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Freiwilliger Wehrdienst & Kindergeld

Gibt es Kindergeld, wenn das Kind bei der Bundeswehr ist?

Wenn das eigene Kind den freiwilligen Wehrdienst macht, gibt es grundsätzlich kein Kindergeld. Doch zu jeder Regel gibt es Ausnahmen. Wir nehmen unter die Lupe, welche das sind.

Kurz & knapp

  • Während des freiwilligen Wehrdienstes bekommst du in der Regel kein Kindergeld
  • Wird der Wehrdienst als Ausbildung anerkannt, hast du Anspruch auf Kindergeld
  • WISO Steuer hilft dir dabei, das Kindergeld in die Steuererklärung einzutragen

Kein Kindergeld während des freiwilligen Wehrdienstes

Im Regelfall hast du keinen Anspruch auf Kindergeld, wenn dein volljähriges Kind den freiwilligen Wehrdienst macht. Denn: Der Wehrdienst wird vom Finanzamt grundsätzlich nicht als Ausbildung angesehen.

Ist dein Kind während des freiwilligen Wehrdienstes unter 25, gilt der sogenannte Verlängerungstatbestand. Normalerweise würdest du maximal bis zum 25. Lebensjahr deines Kindes Kindergeld bekommen. Der Anspruch kann in diesem Fall aber verlängert werden – und zwar um den Zeitraum des freiwilligen Wehrdienstes (6 bis 23 Monate).

Wehrdienst wird als Ausbildung anerkannt

Wird der freiwillige Wehrdienst als Berufsausbildung anerkannt, sieht die Sache wieder anders aus. Eine Berufsausbildung liegt vor, wenn das Kind im Rahmen des freiwilligen Wehrdienstes für einen militärischen oder zivilen Beruf ausgebildet wird. Dies können beispielsweise sein:

  • Grundausbildung und Dienstpostenausbildung, wenn sich das Kind als Soldat auf Zeit in der (Unter-)Offizierlaufbahn verpflichtet
  • Grundausbildung und Dienstpostenausbildung, wenn sich das Kind als Soldat auf Zeit in der Mannschaftslaufbahn verpflichtet
  • Ausbildung zum Reserveoffizier
  • Dienstpostenausbildung zum Telekommunikationselektroniker, Rettungssanitäter oder Kraftfahrer der Fahrerlaubnisklasse CE
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Keine Regel, sondern Ausnahmefall

Ob der freiwillige Wehrdienst vom Finanzamt als Ausbildung anerkannt wird, ist von der Art und Durchführung der Ausbildung abhängig.

Grundausbildung als Ausbildung

Wenn sich dein Kind als Soldat auf Zeit verpflichtet, wird die Grundausbildung während des freiwilligen Wehrdienstes als Ausbildung angesehen. Also kannst du für diesen Zeitraum Kindergeld bekommen.

Warum gilt die Grundausbildung in diesem Fall als Ausbildung? Dafür gibt es folgenden Grund: In der Grundausbildung erlernt dein Kind Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen, die die Grundlage für seine Tätigkeit als Soldat auf Zeit bilden. Das gilt auch dann, wenn die spätere Tätigkeit lediglich im Mannschaftsdienstgrad geleistet wird.

Kindergeld während des Wehrdienstes in die Steuererklärung eintragen

Der freiwillige Wehrdienst deines Kindes geht als Ausbildung durch? Dann trägst du das folgendermaßen in deine Steuererklärung ein:

Geh in den Bereich Persönliches > Kinder > Berücksichtigungsgründe. Trag dort ein, dass dein Kind eine Ausbildung gemacht hat.

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Geh in den Bereich Persönliches > Kinder > Berücksichtigungsgründe. Trag dort ein, dass dein Kind eine Ausbildung gemacht hat.

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Quelle: BFH