Steuerschulden Titelbild

Plötzlich Steuerschulden?

Ruhe bewahren und Möglichkeiten ausloten

Spätestens, wenn der Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt mit einer Nachzahlung im Briefkasten liegt, hat man Steuerschulden. Kommt eine Mahnung von der Finanzkasse dazu, wird es langsam ernst. Was dahintersteckt und welche Möglichkeiten es gibt, Schulden beim Finanzamt zu vermeiden – zeigen wir hier.

Kurz & knapp

  • Steuerschulden können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer beim Finanzamt haben
  • Der Steuerbescheid verrät, wie hoch deine Steuerschuld ist
  • Du solltest immer die Fristen beachten, sonst drohen Sanktionen vom Finanzamt
  • Steuerschulden lassen sich vermeiden und sie verjähren auch

Was versteht man unter Steuerschulden?

Steuerschulden sind Verbindlichkeiten, die du gegenüber dem Finanzamt hast. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können Steuerschulden haben. Das sind die häufigsten Steuerschulden:

  • Einkommensteuer
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer

Wie entstehen Steuerschulden?

Steuerschulden entstehen immer dann, wenn du im vergangenen Abrechnungszeitraum zu wenige Steuern an das Finanzamt abgeführt hast.

Dabei gibt es je nach Steuerart einen bestimmten Zeitpunkt, an denen die Steuer entsteht. Das ist die Grundvoraussetzung, damit das Finanzamt dich überhaupt zu einer Zahlung auffordern darf.

Im Einkommensteuergesetz beispielsweise, entsteht die Steuer dann, wenn Einkünfte erzielt werden. Wer also Einkünfte als Angestellter, Selbstständiger oder Rentner hat, der muss darauf Einkommensteuern bezahlen. Hast du also in einem Kalenderjahr zu wenige Steuern bezahlt, musst du diese nachzahlen – somit hast du Schulden beim Finanzamt.

Zum Nachlesen: Die Genaue Definition von Steuern ist im §3 der Abgabenordnung (AO) festgelegt.

Wann weiß ich, dass ich zu wenig Steuern bezahlt habe?

Ob du dem Finanzamt Geld schuldest, erfährst du nach Ablauf des Abrechnungszeitraums, in der Regel ist das ein Kalenderjahr. Aber auch im Jahresverlauf kann man dem Finanzamt Steuern schulden. Beispiele sind die monatliche Lohnsteuer bei Angestellten oder Vorauszahlungen bei Selbstständigen. Angestellte zahlen monatlich Lohnsteuer auf ihr Gehalt. Auch Selbstständige haben oft Vorauszahlungen zu leisten. Dann aber vierteljährlich.

Information zum Thema

Zusätzliche Vorauszahlungen bei Angestellten?

Obwohl Angestellte Lohnsteuer bezahlen, verlangt das Finanzamt manchmal zusätzlich vierteljährlich eine Steuervorauszhalung. Der Grund: Im Vorjahr wardie Lohnsteuer zu niedrig, um alle Steuerschulden zu bezahlen. Das kommt oft vor bei Ehepaaren mit der Lohnsteuer-Kombination III/IV oder bei zusätzlichen Einnahmen durch Vermietung.

Nachdem du deine Steuererklärung abgegeben hast, überprüft das Finanzamt, ob deine vorausgezahlten Steuern zu niedrig oder zu hoch waren. Dabei werden alle Einnahmen addiert, Werbungskosten, Sonderausgaben & Co. abgezogen und geprüft, ob die Lohnsteuer bei Angestellten oder Vorauszahlungen bei Selbstständigen hoch genug waren. Reichen die Vorauszahlungen nicht, musst du nachzahlen. Hast du zu viele Steuern abgeführt, bekommst du eine Erstattung.

Nach der Überprüfung erstellt das Finanzamt den Steuerbescheid. Er ist quasi die Jahres-Endabrechnung, darin findest du die Höhe deiner Steuerschulden oder deiner Rückerstattung.

Infografik: Steuerschulden

Steuerschulden Infografik

Steuerbescheid – Steuerzahlung: Wie ist der Ablauf?

  • Steuern müssen zuerst mit einem Steuerbescheid festgesetzt werden. Zumindest gilt das bei der Einkommensteuer so.
  • Erst wenn du den Bescheid vom Finanzamt erhalten hast, beginnt die Zahlungsfrist für die Steuern zu laufen.
  • Grundsätzlich hast du dann 1 Monat Zeit, die Nachzahlungen an die Finanzkasse zu überweisen.
  • Bekommst du eine Erstattung, überweist das Finanzamt diese in der Regel sofort auf dein Konto.

Welche Fristen muss ich beachten?

Fristen sind immer ein wichtiges Thema für das Finanzamt und damit auch für dich. Verpasst du eine Frist, kann das Konsequenzen haben. Diese Termine solltest du im Auge behalten:

Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung:

  • Steuerjahr 2021: 31.10.2022
  • Steuerjahr 2022: 30.09.2023

Zahlungsfrist für die Lohnsteuer:

  • zum 10. des Folgemonats durch den Arbeitgeber

Zahlungsfrist für Vorauszahlungen bei Selbstständigen, Vermietern, Rentnern:

  • 10.03., 10.06., 10.09., 10.12.

Zahlungsfrist für die Nachzahlung:

  • 1 Monat nach Erhalt des Steuerbescheids

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Wie kann ich Steuerschulden bezahlen?  

Leider ist das Finanzamt noch nicht so weit, dass man eben mal per Paypal & Co. die Steuerschulden bezahlen kann. Um dem Finanzamt das Geforderte zukommen zu lassen, hast du folgende Möglichkeiten:

  • Lastschrifteinzug

Die Teilnahme am SEPA-Verfahren ist sicher der bequemste Zahlungsweg.

Vorteil:

  • Du zahlst immer automatisch rechtzeitig.
  • Das gilt auch, wenn das Finanzamt zu spät abbucht.

Nachteil:

  • Das Konto muss ein ausreichendes Guthaben aufweisen.
  • Du kannst nicht den Zeitpunkt des Einzugs bestimmen.
  • Überweisung

Auf jedem Steuerbescheid findest du die Kontoverbindung deines Finanzamts. Angeben solltest du unbedingt deine Steuernummer, die Steuerart und den Zeitraum (beispielsweise das Jahr)

Vorteil:

  • Eine Überweisung ist generell schnell erledigt
    du bestimmst den Zeitpunkt.
  • Auch wenn die Zahlung 3 Tage nach dem Ende der Zahlungsfrist eingeht, zählt sie noch als rechtzeitig.

Nachteil:

  • Du musst selbst darauf achten, nicht zu spät zu zahlen.
  • Barzahlung / Karte
  • Es gibt noch die Finanzkassen, bei denen bar oder mit Karte gezahlt werden kann.
  • Aber es gibt auch Bundesländer, die eine Barzahlung komplett ausgeschlossen haben. Es bleibt dann nur die Bareinzahlung bei einer anderen Bank.
  • Verrechnungsscheck

Auch wenn diese Zahlungsmethode langsam aus der Mode kommt, gibt es sie noch. Barschecks werden allerdings nicht vom Finanzamt akzeptiert, sondern nur Verrechnungsschecks.

Nachteil:

  • Ein Verrechnungsscheck muss mindestens 3 Tage vor Ablauf der Zahlungsfrist eingehen. Anderenfalls hast du automatisch zu spät gezahlt und es entstehen Säumniszuschläge.

Was passiert, wenn ich meine Steuerschulden nicht zahlen kann?

Steuerschulden sind Ehrenschulden, so hieß es mal vor etlichen Jahren. Allerdings kennt das Finanzamt bei ausbleibenden Steuern keinen Spaß, sondern hat viele Möglichkeiten und Mittel, um diese einzutreiben. Das Schlimmste, was du dabei machen kannst, wäre einfach überhaupt nichts zu unternehmen. Du solltest bei Zahlungsschwierigkeiten unbedingt rechtzeitig Kontakt mit dem Finanzamt aufnehmen und nach Möglichkeiten fragen.

Wichtig: Steuerbescheid überprüfen und Fristen beachten

Kommt es zu einer hohen Nachzahlung, solltest du natürlich den Einkommensteuerbescheid überprüfen. Stimmt etwas nicht, legst du Einspruch ein.

Wichtig: Steuerbescheid und Steuerschuld sind zwei verschiedene Dinge. Wenn du gegen deinen Steuerbescheid Einspruch einlegst, ändert das erstmal überhaupt nichts daran, dass du zahlen musst. Im Steuerjargon nennt sich das eine die Steuerfestsetzung und die Zahlung die Steuererhebung.

Bezahlst du deine Steuern nicht, kann das Finanzamt auf unterschiedliche Weise reagieren. Abgestuft nach Zahlungsverzug, kann folgendes passieren:

  • Mahnung der offenen Beträge
  • Vollzugsbeamter vor der Tür oder
  • Konto- / Lohnpfändung

Gleichzeitig gibt es auch sofort ab dem ersten Tag des Verzugs eine weitere Strafe. Diese nennen sich Säumniszuschläge. Pro angefangenem Monat sind es 1 Prozent Säumniszuschläge, die obendrauf kommen. Dabei wird die Steuerschuld abgerundet auf den nächsten Betrag, der durch 50 teilbar ist.

Beispiel Arbeitnehmer

Beispiel: Säumniszuschlag

Das Finanzamt hat im Steuerbescheid von Stefan eine Nachzahlung von 1.556 Euro festgesetzt. Nachdem er den Steuerbescheid erhalten hat, hat er einen Monat Zeit zu zahlen. Sobald Stefan einen Tag darüber ist, werden Säumniszuschläge fällig.

  • Pro angefangenen Monat sind es dann 1.550 Euro x 1 Prozent = 15,50 Euro.

Doch es gibt einige Möglichkeiten, die Zahlung der Steuerschulden erst einmal zu strecken.

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Stundung der Steuerschulden

Wenn du aktuell nicht in der Lage bist, die fälligen Steuern zu bezahlen, kannst du beim Finanzamt eine Stundung beantragen. Das solltest du schriftlich machen, am besten gleich mit einem Vorschlag, wie du die Steuerschuld abzahlen möchtest.

Aussicht auf Erfolg hat ein Antrag auf Stundung beispielsweise, wenn du innerhalb von wenigen Monaten alles zurückbezahlst. In der Regel ist eine Stundung bis zu 6 Monaten durchaus möglich. Möchtest du eine hohe Steuerschuld über Jahre mit 5 Euro pro Monat begleichen, wird sich das Finanzamt nicht darauf einlassen.

Allerdings prüft das Finanzamt bei einer Stundung sowieso alles ganz genau:

  • Zum einen musst du „stundungsbedürftig“ sein, also in finanzieller Not stecken. Hier musst du dem Finanzamt unter Umständen nachweisen, dass du auch keine Kredite mehr bekommst.
  • Zum anderen gibt es die „Stundungswürdigkeit“. Dabei spielt mit rein, wie du dich in den Vorjahren bei den steuerlichen Pflichten verhalten hast. Gibst du ständig deine Steuererklärung erst nach Androhung von Strafen ab oder zahlst jedes Jahr Steuern nur nach mehrfacher Mahnung, kann es mit einer Stundung kritisch werden.
Achtung Icon

Zinsen bei Stundung

Großzügigkeit ist keine Stärke des Finanzamtes. Daher müssen bei einer Stundung auch Steuerzinsen gezahlt werden. Pro vollen Monat sind es bei einer Stundung 0,5 Prozent Zinsen, die auf die Steuerschuld obendrauf kommen.  

Erlass von Steuerschulden

Steuern können übrigens auch erlassen werden, ganz oder zum Teil. Aber auch das ist in den meisten Fällen nur eine theoretische Möglichkeit. Denn die Anforderungen an einen Erlass von Steuern sind sehr hoch. Gleichzeitig ist es auch nicht ausgeschlossen, dass man in kommenden Jahren wieder zu einem kleinen Vermögen kommt.

Die Gründe für einen Erlass finden sich in der Abgabenordnung (AO). Danach können Steuerschulden nur dann erlassen werden, wenn deren Einzug ansonsten „unbillig“, also nicht angemessen wäre. Was allerdings genau dazu zählt, ist gar nicht so leicht zu definieren. Denn grundsätzlich entscheidet das Finanzamt, was billig oder unbillig ist.

Beispielsweise können Gründe für einen Steuererlass vorliegen, wenn du unverschuldet in eine wirtschaftliche oder finanzielle Schieflage geraten bist – wenn also auch Kredite nicht mehr von den Banken bewilligt werden. Und auch hier prüft das Finanzamt, wie „steuerehrlich“ du dich in den Vorjahren immer verhalten hast.

Auf jeden Fall prüft das Finanzamt einen Erlass nur dann, wenn ein Antrag gestellt wurde. Dazu reicht ein formloses Schreiben.

Aussetzung der Vollziehung 

Eine weitere Möglichkeit, seine Steuerschulden erstmal nicht zu bezahlen, ist die Aussetzung der Vollziehung. Damit wird die Nachzahlung erstmal nicht mit allen Mitteln vom Finanzamt eingetrieben.  

Voraussetzung:

Die Voraussetzung für die Aussetzung der Vollziehung ist ein Einspruch gegen den Steuerbescheid. Der Einspruch führt dazu, dass das Finanzamt den Steuerbescheid überprüft. Aber das kann unter Umständen viele Monate dauern! 

Achtung: Nur weil du Einspruch eingelegt hast, heißt es nicht, dass du die Steuerschulden ersteinmal nicht bezahlen musst. Denn Steuerbescheid und Steuerzahlung sind zwei verschiedene Dinge. Ist der Steuerbescheid da, musst du auch die darin festgesetzten Steuern grundsätzlich bezahlen.

Wenn du dir aber sicher bist, dass das Finanzamt einen Fehler gemacht hat, lohnt sich auf jeden Fall neben dem Einspruch ein „Antrag auf Aussetzung der Vollziehung“.  Das Finanzamt prüft dann überschlägig, ob an deinem Einspruch etwas dran sein könnte. Und der Teil der Steuern, um den man sich quasi streitet, muss dann erstmal nicht bezahlt werden.

Achtung: Kommt das Finanzamt zu dem Schluss, dass die Aussetzung der Vollziehung falsch war, weil dein Einspruch abgelehnt wird, musst du auf den ausgesetzten Betrag zusätzlich noch Zinsen bezahlen.

Können Steuerschulden verjähren?

Ja, die gute Nachricht ist, dass Steuerschulden verjähren können. Zumindest theoretisch, denn in der Praxis kommt das normalerweise nicht vor.

Verjährungsfrist (§228 der AO):

  • Steuerschulden sind nach 5 Jahren verjährt. 
  • Steuerhinterziehung ist nach 10 Jahren verjährt.  

Die Verjährungsfristen beginnen erst ab dem Jahr, in dem Steuern festgesetzt bzw. fällig wurden. Gemeint ist damit der Steuerbescheid. Bekommst du den Steuerbescheid und sollst etwas nachzahlen, beginnen die 5 Jahre mit Ablauf des 31.12.  

Aber die Sache hat einen Haken. Denn sobald das Finanzamt in den 5 Jahren irgendetwas unternimmt, zum Beispiel eine Mahnung schickt, starten die 5 Jahre wieder neu. Das gilt auch dann, wenn man Insolvenz anmeldet oder um Aufschub mit einer Stundung bittet.   

Gründe gibt es also genug, dass die Verjährungsfrist wieder von vorne beginnt. Und einfach untertauchen? Man kann es schon ahnen – versucht das Finanzamt herauszufinden, wo man nun wohnt, beginnen die 5 Jahre auch wieder neu.   

Steuerschulden bei einer Privatinsolvenz 

Auch Privatpersonen können seit geraumer Zeit eine Verbraucherinsolvenz anmelden. Oft wird diese auch als Privatinsolvenz bezeichnet. Innerhalb von 3 Jahren kann man sich so von einer Überschuldung befreien, auch wenn man kein Einkommen oder Vermögen hat. Notwendig ist dazu die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens beim zuständigen Gericht.

Während des Insolvenzverfahrens und einer Wohlverhaltensphase muss das pfändbare Einkommen an einen Treuhänder gegeben werden. Dieser verteilt dann an die Gläubiger. Auch wenn diese Beträge nicht ausreichen, werden dem Schuldner dann am Ende des Verfahrens die restlichen Schulden erlassen.

Auch Steuern zählen zu den Schulden, die durch eine Privatinsolvenz grundsätzlich erlassen werden können. Das gilt zumindest für die Steuerschulden, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehen.

Allerdings gibt es auch eine Ausnahme: Steuerschulden im Zusammenhang mit einer Steuerhinterziehung werden nicht erlassen durch eine Insolvenz. Das gilt generell für Schulden aus vorsätzlichen Straftaten.

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