Vermutlich geht es vielen so: Man sitzt vor der Steuererklärung, aber so ganz will es mit der Erstattung einfach nicht klappen. Und oft stellt sich dann die Frage: Was kann man von der Steuer absetzen? Und was davon muss man wo eintragen?
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Das kannst du von der Steuer absetzen – Übersicht
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Wie geht Steuern sparen eigentlich?
Neben „Was kann man von der Steuer absetzen?“ stellt sich vielen wohl auch die Frage „Was heißt von der Steuer absetzen eigentlich?“. Im Grunde genommen ist es ganz einfach. Einige Ausgaben reduzieren die Höhe der Steuern, die du zahlen musst. Dabei werden diese Ausgaben von deinem Einkommen abgezogen. Die Steuern werden dann auf den geringeren Betrag festgesetzt. In manchen Fällen werden Ausgaben auch direkt von der Steuer abgezogen. Welche Ausgaben wo abgezogen werden, liest du hier: zu versteuerndes Einkommen.
Diese Ausgaben kannst du von der Steuer absetzen:
Werbungskosten absetzen
Beginnen wir mit dem wohl bekanntesten Steuer-Spar-Mittel: den Werbungskosten. Dazu zählen alle Ausgaben, die du im Zusammenhang mit deinem Job hattest. Das Beste daran: Jedem Arbeitnehmer werden pauschal 1.200 Euro im Jahr automatisch abgezogen. Einen Antrag oder Ähnliches musst du dafür nicht stellen. Der Arbeitnehmerpauschbetrag ist in der Lohnsteuerklasse bereits berücksichtigt.
Auch Rentner profitieren von einer Pauschale. Da sie aber für gewöhnlich keine hohen Werbungskosten für Fahrtwege oder Arbeitsmittel haben, fällt diese niedriger aus. Dennoch: 102 Euro werden auch bei Rentnern bei der Steuerberechnung abgezogen.
Für beide Fälle gilt: Du kannst auch mehr absetzen, wenn du höhere Ausgaben hattest. Einige Beispiele für klassische Werbungskosten sind:
- Pendlerpauschale
- Arbeitsmittel
- Telefonkosten
- Arbeitszimmer
- Fortbildungskosten
- Doppelte Haushaltsführung
- Verpflegungsmehraufwand
Bei teureren Arbeitsmittel muss die AfA beachtet werden. Ausgeschrieben heißt das „Absetzung für Abnutzung“ und bedeutet, dass jährlich nur ein Teil von den Anschaffungskosten bei der Steuer abgezogen werden kann. Möchtest du deinen Computer absetzen, gibt es eine Sonderregelung: Absetzen kannst du ab 2021 immer den vollen Betrag im Anschaffungsjahr, unabhängig vom Kaufpreis.
Noch mehr Geld winkt jetzt auch für Arbeitnehmer im Homeoffice ohne steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer! Mehr dazu: Homeoffice-Pauschale!
Werbungskosten trägst du in die Anlage N in der Steuererklärung ein. Oder noch einfacher mit WISO Steuer:
Einfach Ausgaben (Werbungskosten) im Bereich Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre anklicken und das gewünschte Thema auswählen.
Wichtig ist: Steuern sparst du nur, wenn du die Kosten auch tatsächlich selbst getragen hast. Hat dein Arbeitgeber zum Beispiel Kosten vollständig oder teilweise erstattet, so darfst du diesen Teil nicht mehr bei der Steuer absetzen! Das gilt unter anderem auch für ein Jobticket, die du als geldwerten Vorteil steuerfrei erhalten.
Sonderausgaben
Werbungskosten sind Kosten rund um den Beruf. Doch auch, wer hier keine hohen Kosten hatte oder der Chef das meiste bezahlt hat, kann noch Steuern sparen. Bei Sonderausgaben geht es nämlich um bestimmte privaten Ausgaben. Denn in manchen Fällen lässt das Finanzamt auch Ausgaben der privaten Lebensführung zu.
Folgendes kannst du absetzen:
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Riester-Beiträge
- Spenden
- Kirchensteuer
- Ehegattenunterhalt bei Realsplitting
- Kinderbetreuungskosten
- Ausbildungskosten (Erstausbildung bzw. -studium)
Auch hier kommt dir eine kleine, aber feine Pauschale zugute, falls du (neben Versicherungsbeiträgen) keine Sonderausgaben hattest. Die Pauschale für Sonderausgaben wie zum Beispiel Spenden oder Kirchensteuer beträgt pro Person 36 Euro im Jahr.
Ähnlich wie bei den Werbungskosten gilt: Erstattungen müssen abgezogen werden. Bekommst du beispielsweise von deiner Versicherung Beiträge erstattet, musst du diese Beträge in der Steuererklärung angeben.
Wusstest du, dass manche Versicherungsbeiträge wie für Krankenversicherung oder Riester-Rente bereits dem Finanzamt vorliegen? Hier kannst du es dir einfach machen! Und zwar mit dem Steuer-Abruf von WISO Steuer. Der Abruf ruft die Daten vom Finanzamt ab und trägt sie automatisch an die richtige Stelle in der Steuererklärung ein. Probiere es gleich hier kostenlos aus!
Sonderausgaben, die nicht bereits vom Steuer-Abruf eingetragen werden, trägst du je nach Art entweder in die Anlage Sonderausgaben, Vorsorgeaufwand, U (Unterhalt) oder AV (Riester-Vertrag) ein.
Noch einfacher geht es mit WISO Steuer.
Macht Schluss mit nervigem Papierkram
Handwerkerleistungen und Dienstleistungen
Auch mit Ausgaben rund um dein Zuhause kannst du Steuern sparen. Hier lohnt sich das Rechnungen-Sammeln – denn eine Pauschale gibt es nicht. Wenn du für Reparaturen in deinem Zuhause einen Handwerker engagieren, kannst du die Kosten dafür als Handwerkerleistung absetzen. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen zum Beispiel der Gärtner oder die Haushaltshilfe. Geltend machen kannst du dabei die Lohnkosten, Materialkosten wie Saatgut, Erde oder die vom Handwerker verbauten Fliesen werden dagegen nicht berücksichtigt.
Diese Regeln gelten beim Absetzen:
- Handwerkerleistungen:
- 20 Prozent der Ausgaben absetzen, maximal jedoch 1.200 Euro pro Jahr
- Haushaltsnahe Dienstleistungen:
- 20 Prozent der Rechnungssumme absetzen, hier gilt jedoch ein Maximalbetrag von 4.000 Euro pro Jahr
Absetzen nur mit Überweisungen
Seit 2020 fördert der Staat energetische Baumaßnahmen am Eigenheim mit einem besonderen Steuervorteil. Ausnahmsweise können dabei, neben Personal- und Fahrtkosten, auch Kosten für das Material abgesetzt werden. Mehr dazu: Renovierungskosten absetzen.
Deine Ausgaben für Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen trägst du in WISO Steuer ganz einfach im Bereich Allgemeine Ausgaben ein. Ganz ohne lästigen Papierkram!
Außergewöhnliche Belastungen
Auch bei den außergewöhnlichen Belastungen geht es um private Ausgaben. Und zwar solche, die in ihrer Art und Höhe als außergewöhnlich zu betrachten sind. In vielen Fällen wirken sich die Kosten jedoch nicht in voller Höhe aus.
Vielmehr wird ausgerechnet, wie viel der Kosten dir aufgrund deines Einkommens zugemutet werden können. Das nennt man dann zumutbare Belastung. Fallen außergewöhnlich hohe Kosten an, die deine zumutbare Eigenbelastung übersteigen, kannst du die Kosten in der Steuererklärung absetzen.
Das kannst du absetzen:
- Medikamente oder medizinische Hilfsmittel
- ärztliche Behandlungen
- Kur-Kosten
- Kosten für Krankenhausaufenthalte
- Bestattungskosten
- Unterhaltszahlungen (zum Beispiel nach der Düsseldorfer Tabelle)
- Behinderten- und Pflegepauschbetrag
Wusstest du schon, dass ab 2021 Menschen mit Behinderung oder pflegebedürftigen Angehörigen noch mehr sparen? Mit dem Behinderten-Pauschbetragsgesetz verdoppeln sich die Behindertenpauschbeträge. Und auch der Pflegepauschbetrag fällt höher aus!
Diese Ausgaben trägst du in der Steuererklärung in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen ein. Wir empfehlen dir jedoch die Steuererklärung mit WISO Steuer: einfach auswählen, eintragen, abschicken! Spare dir die Formularsuche und profitiere von zahlreichen Tipps und Hilfen rund um die Steuererklärung!
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Was kann ich von der Steuer absetzen? Unser Tipp
Mantelbogen, Anlagen, Zeilen? Darüber brauchst du dir mit WISO Steuer keine Gedanken mehr zu machen. Denn hier wirst du Schritt für Schritt durch alle möglichen Angaben geführt. Das Programm trägt deine Daten dann in die richtige Zeile in deiner Steuererklärung ein. Mit dem Steuer-Versand übermittelst du deine Erklärung anschließend digital ans Finanzamt – ganz ohne Papierkram.
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