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Was ist die 1-Prozent-Regelung?

So wird der Dienstwagen versteuert

Keine Anschaffungskosten, keine Wartungs- und Reparaturkosten – die finanziellen Vorteile eines Dienstwagens sind enorm. Doch ganz kostenfrei bleibt er leider nicht. Denn: Wer einen Dienstwagen hat und den auch privat fährt, muss die private Nutzung versteuern. Eine beliebte Möglichkeit ist die sogenannte 1-Prozent-Regelung. Wie sie funktioniert und was die Vorteile sind, zeigen wir hier.

Kurz & knapp

  • Firmenwagen, die auch privat genutzt werden, müssen versteuert werden
  • Die einfachste Methode ist die pauschale 1-Prozent-Regelung
  • Elektrische Firmenwagen profitieren von einer niedrigeren Besteuerung
  • WISO Steuer hilft dir dabei, die 1-Prozent-Regelung richtig in der Steuererklärung anzugeben

Was ist die 1-Prozent-Regelung?

Sobald du deinen Firmenwagen auch privat nutzen kannst, entsteht für dich ein deutlicher Vorteil. Immerhin sparst du dir teures Geld für Anschaffung und Haltung eines privaten Autos. Aber: Ganz kostenfrei ist der Dienstwagen nicht. Diesen privaten Vorteil musst du nämlich versteuern – und zwar mit der 1-Prozent-Regelung.

Wie funktioniert die 1-Prozent-Regelung?

Bei der 1-Prozent-Regelung wird pro Monat 1 Prozent des Bruttolistenpreises (BLP) deines Firmenwagens zu deinem Bruttoeinkommen dazu addiert. Die Folge: Durch das höhere Einkommen steigt auch der Steuersatz. Die Lohnsteuer wird dann auf das höhere Einkommen berechnet – und fällt durch den Firmenwagen entsprechend höher aus. Für die Steuer zählt dann nämlich der höhere Bruttolohn.

Zusätzlich dazu musst du auch den Weg zu deiner ersten Tätigkeitsstätte versteuern. Und zwar mit 0,03 Prozent des BLP pro Entfernungskilometer zwischen deinem Zuhause und deinem Büro.

Experten Tipp

Pauschale Versteuerung

Die  1-Prozent-Regelung ist eine pauschale Versteuerung deiner Privatnutzung. Nutzt du deinen Firmenwagen kaum bis gar nicht privat, könnte für dich das Fahrtenbuch günstiger sein. Allerdings ist es auch mit einem höheren Aufwand verbunden.

1-Prozent-Regelung: So berechnest du sie richtig

Du möchtest wissen, wie genau die 1-Prozent-Regelung deine Einkommensteuer beeinflusst? Dazu brauchst du nur den Bruttolistenpreis deines Firmenwagens. Achtung: Es zählt der tatsächliche Listenpreis – auch dann, wenn dein Firmenwagen günstiger oder gebraucht gekauft wurde.

Beispiel Selbstständige

Beispiel: So berechnest du die 1-Prozent-Regelung

Stefanie verdient pro Monat 4.000 Euro brutto. Sie fährt einen Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis von 30.000 Euro. Zwischen ihrer Wohnung und ihrer 1. Tätigkeitsstätte liegen 12 Kilometer. Sie rechnet folgendermaßen:

  • 1-Prozent-Regelung: 30.000 Euro x 1 Prozent = 300 Euro
  • Besteuerung des Arbeitsweges: 30.000 Euro x 0,03 Prozent x 12 Kilometer = 108 Euro
  • „Neuer“ monatlicher Bruttolohn: 4.000 Euro + 300 Euro + 108 Euro = 4.408 Euro

Ergebnis: Stefanies Lohnsteuer wird durch den Dienstwagen nicht auf ihren tatsächlichen Bruttolohn berechnet, sondern auf den höheren Lohn von 4.408 Euro.

Was gilt für Elektroautos?

Um die Elektro-Mobilität voranzutreiben, unterstützt die Regierung die Anschaffung von Elektroautos. Und auch bei der privaten Nutzung von rein elektrischen Firmenwagen gibt es Steuervorteile:

Das gilt für deinen E-Dienstwagen

Ab 2020 werden Elektroautos mit 0,25 Prozent des BLP versteuert – anstatt 1 Prozent bei Verbrennern. Dafür gibt es aber 2 wichtige Voraussetzungen:

  1. Der Dienstwagen hat einen BLP von maximal 60.000 Euro.
  2. Es ist ein rein elektrisches Auto.

Dein Firmenwagen war teurer oder ist ein Hybrid? Auch dann kannst du dich über einen Steuervorteil freuen – auch wenn er etwas kleiner ausfällt. Denn dann zahlst du statt 1 Prozent nur 0,5 Prozent des BLP.

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FAQ: 1-Prozent-Regelung

Wie funktioniert die 1-Prozent-Regelung? 

Bei der Berechnung der 1-Prozent-Regelung steigt dein monatliches Bruttoeinkommen um 1 Prozent des Bruttolistenpreises deines Firmenwagens. Durch das höhere Einkommen steigt der Steuersatz und entsprechend auch die Einkommensteuer.
Die 1-Prozent-Regelung lohnt sich vor allem dann, wenn du deinen Dienstwagen viel für private Fahrten nutzt. Zudem ist der Aufwand gegenüber der Fahrtenbuchmethode deutlich niedriger.
Nein. Du kannst nur jährlich mit der Steuererklärung zur jeweils anderen Methode wechseln. Einzige Ausnahme: Bekommst du einen neuen Firmenwagen, darfst du auch im Verlauf des Jahres die Besteuerungsmethode wechseln.
Nutzt du deinen Dienstwagen auch privat, entsteht für dich ein geldwerter Vorteil. Dann musst du darauf Steuern zahlen. Verbietet dein Arbeitgeber die private Nutzung, fällt für dich auch keine Steuer an.
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