Ja, Steuerschulden können verfallen. Doch wann genau hängt vom Einzelfall ab. Was wie ein schöner Traum klingt, bleibt daher leider oft auch einer. Wann es mit der Verjährung von Steuerschulden klappt, alle Infos hier.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Steuerschulden verjähren grundsätzlich nach 5 Jahren, bei Straftaten nach 10 Jahren
- Nach Ablauf der Frist musst du die Schulden nicht mehr bezahlen
- Mahnungen und andere Handlungen unterbrechen diese Frist – und sie beginnt von vorne
Wann verjähren Steuerschulden?
Was ist denn „Verjährung“ überhaupt? Eine Zahlungsverjährung bedeutet, dass ein vom Finanzamt festgesetzter Steueranspruch nach Ablauf der Frist erlischt. Mit dem Ergebnis, dass die Schulden dann nicht mehr bezahlt werden müssen.
Es gibt eine bestimmte Frist, nach der die Verjährung einsetzt. Ob diese allerdings erreicht wird, hängt davon ab, wie akribisch das Finanzamt ist den Prozess verfolgt. Denn mit jeder Aufforderung, die in deinem Briefkasten landet, verlängert sich die Frist.
Verjährungsfrist: 5 Jahre abwarten und Tee trinken?
Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich 5 Jahre. Diese Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer erstmals fällig geworden ist. Bei der Einkommensteuer ist dabei der Steuerbescheid wichtig. Sind noch Steuern zu zahlen, enthält er eine Zahlungsaufforderung und Zahlungsfrist im Steuerbescheid. Das ist die Fälligkeit.
Beispiel: Verjährung von Steuerschulden
In diesen Ausnahmen ist die Verjährung von Steuerschulden länger:
Sind Steuerhinterziehung, Schmuggel oder Hehlerei im Spiel, verlängert sich die Verjährungsfrist auf 10 Jahre. Bei einer leichtfertigen Steuerverkürzung bleibt die Verjährungsfrist bei 5 Jahren.
Wenn es um Steuern mit einem Auslandsbezug geht, können sich spezielle Regelungen zur Verjährung ergeben.
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Was verlängert die Verjährungsfrist?
Ist die Verjährungsfrist quasi eine Art unendliche Geschichte? In gewisser Weise schon. Denn es gibt bestimmte Umstände, die die Verjährungsfrist verlängern. Dadurch kann sich das Spiel tatsächlich über Jahrzehnte ziehen. Je höher der Betrag ist, desto eifriger ist das Finanzamt hinterher, dass die Steuerschuld nicht verjährt.
Folgende Handlungen des Finanzamtes unterbrechen die Zahlungsverjährung:
- Mahnung
- Zahlungsaufschub
- Stundung
- Aussetzung der Vollziehung
- Sicherheitsleistung
- Vollstreckungsaufschub
- Vollstreckungsmaßnahmen
- Anmeldung im Insolvenzverfahren
- gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan
- Verfahren zur Restschuldbefreiung des Schuldners
- Ermittlungen des Finanzamtes nach dem Wohnsitz des Steuerzahlers
Nach Ablauf des Kalenderjahres der Unterbrechung beginnt die Verjährungsfrist von 5 Jahren erneut.
Beispiel: Verjährung von Steuerschulden
Zahlungsverjährung vs. Festsetzungsverjährung
Die Zahlungsverjährung ist nicht zu verwechseln mit der Festsetzungsverjährung. Die Festsetzungsverjährung betrifft nur den Steuerbescheid mit den sogenannten Besteuerungsgrundlagen und eben nicht die Steuerschulden. Sie beträgt 4 Jahre. Danach kann ein Steuerbescheid nicht mehr geändert werden. In Ausnahmefällen kann sich die Festsetzungsverjährung auf 10 Jahre verlängern, zum Beispiel bei Steuerhinterziehung.
Welche Schulden können verjähren?
Alle Ansprüche, die das Finanzamt aus dem Steuerschuldverhältnis gegenüber einem Steuerzahler hat, können verjähren.
Darunter fallen folgende Ansprüche:
- Steueranspruch nach dem Steuergesetz (Einkommensteuer, Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Erbschaftsteuer usw.)
- Verspätungszuschläge
- Säumniszuschläge
- Zwangsgelder
- Zinsen
- sonstige Kosten
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FAQ: Verjährung von Steuerschulden
Was ist die Verjährungsfrist für Steuerschulden?
Wie lange beträgt die Verjährungsfrist für Steuerschulden?
Wann beginnt die Verjährungsfrist für Steuerschulden?
Kann die Verjährungsfrist unterbrochen werden?
Wann beginnt die Verjährungsfrist für Steuerschulden?
Können Steuerschulden nach Ablauf der Verjährungsfrist noch eingetrieben werden?
Gilt die Verjährungsfrist auch für hinterzogene Steuern?
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