Welt entdecken und Erfahrungen sammeln – Work & Travel hat viele Vorteile. Aber es gibt auch einen großen Nachteil: Grundsätzlich gibt es während der Auslandszeit für die Eltern kein Kindergeld. Wir zeigen, wie es trotzdem klappt.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- In der Regel gibt es während des Work & Travel-Programms deines Kindes kein Kindergeld
- Wenn sich dein Kind nach dem Abitur erst für (Schul-)Ausbildungen bewirbt, bleibt der Kindergeldanspruch bestehen
- WISO Steuer rechnet den Kindergeldanspruch automatisch aus
Was ist Work & Travel?
Work & Travel ist eine beliebte Form des Reisens. Dabei verdienst du dir die nötigen finanziellen Mittel für den Auslandsaufenthalt durch Gelegenheitsjobs vor Ort. Vor allem bei Schulabgängern sind solche Programme beliebt.
Denn besser lassen sich ferne Länder und Leute abseits der typischen Touristenpfade kaum kennenlernen. Und die Fremdsprachenkenntnisse können so auch aufgebessert werden. Bevorzugte Ziele sind hierbei Australien, Nordamerika und Asien.
Als Elternteil stehst du vor dieser Reise deines Kindes vor vielen Fragen. Und eine davon wird sein: Wie schaut es während dieser Zeit mit dem Kindergeld aus?
Kein Kindergeldanspruch während Work & Travel
Schon in 2009 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass es sich bei der Teilnahme an einem Work & Travel-Programm lediglich um einen gewöhnlichen Auslandsaufenthalt handelt. Die Folge: Dieser gilt nicht als Berufsausbildung – und daher entfällt dein Anspruch auf Kindergeld.
Ein Kindergeldanspruch bestehe nur bei einem Sprachaufenthalt im Ausland, wenn dieser mit einem theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet wird, der eine gründliche Sprachausbildung möglich macht.
Welche Voraussetzungen müssen für Kindergeld vorliegen?
Ein Auslandsaufenthalt wird nur dann als Teil der Berufsausbildung anerkannt, wenn er
- mit anerkannten Formen der Berufsausbildung verbunden ist (dazu zählen Fremdsprachenkurse im Ausland, Besuch einer allgemeinbildenden Schule, eines Colleges oder einer Universität)
- in einer Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben oder empfohlen wird
- von einem theoretischen Sprachunterricht begleitet wird, der mindestens 10 Stunden pro Woche umfasst
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So gibt es auch während Work & Travel Kindergeld
Dein Kind kann auch während eines Auslandsaufenthaltes weiterhin Kindergeld erhalten – und zwar als „Kind ohne Ausbildungsplatz“. Die Rechtsgrundlage hierfür steht im § 32 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
In diesen 2 Situationen bleibt dein Kindergeldanspruch bestehen:
Zwischen 2 Ausbildungsabschnitten liegt ein Zeitraum von maximal 4 Monaten
Dein Kind hat zum Beispiel einen Studienplatz bekommen, aber zwischen Abitur und Studium liegt ein Zeitraum von maximal 4 Monaten. Während dieser Überbrückungszeit bekommst du weiterhin Kindergeld. Und dein Kind kann diese Auszeit nutzen, um auf Reisen zu gehen.
Wehr- oder Zivildienst
Berufsausbildung kann nicht begonnen werden
Aufgrund mangelnder Ausbildungsplätze kann dein Kind nach der Schule keine Ausbildung beginnen. In diesem Fall gibt es weiterhin Kindergeld. Allerdings musst du der Kindergeldstelle ausreichend begründen und nachweisen können, dass dein Kind sich um eine Berufsausbildung bemüht.
Das ist beispielsweise mit geschriebenen Bewerbungen und Absagen der Ausbildungsbetriebe möglich. Ein Manko: Es kann schwierig werden, der Kindergeldstelle zu erklären, dass die Ausbildungssuche im Ausland fortgeführt wird.
Zulassungsverfahren für Hochschulen
Dein Kind hat vor zu studieren und kann die Bewerbung nicht abgeben, weil das Verfahren bei der SfH (Stiftung für Hochschulzulassung) noch nicht eröffnet ist? Dann genügt zunächst eine schriftliche Erklärung deines Kindes, sich so bald wie möglich bewerben zu wollen.
FAQ: Kindergeld während Work & Travel
Wie bekomme ich Kindergeld bei Work & Travel?
Wird Kindergeld nach dem Auslandsjahr wieder gezahlt?
Wer hat keinen Anspruch auf Kindergeld?
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