Die Bundesregierung will private Investitionen im Bau von Mietwohnungen ankurbeln. Dafür wird die ursprünglich zeitlich befristete Sonderabschreibung im Wohnungsbau verlängert. Wir zeigen, wie man mit der Sonder-AfA sparen kann und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
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Kurz & knapp
- Durch die Sonderabschreibung zahlen ImmobilieneigentĂĽmer weniger Steuern
- Bauherren können bis zu 5 Prozent des Kaufpreises zusätzlich abschreiben und somit ihre Steuerlast senken
- WISO Steuer hilft dir, das Maximum aus deiner Steuererklärung zu holen
Was ist die Sonderabschreibung?
Der Wohnungsmarkt in Deutschland ist schon lange knapp. Um den Bau von neuen Wohnungen für Bauherren rentabler zu machen, wurde die steuerliche Förderung durch die sogenannte Sonderabschreibung (Sonder-AfA, nach § 7b EStG) ins Leben gerufen.
Mit der Förderung des Wohnungsbaus durch die Sonderabschreibung können mehr Wohnungen gebaut und somit der Wohnungsmangel vor allem in Ballungsgebieten bekämpft werden. Konkret bedeutet das: Wer in den Bau von neuen Mietwohnungen investiert, kann neben einer normalen Abschreibung eine zusätzliche Sonderabschreibung über die Steuererklärung in Anspruch nehmen und somit Steuern sparen.
Neue und optimierte Sonderabschreibung
Ursprünglich sollte es diesen steuerlichen Bonus nur zeitlich begrenzt geben: Gefördert wurden nur Neubauten, für die zwischen dem 01.09.2018 und dem 31.12.2021 ein Bauantrag gestellt wurde.
Um den Neubau aber weiterhin zu befeuern, wird die Förderung verlängert. Ein Plus für Bauherren: Sie können nun auch höhere Kosten pro Quadratmeter berücksichtigen. Gleichzeitig müssen die neuen Gebäude aber höheren Anforderungen bei der Effizienzklasse entsprechen. Somit sollen auch die Klimaziele im Blick bleiben: Nachhaltiges Bauen soll attraktiver sein als konventionelles.
So funktioniert die Sonderabschreibung
Wer in den Neubau von Mietwohnungen investiert, kann durch die Sonder-AfA 4 Jahre lang mit pro Jahr 5 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten von der Steuer absetzen – und zwar zusätzlich zur normalen Abschreibung.
Kombo mit der normalen Abschreibung
Neu: Neu gebaute Wohngebäude sollen künftig schneller abgeschrieben werden können als bisher: Für Wohngebäude, die ab dem 01.01.2023 fertiggestellt werden, steigt der lineare Abschreibungssatz von 2 Prozent auf 3 Prozent. Damit werden zukünftig alle Gebäude grundsätzlich über einen Zeitraum von 33 Jahren abgeschrieben.
✅ Kombiniert man also die beiden Abschreibungsmethoden, lassen sich in den ersten 4 Jahren bis zu 32 Prozent der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Gebäudes abschreiben.
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Voraussetzungen fĂĽr die Sonderabschreibung
Die Sonderabschreibung ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen geknĂĽpft:
Zeitraum der Anschaffung oder Herstellung
- Neu: Der Bauantrag wurde nach dem 31.12.2022 und bis 31.12.2026 gestellt.
- Bisher: Bauantrag nach dem 31.08.2018 und bis 31.12.2022 gestellt.
Höhe der Kosten
- Neu: Die Anschaffungs- und Herstellungskosten betragen maximal 4.800 Euro pro Quadratmeter.
- Bisher: Die Anschaffungs- und Herstellungskosten liegen bei maximal 3.000 Euro pro Quadratmeter.
Art der Immobilie
Die Sonderabschreibung gilt nach wie vor nur für vermietete Wohnimmobilien. Hierbei kann es sich sowohl um Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser als auch um Wohnungen handeln.
Nutzung der Immobilie
Die Immobilie wird mindestens 10 Jahre zu Wohnzwecken vermietet. Selbst genutzte Immobilien oder Wohnungen, die als Ferienwohnung vermietet werden, werden nicht mit der Sonderabschreibung gefördert.
Neubaustandard
Neu: Wohnungen, die neu entstehen, müssen in einem Gebäude liegen, das die Kriterien eines „Effizienzhaus 40“ mit Nachhaltigkeitsklasse erfüllt. Nachgewiesen werden muss dies durch das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (ONG).
Wo trage ich die Sonderabschreibung in der Steuererklärung ein?
Um die Sonderabschreibung in Anspruch zu nehmen, füllst du die Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) der Steuererklärung aus. Hier müssen die Höhe der Sonderabschreibung sowie die entsprechenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wohngebäudes angegeben werden.
Wie kann ich als Vermieter noch sparen?
Du kannst noch weitere Kosten rund um deine Immobilie in der Steuererklärung angeben. Dazu gehören beispielsweise
- Instandhaltungskosten wie Reparaturen oder Renovierung
- Schuldzinsen
- Grundsteuer
- GebĂĽhren fĂĽr die Schaltung von Immobilienanzeigen
- Kosten bei Leerstand
- Fahrten zum Mietobjekt
Tipps zur Optimierung deiner Steuererklärung
✅ Sammle alle notwendigen Belege und Unterlagen: Du musst sie nicht mit der Steuererklärung schicken. Bewahre sie aber gut auf: Wenn das Finanzamt nachfragt, musst du die Belege vorlegen können. Dabei hilft dir Steuer-Scan: Du fotografierst die Belege einfach ab und Steuer-Scan lädt sie direkt in deine Steuererklärung. So geht nichts verloren und du behältst den Überblick.
✅ Vermeide typische Fehler: Fehlende Angaben können dazu führen, dass du weniger Steuervergünstigungen erhältst. Überprüfe alle Angaben sorgfältig, bevor du deine Steuererklärung einreichst. Mit praktischen Tipps und Videos hilft dir WISO Steuer deine Steuervorteile zu erhöhen. Außerdem bekommst du einen Hinweis, wenn deine Angaben korrigiert werden müssen.
✅ Beachte wichtige Fristen: Beachte die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung. Lade dir unseren Steuerkalender herunter und bleib immer up to date.
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FAQ: Steuererklärung
Was ist die Sonderabschreibung im Wohnungsbau und wer kann sie nutzen?Â
Wie hoch ist die Sonderabschreibung und wie lange kann sie geltend gemacht werden?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Sonderabschreibung nutzen zu können?
Kann die Sonderabschreibung auch in Kombination mit anderen Steuervorteilen genutzt werden?
Kann ich die Sonderabschreibung mit WISO Steuer beantragen?
Wie berechne ich die Abschreibung eines Hauses?Â
Wie hoch ist die AfA bei Immobilien?Â
Die Höhe der AfA (Absetzung fĂĽr Abnutzung) bei Immobilien hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Anschaffungs- oder Herstellungswert, der Nutzungsdauer und der Abschreibungsmethode. In Deutschland beträgt die Immobilien-Abschreibung fĂĽr neu gebaute Wohngebäude 3 Prozent pro Jahr (seit 2023).Â