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Unverheiratet zusammenleben: Was ist mit der Steuererklärung?

Steuertipps für Paare ohne Trauschein

Heiraten? Viele Paare halten das schlichtweg für nicht notwendig. Doch wie sieht es bei der Steuer aus? Entgeht ihnen so womöglich ein erheblicher Steuervorteil? Wir zeigen, was für die Steuererklärung bei Unverheirateten wichtig ist.

Kurz & knapp

  • Wer unverheiratet zusammenlebt, kann nicht vom Splittingtarif profitieren
  • Beide Partner müssen eine eigene Steuererklärung abgeben
  • WISO Steuer hilft dir, Pauschalen und Freibeträge richtig zu nutzen

Video: Steuererklärung lohnt sich auch für dich!

Die Steuererklärung spült Geld in die Kasse. Denn die meisten erhalten eine Steuererstattung vom Finanzamt: durchschnittlich sind es 1.092 Euro! Alle Infos dazu kurz und bündig – im Video.

Verheiratet vs. unverheiratet: Wo liegt der Unterschied bei der Steuer?

Die Hochzeitsglocken läuten, das Brautpaar steigt in die blumenumrankte Pferdekutsche und fährt glücklich in den Sonnenuntergang davon … Romantik pur? Nö. Nicht jedes Paar träumt von einer Märchenhochzeit. Viele verzichten gar auf die Ehe und führen auch ohne Trauschein einen gemeinsamen Haushalt.

Doch steuerlich unterscheidet sich eine eheähnliche Gemeinschaft stark von einer Ehe.

Gemeinsame Veranlagung vs. Einzelveranlagung

Verheiratete Paare haben die Möglichkeit, eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben. Das heißt, Einkommen und Ausgaben werden addiert, und Steuern werden gemeinsam berechnet. Dies kann zu Steuervorteilen führen.

Unverheiratete Paare haben diese Option nicht. Sie werden steuerlich als Alleinstehende behandelt und müssen jeweils eine eigene Steuererklärung abgeben. Dabei wird das Einkommen jedes Partners separat betrachtet. Das Finanzamt ermittelt die Einkünfte, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen personenbezogen. Alle steuerlichen Frei-, Pausch- und Höchstbeträge werden nur einfach gewährt.

Unterschiede bei den Steuerklassen

In Deutschland gibt es verschiedene Steuerklassen, die den Steuersatz bestimmen. Verheiratete können zwischen verschiedenen Kombinationen wählen, um Steuervorteile zu nutzen.

Unverheiratete Paare haben diese Wahlmöglichkeiten nicht und werden automatisch in einer bestimmten Klasse, in der Regel in der Steuerklasse I, veranlagt. Dies kann Einfluss auf die Höhe der Abzüge vom Bruttoeinkommen haben.

Vorteile durch Ehegattensplitting

Verdienen beide Partner in etwa gleich viel, ist die Einkommensteuer in etwa genauso hoch wie bei verheirateten Paaren. Sobald es aber einen größeren Unterschied im Gehalt gibt, macht sich das bei Unverheirateten deutlich bemerkbar – sie müssen in der Regel mehr Steuern zahlen, als Ehepaare.

Denn im Gegensatz zu den Unverheirateten, können Ehepaare vom sogenannten Splittingtarif profitieren. In diesem Fall zählt das Ehepaar steuerlich gesehen als ein Steuerzahler. Dabei werden die Einkommen beider Partner zu einem Gesamteinkommen addiert und halbiert. Auf den halbierten Betrag wird die Einkommensteuer berechnet, die dann wieder verdoppelt wird. Im Ergebnis ist die Einkommensteuer niedriger, als bei Paaren, die eine getrennte Steuererklärung abgeben.

Steuervorteil bei eingetragener Lebenspartnerschaft: Eingetragene Lebenspartnerschaft ist der Ehe gleichgestellt. Das bedeutet, sie können ebenso vom Splittingtarif profitieren.

So sieht die Steuerbelastung für unverheiratet zusammenlebende Paare aus:

Je höher der Unterschied der Gehälter, desto stärker ist durch den Splittingtarif der steuerliche Vorteil. Bei einem Gehaltsunterschied lohnt sich also in der Regel eine Zusammenveranlagung.

Ein Beispiel für Einkommensteuerberechnung für 2023:

PartnerJahreseinkommenmit Splittingtarifgetrennt besteuert
Stefanie55.000 €Einkommensteuer auf halbes Jahreseinkommen berechnet und anschließend verdoppelt13.244 €
Stefan20.000 €1.056 €
gesamt75.000 €14.020 €15.200 €

Deine Einkommensteuer kannst du mit dem Steuerrechner des BMF ermitteln.

Egal ob Ehepaar, eingetragene Lebensgemeinschaft oder unverheiratetes Paar – WISO Steuer zeigt euch immer die besten Tipps zum Steuern sparen.

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Unverheiratetes Paar mit Kind

Steuerliche Nachteile beim Thema Kinder müssen Eltern ohne Trauschein dagegen nicht befürchten. Auch ihnen steht der steuerliche Familienleistungsausgleich zu. Sie erhalten jeweils den halben Kinderfreibetrag für ihre Kinder bis zum 18. Geburtstag bzw. für ältere Kinder in Ausbildung, Studium oder auf Arbeitssuche.

Hat ein Paar ein Kind, erhalten beide jeweils einen Freibetrag von rechnerisch 0,5. Bei zwei Kindern liegt der Freibetrag dann bei 1,0 pro Elternteil. Für das Jahr 204 bedeuten 0,5 dann einen steuerlichen Kinderfreibetrag von 4.656 Euro (Kinderfreibetrag plus Freibetrag für Betreuung, Ausbildung und Erziehung).

Dabei gilt: Es wird nur ein Bonus gewährt – also entweder der steuerliche Kinderfreibetrag oder das Kindergeld. Du bekommst aber immer automatisch das, was in deinem Fall günstiger ist. Tragt dazu die Daten für euer Kind in eure eigenen Steuererklärungen ein und das Finanzamt ermittelt automatisch, ob der Freibetrag oder das Kindergeld jeweils mehr Vorteile für euch bringen.

Auch Kinderbetreuung ist ein wichtiger Posten, bei dem beide unverheiratete Elternteile sparen können. Betreuungskosten kannst du bis zu 4.000 Euro pro Jahr und Kind steuerlich absetzen. Das Finanzamt akzeptiert davon 2/3 als Sonderausgaben. Am günstigsten wirkt sich das steuerlich bei dem Elternteil aus, der am meisten verdient. Als Kinderbetreuung zählen dabei Kita, Kinderhort, Tagesmutter oder andere Betreuungseinrichtungen.

Information zum Thema

Achtung beim Vertrag

Der Bundesfinanzhof hat in der Vergangenheit entschieden, dass nur derjenige Elternteil die Kinderbetreuungskosten ansetzen darf, der den Betreuungsvertrag abschließt und die Beiträge bezahlt.

Achtet am besten darauf, dass beide Eltern im Vertrag stehen und die Kosten möglichst auch von einem gemeinsamen Konto gezahlt werden. Alternativ wechselt ihr euch mit den Zahlungen ab oder erstattet dem einen Partner die von ihm (allein) überwiesenen Kosten zur Hälfte. So habt ihr einen “Zahlungsnachweis”, wenn das Finanzamt nachfragt.  

Gemeinsam investieren

Sparer-Pauschbetrag optimal einsetzen

Bei unverheirateten Paaren können beide Partner jeweils ihren eigenen Sparer-Pauschbetrag nutzen. Wenn ein Partner Kapitalerträge hat, die den Pauschbetrag überschreiten, während der andere weniger oder keine Kapitalerträge hat, könnte es sinnvoll sein, Vermögenswerte umzuschichten. Durch eine gezielte Zuordnung der Kapitalanlagen könnt ihr sicherstellen, dass beide Pauschbeträge voll ausgeschöpft werden.

Verheiratete haben den Vorteil, dass sie den Pauschbetrag des Partners in der Steuererklärung nutzen dürfen. Gleichzeitig kann ein Freistellungsauftrag auch auf 2.000 Euro lauten, statt nur auf 1.000 Euro – selbst wenn es nur das Depot eines Partners ist.

Verluste klug nutzen

Auch Verluste aus gemeinsamen Investitionen können steuerlich relevant sein. Überlegt euch, welcher Partner die Verluste in seiner Steuererklärung angeben sollte, um den größtmöglichen Steuervorteil zu ziehen.

Beispiel Familie

Beispiel: Verluste bei Vermietung

Wird eine Immobilie vermietet, die beiden Partnern gehört, muss dazu eine separate Steuererklärung abgegeben werden – die sogenannte “gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung”. Darin werden Einnahmen und Ausgaben erklärt und das Ergebnis nach Köpfen verteilt. Hier können die Partner selbst entscheiden, wie sie Verluste untereinander verteilen. 

2 Steuertipps für unverheiratete Paare

Verteilung von Werbungskosten

Wenn ihr gemeinsame Ausgaben habt, solltet ihr diese klug aufteilen, um steuerliche Vorteile zu genießen. Denn bei Paaren ohne Trauschein gilt: Wer die Kosten getragen hat, darf sie in der Steuererklärung abziehen.

  • Achtet also darauf bei Kosten für Kinderbetreuung, Versicherungen oder Krankheitskosten – auch diejenigen für eure Kinder.

Ehepaare haben es da leichter, weil ihnen unterstellt wird, dass sie stets gemeinsam wirtschaften. Da Einnahmen und Ausgaben in einer Steuererklärung zusammenfließen, ist es auch (meistens) egal, wer gezahlt hat.

Arbeitszimmer für Zwei

Habt ihr in eurem Haushalt einen getrennten Raum, den ihr gemeinsam als Arbeitszimmer nutzt? Dann könnt ihr beide die Kosten dafür bei der Steuer angeben – entweder die tatsächlichen anteiligen Kosten oder die Jahrespauschale von 1.260 Euro (ab 2023). Diese ist personenbezogen – das bedeutet, jeder von euch bekommt diese Pauschale. Voraussetzung: Das Arbeitszimmer erfüllt die Kriterien des Finanzamtes.

Steuererklärung für Paare ohne Trauschein

Egal ob mit oder ohne Trauschein: WISO Steuer unterstützt dich in jeder Lebenssituation. Du bekommst viele praktische Tipps und Hinweise, damit du das Beste aus deiner Steuererklärung holen kannst. Außerdem bietet das Programm jede Menge Features, die dir die Arbeit erleichtern und eine Menge Zeit sparen:

  • Dateneingabe vereinfachen:

    Wer es noch nicht gemacht hat, sollte den Datenabruf vom Finanzamt beantragen. Damit lassen sich etwa Lohnsteuer, Krankenversicherung oder Lohnersatzleistungen automatisch in die Steuererklärung eintragen. In WISO Steuer kannst du außerdem die Daten per Klick in die aktuelle Erklärung übernehmen.

  • Keine Sparmöglichkeit vergessen:

    Verknüpfe dein Bankkonto und spare ganz einfach Steuern.

  • Nie wieder abtippen:

    Fotografiere Rechnungen mit dem Smartphone und hinterlege sie einfach in der Erklärung. So sind sie griffbereit, wenn das Finanzamt nachfragt.

  • Digital abgeben:

    Die Online-Abgabe spart nicht nur den Gang zur Post. In der Regel werden die elektronisch eingereichten Steuererklärungen bevorzugt bearbeitet – und die Erstattung ist schneller auf dem Konto.

Übrigens sind Ehepaare nicht ewig an eine gemeinsame Steuererklärung gebunden: Sie können die Unterlagen einzeln einreichen. WISO Steuer hilft hier bei der Entscheidung, was dabei vorteilhafter ist. Einfach Daten eintragen und das Programm ermittelt automatisch, ob eine gemeinsame oder getrennte Steuererklärung einen höheren Steuerbonus bringt. Im nächsten Jahr kann man sich wieder neu entscheiden.

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Erbschaft bei unverheirateten Paaren

Obwohl Paare lange Zeit unverheiratet zusammenleben, stellt es sie auch beim Thema Erbschaft nicht auf die gleiche Stufe wie Ehepaare.

Während Verheiratete von steuerlichen Freibeträgen von bis zu 500.000 Euro profitieren, wenn sie einander etwas schenken oder vererben, greift der Staat bei unverheirateten Paare schon eher zu: Sie zahlen Schenkungs- oder Erbschaftssteuern bereits, wenn der Betrag über 20.000 Euro liegt. Und auch dann sind sie im Nachteil: Das Erbe müssen sie dann mit einem Steuersatz zwischen 30 und 50 Prozent versteuern – bei Ehepaaren sind es hingegen 7 bis 30 Prozent.

Auch der Hinterbliebenenschutz ist in einer Ehe besser geregelt: Beim Tod eines Ehepartners kann der Hinterbliebene eine Witwen- oder Witwerrente erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht dann auch Anspruch auf einen Hinterbliebenen-Pauschbetrag von 370 Euro. Unverheiratete Paare gehen hier leer aus.

Kurzum: Wollen sich die Partner gegenseitig als Erben einsetzen, müssen sie unbedingt ein Testament aufsetzen.

Wenn die Liebe vergeht: Was sollten unverheiratete Paare bei einer Trennung beachten?

Ihr habt euer Zusammenleben so aufgeteilt, dass einer von euch Kind und Haushalt schmeißt, während der andere im Büro arbeitet? Derjenige Partner, der deshalb weniger verdient hat, kann im Fall einer Trennung nicht auf Unterhalt bauen. Denn grundsätzlich haben Unverheiratete keinen Anspruch auf Unterhalt gegenüber dem Ex-Partner.

Eine Ausnahme gilt nur für die Mutter eines gemeinsamen Kindes: Kann sie keine Beschäftigung aufnehmen, weil sie das Kind betreuen muss, darf sie während der ersten 3 Lebensjahre des Kindes Unterhalt bekommen.

FAQ: Steuererklärung bei Unverheirateten

Unverheiratete Paare können keine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Sie werden wie 2 Singles besteuert – unabhängig davon, ob sie zusammenleben oder gemeinsame Kinder haben.  
Ja, verheiratete Paare können von der gemeinsamen Veranlagung und dem sogenannten Ehegattensplitting profitieren, das insbesondere bei unterschiedlichen Einkommen der Partner Steuervorteile bringt. Darüber hinaus können verheiratete Paare verschiedene Steuerklassenkombinationen wählen, um weitere Vorteile zu nutzen.
Eltern ohne Trauschein steht auch der Kinderfreibetrag zu. Möchten beide Eltern Kosten für Kinderbetreuung absetzen, sollten sie sicherzustellen, dass sie beide im Betreuungsvertrag aufgeführt sind.
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