
Achtung Spekulationsfrist beim Verkauf von Gold beachten!
Das ist jetzt wichtig
Der Goldpreis hat zur Jahresmitte mit rund 1.200 Dollar pro Feinunze seinen – vorläufigen – Höhepunkt erreicht.
Dieser Höhenflug dürfte manche Besitzer von Goldbarren und Goldmünzen dazu verlocken, einen Teil ihrer Bestände zu verkaufen und so einen prächtigen Gewinn zu realisieren. Doch dabei heißt es: Aufpassen!
Achtung: Fiskus droht!
Bei Verkauf der Münzen und Barren handelt es sich steuerlich um ein privates Veräußerungsgeschäft
- und dabei spielt die Haltefrist von 12 Monaten eine wichtige Rolle:- Bei Verkäufen innerhalb von 12 Monaten nach Anschaffung sind Gewinne bis 600 EUR im Jahr steuerfrei, ansonsten in voller Höhe als “sonstige Einkünfte” mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Verluste dürfen nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden, und zwar durch Verlustausgleich im selben Jahr sowie durch Verlustabzug im Vorjahr und in den Folgejahren.
- Bei Verkäufen nach Ablauf von 12 Monaten sind Gewinne vollkommen steuerfrei und Verluste steuerlich unbeachtlich.
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