Eltern dürfen nicht nur die eigene Kranken- und Pflegeversicherung, sondern auch die Versicherung für Kinder absetzen. Doch dafür gelten einige Regeln. Wir fassen das Wichtigste zusammen.
Schnelleinstieg
- Kurz & knapp
- Kranken- und Pflegeversicherungen sind Sonderausgaben
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Kinder in die Steuererklärung eintragen
- Ausnahmefall: Familienversicherung ohne zusätzliche Beitragskosten
- Das Prinzip der Einmalberücksichtigung
- Was ist mit anderen Versicherungen?
- FAQ: Versicherungen für Kinder absetzen
Kurz & knapp
- Du kannst die Versicherungen deiner Kinder in der Steuererklärung angeben
- Dabei ist egal, ob du der Versicherungsnehmer bist oder dein Kind
- Es geht auch, wenn kein Kindergeldanspruch besteht
- Mit WISO Steuer werden die Versicherungsbeiträge deines Kindes automatisch eingetragen
Kranken- und Pflegeversicherungen sind Sonderausgaben
Seit 2010 kannst du Beiträge zur gesetzlichen und privaten Basiskrankenversicherung sowie zur gesetzlichen Pflegeversicherung unbegrenzt als Sonderausgaben absetzen. Das sind Kosten, die eigentlich deinem Privatleben zuzuordnen sind, aber trotzdem für dich Vorteile bringen in der Steuererklärung.
Nicht nur Beiträge zu deiner eigenen Absicherung zählen zu den Sonderausgaben. Auch Beiträge, die du für unterhaltsberechtigte Kinder übernommen hast, gehören dazu.
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Kinder in die Steuererklärung eintragen
Die übernommenen Beiträge für Kinder in der Steuererklärung richtig anzugeben, ist gar nicht so leicht. Denn es kommt auf Folgendes an:
- Bekommst du für das Kind noch Kindergeld bekommst oder nicht mehr?
- Bist du der Versicherungsnehmer oder das Kind?
Fall 1: Du hast Anspruch auf Kindergeld & bist der Versicherungsnehmer
Du kannst die Beiträge als Sonderausgaben mithilfe der Anlage Kind absetzen. Dazu gehören auch Beiträge für Wahlleistungen, Auslandskrankenversicherung und Ähnliches.
Du trägst sie bei WISO Steuer im Bereich Persönliches > Kinder > Übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ein.

Du trägst sie bei WISO Steuer im Bereich Persönliches > Kinder > Übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ein.

Fall 2: Du hast Anspruch auf Kindergeld & dein Kind ist Versicherungsnehmer
Hier gibt es eine gesetzliche Sonderregelung: Auch in diesem Fall kannst du die Beiträge als Sonderausgaben im Rahmen der Anlage Kind absetzen.
Gib die Daten bei WISO Steuer im Bereich Persönliches > Kinder > Übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ein.
Wahlleistungen und Zahnzusatz
Fall 3: Du hast keinen Anspruch auf Kindergeld & du bist Versicherungsnehmer
Ist das Kind bei dir mit versichert, kannst du die von dir gezahlten Beiträge als Sonderausgaben absetzen. Wegen des fehlenden Kindergeldanspruchs trägst du die Beiträge nicht in die Anlage Kind, sondern in die Anlage Vorsorgeaufwand ein.
Du findest die Eingabemasken in WISO Steuer unter Allgemeine Ausgaben > Kranken- und Pflegeversicherungen.

Du findest die Eingabemasken in WISO Steuer unter Allgemeine Ausgaben > Kranken- und Pflegeversicherungen.

Fall 4: Du hast keinen Anspruch auf Kindergeld & dein Kind ist Versicherungsnehmer
Ist das Kind Versicherungsnehmer und du übernimmst die Versicherungsbeiträge, kannst du die Aufwendungen nicht als Sonderausgaben absetzen. Eine Sonderregelung gibt es in diesem Fall nicht.
Aber: Du kannst die übernommenen Beiträge zur Basisabsicherung als außergewöhnliche Belastungen geltend machen und in der Anlage Unterhalt eintragen.
Du findest sie unter Allgemeine Ausgaben > Unterhalt an Bedürftige. Falls du das Thema nicht in WISO Steuer findest, dann kannst du es über die Schaltfläche Thema hinzufügen anzeigen lassen.

Du findest sie unter Allgemeine Ausgaben > Unterhalt an Bedürftige. Falls du das Thema nicht in WISO Steuer findest, tippe auf Themen hinzufügen.

Höchstbetrag bei Unterhalt an Bedürftige?
Im Allgemeinen kannst du Unterhaltsleistungen bis zum Höchstbetrag von 10.347 Euro absetzen. Gemeint ist damit zum Beispiel eine finanzielle Unterstützung deiner Kinder, die noch kein eigenes Geld verdienen, aber für die du kein Kindergeld mehr bekommst. Aber: Die übernommenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zählen extra. Das heißt, diese Beiträge kommen nochmal obendrauf.
Wer überweist die Beiträge an die Krankenkasse?
Noch besser: Es ist nicht einmal notwendig, dass du die Beiträge überhaupt gezahlt oder erstattet hast. Wichtig für die Erhöhung des Unterhaltshöchstbetrags ist allein, dass du deiner Unterhaltspflicht nachkommst. Dabei reicht bereits die Gewährung von Sachunterhalt, zum Beispiel Unterkunft und Verpflegung, aus.
Lass deine Steuer automatisch ausfüllen
Ausnahmefall: Familienversicherung ohne zusätzliche Beitragskosten
Es kann auch sein, dass dein Kind in der Familienversicherung kostenfrei mitversichert ist. Du bezahlst in diesem Fall keine zusätzlichen Beiträge für dein Kind. Wie sieht hier die Lage für die Steuererklärung aus?
Sind keine Kosten angefallen, kannst du sie auch nicht geltend machen. Das heißt: Du trägst weder in der Anlage Kind, noch in der Anlage Vorsorgeaufwand übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ein.
Das Prinzip der Einmalberücksichtigung
Dein Kind verdient sein eigenes Geld während der Ausbildung oder dem dualen Studium? Solange dein Kind noch unter 25 ist, erhältst du in der Regel auch noch Kindergeld. Dann darfst du die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge deines Kindes sogar in deiner Steuererklärung angeben, ohne dass die Beiträge von deinem Konto abgezogen wurden.
Aber: Dann darf dein Kind die Versicherungsbeiträge nicht mehr in der eigenen Steuererklärung eintragen. Sie dürfen also nur einmal berücksichtigt werden.
Wie trägt man diese Daten in die Steuererklärung ein?
Wann lohnt sich das?
Das kann sich lohnen, wenn dein Kind zum Beispiel unter oder nur wenig über 10.347 Euro im Jahr (Grundfreibetrag) verdient. Dann muss es nämlich gar keine Steuern zahlen. Wer keine Steuern zahlt, bekommt auch keine Erstattung bei der Steuererklärung. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung wirken sich dann also gar nicht mehr aus!
In so einem Fall solltest du unbedingt daran denken, die Beträge in deine Steuererklärung zu übernehmen.
Was ist mit anderen Versicherungen?
Auch andere Versicherungen, die du für dein Kind abgeschlossen und bezahlt hast, kannst du von der Steuer absetzen. Der Knackpunkt dabei ist, dass du der Versicherungsnehmer sein musst. Wer der Versicherte ist, spielt keine Rolle. Das kann also auch dein Kind sein.
Welche Versicherungen sind das? Zum Beispiel eine Unfall- oder private Haftpflichtversicherung.
FAQ: Versicherungen für Kinder absetzen
Wo trage ich die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Kinder in der Steuererklärung ein?
- Du bist Versicherungsnehmer und hast Anspruch auf Kindergeld: Anlage Kind
- Du bist Versicherungsnehmer und hast kein Anspruch auf Kindergeld: Anlage Vorsorgeaufwand
- Dein Kind ist Versicherungsnehmer und du hast Anspruch auf Kindergeld: Anlage Kind
- Dein Kind ist Versicherungsnehmer und du hast keinen Anspruch auf Kindergeld: Anlage Unterhalt
Welche Versicherungen für Kinder sind steuerlich absetzbar?
Kann ich die Familienversicherung steuerlich absetzen?
Kann ich die Unfallversicherung der Kinder von der Steuer absetzen?
Welche Kosten können Eltern in der Steuererklärung angeben?
- Kinderbetreuungskosten
- Schulgeld
- Nachhilfe
- Kranken- und Pflegeversicherung
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