2018 und dem 31.12.2021 ein Bauantrag gestellt wurde.

Um den Neubau aber weiterhin zu befeuern, wird die Förderung verlängert. Ein Plus für Bauherren: Sie können nun auch höhere Kosten pro Quadratmeter berücksichtigen. Gleichzeitig müssen die neuen Gebäude aber höheren Anforderungen bei der Effizienzklasse entsprechen. Somit sollen auch die Klimaziele im Blick bleiben: Nachhaltiges Bauen soll attraktiver sein als konventionelles.

So funktioniert die Sonderabschreibung

Wer in den Neubau von Mietwohnungen investiert, kann durch die Sonder-AfA 4 Jahre lang mit pro Jahr 5 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten von der Steuer absetzen – und zwar zusätzlich zur normalen Abschreibung.

Information zum Thema

Kombo mit der normalen Abschreibung

Die lineare Abschreibung gilt grundsätzlich für alle Wirtschaftsgüter, damit auch für Immobilien. Die Höhe der Abschreibung verteilt sich dabei auf die jeweilige Nutzungsdauer.

 

Neu: Neu gebaute Wohngebäude sollen künftig schneller abgeschrieben werden können als bisher: Für Wohngebäude, die ab dem 01.01.2023 fertiggestellt werden, steigt der lineare Abschreibungssatz von 2 Prozent auf 3 Prozent. Damit werden zukünftig alle Gebäude grundsätzlich über einen Zeitraum von 33 Jahren abgeschrieben.

 

✅ Kombiniert man also die beiden Abschreibungsmethoden, lassen sich in den ersten 4 Jahren bis zu 32 Prozent der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Gebäudes abschreiben.

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Voraussetzungen fĂĽr die Sonderabschreibung

Die Sonderabschreibung ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen geknĂĽpft:

Zeitraum der Anschaffung oder Herstellung

  • Neu: Der Bauantrag wurde nach dem 31.12.2022 und bis 31.12.2026 gestellt.
  • Bisher: Bauantrag nach dem 31.08.2018 und bis 31.12.2022 gestellt.

Höhe der Kosten

  • Neu: Die Anschaffungs- und Herstellungskosten betragen maximal 4.800 Euro pro Quadratmeter.
  • Bisher: Die Anschaffungs- und Herstellungskosten liegen bei maximal 3.000 Euro pro Quadratmeter.

Art der Immobilie

Die Sonderabschreibung gilt nach wie vor nur für vermietete Wohnimmobilien. Hierbei kann es sich sowohl um Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser als auch um Wohnungen handeln.

Nutzung der Immobilie

Die Immobilie wird mindestens 10 Jahre zu Wohnzwecken vermietet. Selbst genutzte Immobilien oder Wohnungen, die als Ferienwohnung vermietet werden, werden nicht mit der Sonderabschreibung gefördert.

Neubaustandard

Neu: Wohnungen, die neu entstehen, müssen in einem Gebäude liegen, das die Kriterien eines „Effizienzhaus 40“ mit Nachhaltigkeitsklasse erfüllt. Nachgewiesen werden muss dies durch das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (ONG).

Wo trage ich die Sonderabschreibung in der Steuererklärung ein?

Um die Sonderabschreibung in Anspruch zu nehmen, füllst du die Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) der Steuererklärung aus. Hier müssen die Höhe der Sonderabschreibung sowie die entsprechenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wohngebäudes angegeben werden.

Wie kann ich als Vermieter noch sparen?

Du kannst noch weitere Kosten rund um deine Immobilie in der Steuererklärung angeben. Dazu gehören beispielsweise

  • Instandhaltungskosten wie Reparaturen oder Renovierung
  • Schuldzinsen
  • Grundsteuer
  • GebĂĽhren fĂĽr die Schaltung von Immobilienanzeigen
  • Kosten bei Leerstand
  • Fahrten zum Mietobjekt

Tipps zur Optimierung deiner Steuererklärung

✅  Sammle alle notwendigen Belege und Unterlagen: Du musst sie nicht mit der Steuererklärung schicken. Bewahre sie aber gut auf: Wenn das Finanzamt nachfragt, musst du die Belege vorlegen können. Dabei hilft dir Steuer-Scan: Du fotografierst die Belege einfach ab und Steuer-Scan lädt sie direkt in deine Steuererklärung. So geht nichts verloren und du behältst den Überblick.

✅  Vermeide typische Fehler: Fehlende Angaben können dazu führen, dass du weniger Steuervergünstigungen erhältst. Überprüfe alle Angaben sorgfältig, bevor du deine Steuererklärung einreichst. Mit praktischen Tipps und Videos hilft dir WISO Steuer deine Steuervorteile zu erhöhen. Außerdem bekommst du einen Hinweis, wenn deine Angaben korrigiert werden müssen.

✅  Beachte wichtige Fristen: Beachte die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung. Lade dir unseren Steuerkalender herunter und bleib immer up to date.

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FAQ: Steuererklärung

Was ist die Sonderabschreibung im Wohnungsbau und wer kann sie nutzen? 

Die Sonderabschreibung ist eine Steuervergünstigung für den Bau von Mietwohnungen. Wer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung hat, kann diese steuerliche Förderung in Anspruch nehmen. Sie ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Die Sonderabschreibung beträgt 5 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten pro Jahr und kann in den ersten 4 Jahren nach Anschaffung oder Herstellung abgesetzt werden. Insgesamt können so bis zu 20 Prozent der Kosten abgeschrieben werden. 
Unter anderem muss die Immobilie zwischen dem 31.12.2022 und bis 31.12.2026 neu errichtet werden und dem Effizienzstandard 40 entsprechen. Zudem muss sie für mindestens 10 Jahre zu Wohnzwecken vermietet werden. 
Ja, die Sonderabschreibung kann mit der normalen AfA kombiniert werden.
Ja, WISO Steuer kann bei der Beantragung der Sonderabschreibung helfen. Alle relevanten Formulare und Anlagen werden in der Software bereitstellt. WISO Steuer prüft außerdem deine Angaben, damit du dein Sparpotenzial voll ausschöpfen kannst.
Die Abschreibung eines Hauses wird in der Regel über die sogenannte lineare Abschreibungsmethode berechnet. Hierbei wird der Anschaffungs- oder Herstellungswert des Hauses durch die Anzahl der Jahre geteilt, über die es abgeschrieben wird. Das Ergebnis ergibt die jährliche Abschreibung. 

Die Höhe der AfA (Absetzung für Abnutzung) bei Immobilien hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Anschaffungs- oder Herstellungswert, der Nutzungsdauer und der Abschreibungsmethode. In Deutschland beträgt die Immobilien-Abschreibung für neu gebaute Wohngebäude 3 Prozent pro Jahr (seit 2023). 

Sonderabschreibungen können in bestimmten Fällen, wie zum Beispiel bei Herstellung neuer Wohnungen, in Anspruch genommen werden. In Deutschland wurde im Rahmen des Klimapakets eine Sonderabschreibung im Wohnungsbau eingeführt, die für bestimmte Bauvorhaben genutzt werden kann.