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Steuervorauszahlung im Steuerbescheid?

Finanzamt bittet auch Arbeitnehmer zur Kasse

Plötzlich fordert das Finanzamt eine Steuervorauszahlung? Kann das bei Angestellten überhaupt sein? Auch wenn vorrangig Selbstständige betroffen sind, trifft es vor allem bei der Lohnsteuerklassen-Kombi 3/5 auch Angestellte. Wir zeigen, wann das Finanzamt zur Kasse bitten darf.

Kurz & knapp

  • Steuervorauszahlungen kann das Finanzamt auch von Angestellten verlangen
  • Betroffen sind vor allem Ehepartner mit der Steuerklassen-Kombi 3 und 5
  • Das Finanzamt kann Vorauszahlungen auch nachträglich festsetzen

Was sind Steuervorauszahlungen?

Die Steuervorauszahlung ist eine Art Abschlagszahlung, die du dem Finanzamt voraussichtlich für das laufende Kalenderjahr schuldest.

Steuern werden grundsätzlich pro Kalenderjahr festgesetzt, man spricht dabei auch vom Veranlagungszeitraum für die Steuer. Das gilt für die Einkommensteuer, aber auch für die Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. Da erst am Ende eines Jahres klar ist, wie hoch die Einkünfte waren, kann auch erst dann die endgültige Höhe der Steuer berechnet werden. Doch der Staat benötigt regelmäßig Steuereinnahmen, deshalb werden von den Finanzämtern Vorauszahlungen festgesetzt. Im Steuerbescheid werden diese Vorauszahlungen anschließend angerechnet.

Video: Steuervorauszahlungen

Auch wenn du Einkünfte nur aus deiner Anstellung hast, kann das Finanzamt Steuervorauszahlungen festsetzen. Wann das der Fall sein kann, zeigen wir in diesem Video.

Wie berechnen sich Steuervorauszahlungen?

Für die Berechnung der Steuervorauszahlung sind deine Einkünfte und Steuern aus dem vorherigen Jahr wichtig. Diese berücksichtigt das Finanzamt anhand deiner Steuererklärung, die du zuletzt eingereicht hast. Vorauszahlungen kommen immer dann ins Spiel, wenn du in einem Jahr zu wenig Steuern entrichtet hast und deshalb diese nachzahlen musstest. Das Finanzamt geht dann davon aus, dass es im nächsten Jahr wieder so sein wird. Damit es nicht erneut zu einer Nachzahlung kommt, setzt es Vorauszahlungen fest.

Ausschlaggebend ist dabei aber diese Grenze: Muss das Finanzamt mehr als 400 Euro für das Kalenderjahr zurückfordern, kann es für das nächste Jahr eine Steuervorauszahlung festsetzen. Da grundsätzlich vierteljährlich bezahlt wird, sind es also 100 Euro pro Quartal.

Gleiche Berechnung der Steuervorauszahlungen für alle

Egal, ob du Selbstständiger, Angestellter oder Rentner bist: Die Steuervorauszahlungen ermittelt das Finanzamt für alle gleich. Bei der Berechnung außen vor bleiben Freibeträge für Kinder. Sonderausgaben, Spenden und Krankheitskosten werden nur berücksichtigt, wenn sie höher als 600 Euro pro Jahr sind.

Wer muss Steuervorauszahlungen bezahlen?

Als Normalfall zählen Steuervorauszahlungen bei Selbstständigen und Freiberuflern, die sie alle 3 Monate ans Finanzamt überweisen. Doch auch Vermieter oder Rentner können zu einer Vorauszahlung aufgefordert werden.

Information zum Thema

Das Finanzamt kann Steuervorauszahlungen von dir verlangen, wenn:

  1. du für dieses Jahr eine Nachzahlung hast, weil du im vergangenen Jahr zu wenig Steuern bezahlt hast
  2. die Vorauszahlung, die sich daraus berechnet, bei mindestens 400 Euro für das gesamte Kalenderjahr bzw. mindestens 100 Euro pro Quartal liegt

Vorauszahlungen werden beim Finanzamt meistens zusammen mit der Einkommensteuererklärung geprüft. Werden Vorauszahlungen festgelegt, stehen Höhe und Zahlungszeitpunkt immer mit in dem aktuellen Steuerbescheid. Daher lohnt es sich, den Steuerbescheid genau zu lesen und nach „Festsetzung von Vorauszahlungen“ zu suchen.

Steuervorauszahlungen bei Selbstständigen

Selbstständige haben keinen monatlichen Abzug wie die Lohnsteuer bei Angestellten. Damit das Finanzamt nicht so lange auf die fälligen Steuern des Kalenderjahres warten muss, setzt es Vorauszahlungen fest.

Beispiel Selbstständige

Beispiel: Steuervorauszahlungen bei Selbstständigen

Stefan ist Selbstständiger und hat nach Berücksichtigung aller Ausgaben, Abzüge und Sonderausgaben ein zu versteuerndes Einkommen von 40.000 Euro. Für 2022 muss er als Single 8.246 Euro Einkommensteuer darauf bezahlen.

Für das Folgejahr setzt das Finanzamt Vorauszahlungen fest. Dazu werden die Steuern auf vier Vorauszahlungszeitpunkte aufgeteilt: 246 Euro: 4 = 2.061,50 Euro. Alle 3 Monate muss Stefan daher 2.061,50 Euro an das Finanzamt überweisen.

Mit der nächsten Steuererklärung rechnet das Finanzamt dann ab: Hatte Stefan weniger Einnahmen, erhält er Steuern zurück; hat sich sein Einkommen erhöht, muss er noch Steuern nachzahlen.

Steuervorauszahlung bei Angestellten?

Auch Angestellte müssen manchmal Steuervorauszahlungen bezahlen. Zwar ist die monatliche Lohnsteuer auf das Gehalt eine Art Abschlag auf die jährliche Einkommensteuer. Genauer gesagt, ist die Lohnsteuer eine sogenannte Quellensteuer. Das Finanzamt schlägt genau an der Quelle zu, nämlich beim Arbeitgeber, und holt sich einen Teil des Bruttolohns als eine Art Vorauszahlung.

Trotzdem kann es auch bei Angestellten zu „echten“ zusätzlichen Vorauszahlungen kommen. Vor allem, wenn weitere Einnahmen vorhanden sind, beispielsweise aus Vermietung oder einem Nebengewerbe.

Oft kommt es auch zu Vorauszahlungen bei Ehepartnern, welche die Lohnsteuerklassen 3/5 gewählt haben

Bei der Lohnsteuerklasse 5 wird relativ viel Lohnsteuer abgezogen, bei der Lohnsteuerklasse 3 relativ wenig. Durch die Steuervergünstigung des sogenannten Splittingtarifs gleicht sich das dann bei der Steuererklärung wieder aus. Aber leider nicht immer.

Die Steuerklassen-Kombi 3/5 ist so geplant, dass der eine Ehepartner ca. 60 Prozent des Gesamteinkommens hat, der andere 40 Prozent. Dann deckt sich ungefähr die monatlich einbehaltene Lohnsteuer mit der Jahres-Steuerschuld. Haut das nicht hin und man muss am Ende Steuern nachzahlen, kommt es wieder zu Vorauszahlungen. Aber nur, wenn die Vorauszahlungen mindestens 400 Euro pro Jahr betragen.

Experten Tipp

Was können Angestellte gegen Vorauszahlungen tun?

Wenn deine Steuernachzahlungen mit Nebeneinkünften zu tun haben, kannst du gegen die Vorauszahlungen nur sehr wenig unternehmen. Das Finanzamt holt sich im Voraus einen Abschlag auf die Gewinne.

 

Bist du aber ausschließlich Angestellter, liegt es an der Lohnsteuerklassen-Kombination 3/5.

  • Um weitere Vorauszahlungen zu vermeiden, kannst du die Steuerklassen-Kombi auf 4/4 ändern.

Allerdings hast du dann monatlich in der Regel weniger „Netto“-Lohn zur Verfügung. In diesem Fall lohnt sich aber die Abgabe einer Steuererklärung. Bei 4/4 erhalten Ehepaare eigentlich immer Steuern zurück. Wie viel von deinem Gehalt dann auf deinem Konto landet, kannst du einfach und kostenlos mit unserem Brutto-Netto-Rechner berechnen.

Steuervorauszahlungen bei Rentnern

Sobald man die den wohlverdienten Ruhestand wechselt, erhält man Altersbezüge. Bei den Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird aber keine monatliche Lohnsteuer mehr abgezogen. Doch da das Finanzamt möglichst laufend Steuereinnahmen haben will, setzt es auch bei Rentnern Vorauszahlungen fest. In der Regel passiert es erst, nachdem die erste Steuererklärung mit Renteneinkünften abgegeben wurde. So weiß das Finanzamt, wie hoch die Steuern ausfallen.

Auch bei Rentnern gilt: Bleibt man mit den Renten unterhalb des Grundfreibetrags, zahlt man gar keine Steuern. Dann gibt es auch keine Vorauszahlungen.

Achtung Icon

Achtung bei Rentenbeginn: Falle bei Vorauszahlungen vermeiden

1. Jahr der Rente

Im Jahr des Rentenbeginns wird häufig noch der normale Arbeitslohn ausbezahlt. Durch die Lohnsteuer kommt es dann zu keiner oder einer sehr geringen Nachzahlung wegen der Rente. Das Finanzamt darf dann auch keine Vorauszahlungen festsetzen.

 

2. Jahr der Rente

Im zweiten Jahr erhältst du erstmals die volle Rente. Vorauszahlungen hat das Finanzamt aber nicht festgesetzt. Wenn doch, stehen die Vorauszahlungen immer mit im Steuerbescheid. Gibst du nun die Steuererklärung im Folgejahr ab, verlangt das Finanzamt bei entsprechend hohen Renteneinkünften eine Steuernachzahlung.

Und jetzt kommt es auch zu Vorauszahlungen für die folgenden Jahre, weil die Rente ja in der Regel gleich hoch bleibt.

 

3. Jahr der Rente

Aufpassen musst du, wenn du deine Steuererklärung für das 2. Jahr erst sehr spät im 3. Jahr abgibst. Dann passiert unter Umständen Folgendes: für das 2. Jahr verlangt das Finanzamt eine Steuernachzahlung und gleichzeitig setzt es für das 3. Jahr die sogenannten nachträglichen Vorauszahlungen fest. Denn anstatt vierteljährlich kann das Finanzamt die Vorauszahlungen auch nachträglich für das ganze 3. Jahr auf einen „Vorauszahlungszeitpunkt“ festlegen.

 

Die Folge: Du zahlst für das 2. Jahr Steuern nach und für das 3. Jahr fast zeitgleich noch nachträgliche Vorauszahlungen. Also eine doppelte Zahllast.

 

Das kannst du dagegen tun:

  • Entweder fragst du beim Finanzamt nach, ob für das 2. Jahr schon Vorauszahlungen fällig sind.
  • Oder du sparst einen Teil der Renteneinkünfte über das 2. und 3. Jahr an.

Wann müssen Steuervorauszahlungen bezahlt werden?

Grundsätzlich müssen die festgesetzten Vorauszahlungen zu festen Terminen auf dem Konto des Finanzamts eingegangen sein, die gesetzlich festgelegt sind. Fällig sind sie jedes Jahr am:

  • 10. März
  • 10. Juni
  • 10. September
  • 10. Dezember

Wichtig: Fällt der Zahlungstermin auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, hat man bis zum nächsten Werktag Zeit. Nur bei Überweisungen gibt es einen kleinen Bonus: Solange das Geld innerhalb von 3 Tagen nach Fälligkeit da ist, ist alles okay.

Was passiert, wenn ich zu spät zahle?

Zahlst du nicht oder zu spät, gibt’s sofort eine Strafe: den Verspätungszuschlag. Für jeden angefangenen Monat (ein Tag zu spät reicht dabei aus) werden dann 0,5 Prozent des fälligen Betrags als Strafe fällig.

Zahlst du dauerhaft nicht, wird die sogenannte Vollstreckungsstelle aktiv. Sie prüft dann sehr unangenehme Dinge wie Kontopfändung oder schickt einen Vollzugsbeamten zur Eintreibung der fälligen Steuern.

Kann man sich gegen Steuervorauszahlungen wehren?

Grundsätzlich kann man jederzeit beim Finanzamt beantragen, dass Vorauszahlungen niedriger ausfallen sollen. Aber dafür brauchst du eine gute Begründung. Das Finanzamt möchte wissen, warum du für das laufende Jahr weniger Steuern zahlen musst. Erst dann können die Vorauszahlungen gesenkt werden. Dann reicht aber ein einfacher formloser Brief oder E-Mail an das Finanzamt. Diese Gründe können sein:

  • Wechsel der Lohnsteuerklassen von 3/5 auf 4/4
  • Bei Selbstständigen oder Vermietern: Wegfall von Einnahmen oder hohe Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind

Insbesondere durch die Corona-Pandemie gab es bei vielen Selbstständigen einen Einbruch der Einnahmen. Die Finanzämter waren angewiesen, Vorauszahlungen ohne große Prüfung herabzusetzen oder auch ganz wegfallen zu lassen.

Was sind nachträgliche Steuervorauszahlungen?

Normale Vorauszahlungen als Abschlag für die fällige Steuer müssen immer für ein Kalenderjahr (= Veranlagungszeitraum) gezahlt werden.  Mit Abgabe der Steuererklärung wird geprüft, wie hoch die tatsächliche Steuerlast ist und die Vorauszahlungen oder auch die Lohnsteuer werden dann darauf angerechnet.

Erfährt das Finanzamt von beispielsweise hohen Einnahmen, kann es aber auch noch für bereits abgelaufene Jahre eine nachträgliche Vorauszahlung festsetzen.

Das geht aber nur, wenn die Zahlung mindestens 5.000 Euro beträgt.

Bis zum Ablauf von 15 Monaten nach Ende eines Jahres bzw. Veranlagungszeitraums darf das Finanzamt nachträgliche Vorauszahlungen festlegen. Dabei wird dann die gesamte Summe auf das 4. Quartal fällig. Zahlen muss man aber in der Regel innerhalb von einem Monat nachdem das Finanzamt die Vorauszahlungen mit einem eigenen Bescheid bekanntgeben hat.

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