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Mit dem Ferienjob Steuern sparen?

So bleibt dein Ferienjob steuerfrei

Ob Zeitungen austragen, Babysitten oder Kellnern – der Ferienjob ist eine  tolle Möglichkeit, nebenher sein Taschengeld aufzustocken. Möchte das Finanzamt etwas vom hart verdienten Geld abhaben, ist das natürlich sehr ärgerlich. Wir zeigen, ob beim Ferienjob Steuern anfallen.

Kurz & knapp

  • Unter 538 Euro ist der Lohn steuerfrei
  • Bleibt der Lohn unter dem Grundfreibetrag, kannst du die komplette Steuer zurückholen
  • Vorsicht beim Thema Kindergeld, Krankenversicherung und BAföG
  • Mit WISO Steuer holst du dir ganz einfach deine Energiepreispauschale

Ferienjob und Steuern – Das Wichtigste zusammengefasst

Ferienjob Steuer absetzen

Wann muss ich beim Ferienjob Steuern zahlen?

Geht es um das Thema Steuern, ist vor allem eine Frage wichtig: Wie viel verdienst du insgesamt? Das Finanzamt legt nämlich bestimmte Grenzen fest, bis zu denen bei deinem Ferienjob keine Steuern anfallen. Wichtig ist dabei auch, wie viele Tage du tatsächlich arbeitest.

Information zum Thema

Was wird von meinem Lohn abgezogen?

Überschreitest du die Grenze von 538 Euro, fallen Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge. Zu den Sozialversicherungsbeiträgen zählen Rentenversicherung, Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung sowie die Pflegeversicherung und Krankenversicherung.

Dein Ferienjob gehört in der Regel in eine der folgenden Kategorien:

Ferienjob als Minijob

Arbeitest du regelmäßig und insgesamt mehr als 70 Tage pro Jahr? Dann hast du einen Minijob, wenn du dabei nicht mehr als 538 Euro pro Monat verdienst. In der Regel versteuert dein Arbeitgeber deinen Job pauschal – du selbst musst bei deinem Ferienjob keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Nur ein Beitrag zur Rentenversicherung wird automatisch einbezahlt. Doch von dem kannst du dich befreien lassen. Dafür kannst du jederzeit einen schriftlichen Antrag bei deinem Arbeitgeber einreichen. Aber: Einmal befreit, kannst du das bis zum Ende deines Arbeitsverhältnisses nicht mehr rückgängig machen.

Ferienjob als Kurzfristige Beschäftigung

Arbeitest du pro Jahr nicht mehr als 3 Monate oder 70 Tage? Dann ist dein Ferienjob eine kurzfristige Beschäftigung. Das ist beispielsweise typisch für Saison-Arbeitnehmer.

Verdienst du im Monat mehr als 538 Euro, fallen erst einmal Steuern an. Die führt dein Arbeitgeber automatisch ab. Verdienst du aber insgesamt nicht mehr als den Grundfreibetrag von 11.604 Euro, kannst du dir deine Steuer zurückholen. Dafür musst du aber eine Steuererklärung abgeben. Mit WISO Steuer kannst du das ganz bequem und ganz ohne lästige Formulare erledigen.

Für solche Saison-Arbeitnehmer fallen übrigens keine Sozialversicherungsbeiträge an, – auch bei mehr als 538 Euro pro Monat. Aber Achtung: Möchtest du direkt nach deinem Ferienjob eine Berufsausbildung machen, zählt deine kurzfristige Beschäftigung als “berufsmäßig”. Das führt dazu, dass du doch Beiträge für deine Sozialversicherung zahlen musst.

Ferienjob als Midijob

Verdienst du bei einem regelmäßigen Job mehr als 538 Euro aber weniger als 2.000 Euro pro Jahr, handelt es sich um einen Midijob. Und der ist immer sozialversicherungspflichtig. Dann werden die Beiträge zur Sozialversicherung von deinem Lohn abgezogen. Bei deinem Midijob zahlst du aber gestaffelt weniger Sozialversicherungsbeiträge. Zusätzlich führt dein Arbeitgeber auch Lohnsteuer für dich ab.

Doch auch hier gilt: Bleibst du im Jahr insgesamt unter dem Grundfreibetrag, kannst du dir die Steuer zurückholen.

Information zum Thema

Ab wann darf ich arbeiten – und wie viel?

Steuern hin oder her – wichtig ist auch die Frage, ob du überhaupt schon arbeiten darfst. Ob und wie viel, hängt nämlich von deinem Alter ab:

  • Bis 13 Jahre: Kinder bzw. Jugendliche unter 13 Jahren dürfen noch nicht arbeiten.
  • 13 bis 15 Jahre: Jugendliche dürfen maximal 2 Stunden pro Tag arbeiten. Deine Arbeitszeit muss im Zeitraum zwischen 8 und 18 Uhr und außerhalb der Schulzeit liegen.
  • 15 bis 17 Jahre: In den Ferien darfst du 40 Stunden pro Woche arbeiten. Allerdings nur maximal 4 Wochen pro Jahr. Während der Schulzeit gelten weiterhin höchstens 2 Stunden am Tag.

Ferienjob: Steuern sparen mit Pauschalen

Das Finanzamt gewährt jedem Arbeitnehmer bestimmte Pauschalen, die die Höhe der Steuern senken. Als Arbeitnehmer kannst du dich über folgende Pauschalen freuen:

  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 Euro
  • Sonderausgaben-Pauschale: 36 Euro
  • Vorsorgepauschale für deine Beiträge zu den Sozialversicherungen

Für Ferienjobber bedeuten diese Pauschalen, dass sie sogar mehr als den Grundfreibetrag verdienen können und trotzdem keine Lohnsteuer zahlen müssen. Bei einem Lohn von mehr als 538 Euro wird dir zwar zunächst Lohnsteuer abgezogen. Dank der Pauschalen kannst du sie dir bis zu einem Verdienst von ca. 1.200 Euro pro Monat zurückholen. Aber: Das geht nur mit einer Steuererklärung!

Mit unserem Brutto-Netto-Rechner kannst du genau berechnen, ob und wie viel Steuern du zahlen musst.

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Kann mein Ferienjob auch Nachteile bringen?

Der Ferienjob hat viele Vorteile. Du kannst erste Job-Erfahrungen sammeln, Menschen kennenlernen und natürlich deine Kasse füllen. Allerdings solltest du immer im Blick behalten, wie viel du arbeitest – vor allem wie viel du verdienst. Verdienst du zu viel, kann das nicht nur aus steuerlicher Sicht teuer werden. Unter Umständen musst du dann auch auf andere Finanzspritzen verzichten:

Ferienjob und Kindergeld

In manchen Fällen kann es passieren, dass deine Eltern durch deinen Nebenverdienst kein Kindergeld mehr für dich bekommen. Das gilt vor allem dann, wenn du bereits eine Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen hast und nun noch ein anderes Studium oder duale Ausbildung dranhängst. Bis zum 25. Geburtstag kann es dann noch Kindergeld geben. In diesem speziellen Fall darfst du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Liegst du darunter, ist dein Kindergeld sicher.

Natürlich kann es dazu kommen, dass im Job auch mal mehr zu tun ist. Hier drückt auch die Familienkasse ein Auge zu. Übersteigt deine Arbeitszeit ausnahmsweise – also höchsten 2 Monate pro Jahr – die 20-Stunden-Grenze, ist dein Kindergeld sicher.

Bist du Minderjährig oder in der ersten Berufsausbildung, hat deine Arbeitszeit keine Auswirkungen auf dein Kindergeld.

Ferienjob und Krankenversicherung

Als Schüler oder Student bist du in der Regel bei einem deiner Elternteile familienversichert. Für dich fallen keine Beiträge für die Krankenversicherung an. Das kann sich aber ändern, wenn du in deinem Ferienjob zu viel verdienst.

Auch hier liegt die magische Grenze bei 538 Euro pro Monat. Verdienst du mehr, musst du dich selbst krankenversichern.

Ferienjob und BAföG

Unter bestimmten Voraussetzungen können Schüler und Studenten BAföG erhalten. Das ist zwar eine hilfreiche Finanzspritze – reicht aber nicht immer für den eigenen Unterhalt aus. Dann muss ein Ferienjob her, um das Konto aufzustocken. Und auch hier gilt es vorsichtig zu sein. Denn die BAföG-Ämter lassen auch hier nur den Minijob-Verdienst zu.

Verdienst du mehr als 538 Euro, wird dir alles darüber hinaus von deiner Fördersumme abgezogen.

Achtung Icon

Ferienjob und Mindestlohn

Schlechte Nachrichten gibt es beim Thema Mindestlohn. Der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde gilt nämlich nur für Arbeitnehmer ab 18 Jahren.

Hol dir die Energiepreispauschale mit WISO Steuer

Wir haben eine gute Nachricht für dich: Hattest du im Jahr 2022 einen Minijob, hast du ebenfalls Anspruch auf die Energiepreispauschale. Dafür muss es kein regelmäßiger Job sein. Es reicht sogar, wenn du deinen Ferienjob an nur einem Tag im Jahr 2022 ausgeübt hast.

So bekommst du die Energiepreispauschale: Gib einfach eine Steuererklärung ab. Darin trägst du nur deine persönlichen Daten an und kreuzt an, dass du 2022 einen Minijob hattest.

  • Mit WISO Steuer geht das besonders einfach! Und das Beste: Du kannst bis zu 5 Steuererklärungen abgeben. Geben beispielsweise deine Eltern ihre Steuererklärung 2022 ab, kostet dich deine Erklärung keinen Cent extra. Probiere es doch gleich aus!

Ferienjob und Steuern – als Student noch mehr sparen

Du studierst? Dann kannst du nicht nur im Ferienjob Steuern sparen. In welchen Bereichen du dir Geld zurückholen kannst, liest du hier:

FAQ: Ferienjob und Steuern

Wird ein Ferienjob versteuert?

Je nachdem, wie viel du verdienst, musst du auch bei einem Ferienjob Steuern zahlen. Bis zu einem Einkommen von 11.604 Euro pro Jahr fallen aber keine Steuern an.
Um dein Kindergeld und deine Familienversicherung nicht zu gefährden, solltest du als Schüler nicht mehr als 538 Euro pro Monat verdienen. Bis zu diesem Betrag werden dir auch keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.
Das hängt vor allem von der Höhe deines Einkommens und deiner Steuerklasse ab. Bis zu einem Einkommen von 538 Euro pro Monat werden dir in deinem Ferienjob aber gar keine Steuern abgezogen.
Bist du nicht verheiratet und hast keine Kinder, landest du sehr wahrscheinlich in der Steuerklasse I.
Dafür reichst du einfach einen schriftlichen Antrag bei deinem Arbeitgeber ein. Danach führt er keine Beiträge für deine Rentenversicherung mehr ab.
Grundsätzlich ja. Allerdings landest du mit deinem zweiten Minijob in der teureren Steuerklasse V und hast mehr Abzüge. Liegst du mit beiden Jobs trotzdem unterhalb des Freibetrages, kannst du dir deine Steuern über die Steuererklärung zurückholen.
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