Waisenrente & Steuererklärung

Wenn Vater, Mutter oder gar beide Elternteile sterben, ist dies für die Kinder ein schwerer Schicksalsschlag. Um sie in dieser Situation finanziell zu unterstützen, gibt es die Waisenrente.

Für Halb- oder Vollwaisen

Die Waisenrente wird als Halbwaisenrente oder als Vollwaisenrente gewährt.

Auch volljährige Kinder bekommen die Waisenrente bis zum 27. Lebensjahr, solange sie in Schul- oder Berufsausbildung sind oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten.

Waisenrente auch während Freiwilligendienst

Nun wurde geregelt, dass die Waisenrente ab dem 01.07.2015 nicht nur während des freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres und während des Bundesfreiwilligendienstes gezahlt wird, sondern während sämtlicher Freiwilligendienste, die nach dem Gesetz begünstigt sind. Dazu zählen

  • der Europäische Freiwilligendienst “Erasmus+”
  • der Internationale Jugendfreiwilligendienst
  • die Freiwilligendienste “weltwärts”, “kulturweit” und “aller Generationen”
  • Auslandsfreiwilligendienst gemäß § 5 Bundesfreiwilligendienstegesetz

Mehr Jugendliche werden berücksichtigt

Damit werden deutlich mehr Jugendliche als bisher in die Anspruchsberechtigung für eine Waisenrente einbezogen. Bei Ableistung dieser Dienste wurde bisher zwar Kindergeld gezahlt, nicht aber die Waisenrente – was zu Unverständnis bei den Betroffenen führte.

Darüber hinaus trägt die Neuregelung zur Verwaltungsvereinfachung bei, weil die Rentenversicherung im Regelfall auf den Kindergeldbescheid zurückgreifen kann, der als Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen ausreicht.

Achtung: Der Freiwillige Wehrdienst gehört nicht zu den begünstigten Freiwilligendiensten. Im Hinblick auf die Waisenrente bedeutet dies, dass

• während des gesamten freiwilligen Wehrdienstes kein Anspruch auf Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht

• der sechsmonatige freiwillige Wehrdienst als Probezeit und der bis zu 17 Monate mögliche anschließende freiwillige zusätzliche Wehrdienst eine sog. Übergangszeit auslösen können, das heißt Zahlung bis zu vier Monaten vor und nach dem Dienst

• eine Verlängerung der Waisenrente über das 27. Lebensjahr hinaus nur für die Zeit des freiwilligen Wehrdienstes als Probezeit (6 Monate) möglich ist, weil nur diese Zeit wie der bisher zur Erfüllung der gesetzlichen Wehrpflicht erforderliche Grundwehrdienst behandelt wird

Hinweis: Falls das Kind einen freiwilligen Wehrdienst geleistet hat und mit 27 Jahren immer noch in Schul- oder Berufsausbildung ist, verlängert sich der Bezug der Waisenrente um bis zu 6 Monate über das 27. Lebensjahr hinaus.

Waisenrente in die Steuererklärung eintragen

Hast du Waisenrente bekommen und liegst mit deinem Einkommen über dem Grundfreibetrag (2022: 10.347 Euro), musst du eine Steuererklärung abgeben. Unser Tipp: Nutze den Steuer-Abruf, damit die Waisenrente automatisch eingetragen wird. So landet sie an der richtigen Stelle!