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Werbungskosten bei Rentnern

Steuern sparen im Ruhestand

Über 7 Millionen Rentner müssen in Deutschland eine Steuererklärung abgeben. Tendenz steigend. Schuld daran ist die nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Rente. Kleines Trostpflaster: Auch Rentnern steht der Steuervorteil durch Werbungskosten zu. Wir zeigen, wie Ruheständler mit Werbungskosten Steuern sparen.

Kurz & knapp

  • Rentner können Werbungskosten bei der Steuer absetzen
  • Auch ein jährlicher Pauschbetrag von 102 Euro steht ihnen zu
  • Für Krankheitskosten, Spenden und Co. können Rentner einen Steuervorteil erhalten

Video: Auch im Ruhestand gibt es Werbungskosten

Auch Rentner können Steuern sparen. Ausgaben rund um Rente und andere Altersbezüge können als Werbungskosten angesetzt werden. Außerdem gibt es noch einen Pauschbetrag. Wie hoch er ist und was sonst noch die Steuer senkt, zeigen wir im Video.

Welche Werbungskosten können Rentner absetzen?

Rentner können alle Ausgaben, die sie im Zusammenhang mit ihrer Rente haben, von der Steuer absetzen. Diese werden ihnen als Werbungskosten von den Einnahmen abgezogen – und senken so die Steuer.

Typische Werbungskosten für Rentner

  • Ausgaben für die Beantragung der Rente (Rentenberater, Rechtsanwalt, Prozesskosten)
  • Kosten für die Erstellung der Steuererklärung (WISO Steuer, Steuerberater – aber nur für die Anlage R)
  • Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Beantragung der Rente stehen (Fahrtkosten, Bürobedarf, Porto, Telefonkosten)
  • Ausgaben für Fachliteratur über den Rentenbezug
  • Gewerkschaftsbeiträge
  • Zinsen für ein Darlehen zur Nachentrichtung freiwilliger Beiträge zur Rentenversicherung
  • Kontoführungspauschale in Höhe von 16 Euro

Die Werbungskostenpauschale für Rentner

Wer kaum oder nur geringe Ausgaben im Zusammenhang mit seiner Rente hat, kann trotzdem profitieren: Mit dem Werbungskosten-Pauschbetrag für Rentner. Dieser beträgt 102 Euro im Jahr.

Er wird automatisch vom Finanzamt bei der Steuerberechnung abgezogen und muss nicht beantragt werden. Lagen deine Ausgaben also im Jahr unter 102 Euro, bekommst du den Pauschbetrag automatisch abgezogen.

Werbungskostenpauschale Rentner Infografik

Die Pauschale ist ein Jahresbetrag. Er ist also egal, ob die Voraussetzungen für den Abzug das ganze Jahr vorlagen oder nicht. Er wird immer in voller Höhe abgezogen.

  • Hast du mehrere Renten, wird die Werbungskostenpauschale nur einmal abgezogen. Der Betrag gilt also pro Person, nicht pro Rente.
  • Geben Ehepartner eine gemeinsame Steuererklärung ab, wird der Pauschbetrag bei jedem Ehepartner in Rente separat abgezogen.

Auch kann der Pauschbetrag deine Rente auf maximal null Euro reduzieren. Zu einem Verlust aus Renteneinkünften kann er nicht führen.

Experten Tipp

Steuererklärung & Belege

Übersteigen deine Ausgaben den Pauschbetrag von 102 Euro? Dann lohnt sich die Abgabe einer Steuererklärung! Entsprechende Nachweise und Quittungen musst du dabei nicht mehr mit der Steuererklärung zusammen beim Finanzamt abgegeben werden. Erst wenn dich der Finanzbeamte dazu auffordert, musst du die Belege nachreichen. 
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Mit welchen Kosten Rentner außerdem sparen

Doch nicht nur im Zusammenhang mit den Rentenzahlungen können Ruheständler mit Werbungskosten sparen. Hast du andere Einkünfte als deine Rente, kannst du auch bei diesen Werbungskosten absetzen:

Werbungskosten bei Kapitalerträgen

Hast du neben deiner Rente noch Einnahmen aus Kapitalvermögen? Dann sind diese in Höhe des Sparer-Pauschbetrages von 801 Euro steuerfrei. Bei Verheirateten verdoppelt sich der Sparer-Pauschbetrag auf 1.602 Euro. Erst wenn deine Kapitalerträge diesen Pauschbetrag übersteigen, fällt die Abgeltungssteuer von 25 Prozent an.

Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent? Dann kannst du mit deiner Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen. Dabei besteuert dann das Finanzamt die Kapitalerträge mit deinem geringeren Steuersatz und erstattet dir die Differenz zur 25-prozentigen Abgeltungssteuer.

Was gilt bei ETF und Aktien?

Krankheitskosten und Co.

Im Alter häufen sich oftmals die Wehwehchen. Doch: Krankheitskosten und Steuer? Ja, die Ausgaben bringen einen Steuervorteil. Als außergewöhnliche Belastungen senken die Ausgaben das zu versteuernde Einkommen. Absetzen kannst du viele Kosten rund um deine Gesundheit, wie beispielsweise Zuzahlungen zu Rezepten, Brille oder Zahnersatz.

Wichtiger Tipp: Auch die Fahrtkosten für Arztbesuche oder Behandlungen kann man absetzen. Mit 0,30 Euro pro gefahrene Kilometer kann sich aufs ganze Jahr gesehen ein höherer Betrag ergeben.

Achtung Icon

Nur gezahlte Ausgaben wirken sich aus

Für alle außergewöhnlichen Belastungen gilt: Nur mit Kosten, die du auch wirklich selbst bezahlt hast, kannst du Steuern sparen. Erstattungen oder Zuschüsse (etwa von Versicherungen) müssen von den Gesamtkosten immer abgezogen werden. 

Auch die Bescheinigung einer Behinderung kann Steuern sparen. Es winkt je nach Grad der Behinderung ein steuersparender Behindertenpauschbetrag zwischen 310 Euro und 7.400 Euro. Daneben können Rentner mit Behinderung auch pauschal private Fahrtkosten abziehen.

Spenden

Tue Gutes und spare Steuern: Du kannst auch Spenden absetzen, die du an eine gemeinnützige Organisation wie Kirche, Wohlfahrtsverband oder aber eine Partei leistest. Für Spenden unter 200 Euro genügt als Nachweis eine Quittung oder ein Kontoauszug. Bei großzügigeren Spenden musst du einen offiziellen Spendenbeleg vorlegen.

Mit welchen Ausgaben du zusätzlich als Rentner Steuern sparen kannst? Hier hilft dir die Steuererklärung für Rentner weiter.

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