Treppenlift absetzen Titelbild

Fahrstuhl und Treppenlift von der Steuer absetzen

So geht es mit der Steuererstattung nach oben

Bei Krankheit, Alter und Behinderung ist ein Treppenlift oder Fahrstuhl eine große Erleichterung im Alltag. Ist er nicht bereits im Haus installiert, kann der Einbau zwar nachgeholt werden, zieht aber auch einige Kosten mit sich. Kann man den Treppenlift von der Steuer absetzen? Braucht es dafür ein ärztliches Attest? Wir zeigen es.

Kurz & knapp

  • Kosten für den Einbau von Treppenlift und Fahrstuhl gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen
  • Du brauchst ein ärztliches Gutachten, um die Notwendigkeit des Hilfsmittels zu bestätigen
  • Die Kosten werden nur für das Jahr berücksichtigt, in dem du sie auch gezahlt hast
  • WISO Steuer unterstützt dich bei der Eingabe deiner Krankheitskosten

Ausgaben als außergewöhnliche Belastung absetzen

Vor allem mit steigendem Alter wird die Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Damit das Eigenheim auch weiterhin bewohnt werden kann, ist der Einbau eines Treppenlifts oder Fahrstuhls manchmal unumgänglich. Unter Umständen kannst du die Kosten im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen von der Steuer absetzen.

Voraussetzung

Es muss eine medizinische Notwendigkeit vorliegen. Dafür reicht es aus, wenn du ein ärztliches Gutachten hast. Ein Attest vom Amtsarzt brauchst du seit 2014 nicht mehr. Das liegt daran, dass der Treppenlift als „medizinisches Hilfsmittel im engeren Sinne“ gilt.

Steuervorteil erst nach Überschreiten der zumutbaren Belastung

Einen Knackpunkt gibt es beim Thema außergewöhnliche Belastungen – und zwar die zumutbare Belastung. Das ist ein festgelegter Prozentsatz deines Einkommens, für den du keinen Abzug in der Steuererklärung bekommst. Erst wenn du den Grenzbetrag überschreitest, wird jeder Euro deine Erstattung steigen lassen.

Wie hoch ist die zumutbare Belastung? Den Prozentsatz kannst du in der Tabelle ablesen. Den multiplizierst du dann mit deinem Einkommen. Übrigens: WISO Steuer rechnet die zumutbare Belastung automatisch für dich aus.

FamilienstandGesamtbetrag der Einkünfte bis 15.340 EuroGesamtbetrag der Einkünfte bis 51.130 EuroGesamtbetrag der Einkünfte über 51.130 Euro
Ledig ohne Kind5 %6 %7 %
Verheiratet
ohne Kind4 %5 %6 %
mit 1 oder 2 Kindern2 %3 %4 %
mit mehr als 2 Kindern1 %1 %2 %
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Fahrstuhl ist absetzbar, wenn er angemessen ist

Ein Fahrstuhl ist wesentlich kostspieliger als ein Treppenlift. Hier gilt: Sind die Kosten angemessen, weil du zum Beispiel einen Treppenlift aus technischen Gründen nicht einbauen kannst, ist ein Abzug bei den außergewöhnlichen Belastungen möglich (FG Köln vom 27.08.2014, 14 K 2517/12).

Bis zu welcher Höhe werden die Kosten für Treppenlift und Fahrstuhl anerkannt?

Eine Höchstgrenze bei den außergewöhnlichen Belastungen gibt es nicht. Aber: Für sie gilt der Sofortabzug. Du kannst sie also nur in dem Jahr anrechnen lassen, in dem dir die Kosten auch entstanden sind.

Übrigens: Wenn du für den Einbau eines Treppenlifts einen Kredit aufnehmen musstest, kannst du die jährlichen Zinsen auch als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung eintragen.

Treppenlift & Fahrstuhl in die Steuererklärung eintragen

Die Kosten für den Treppenlift oder Fahrtstuhl trägst du im Bereich Allgemeine Ausgaben > Krankheitskosten und andere Besonderheiten > Behinderungsbedingte Aufwendungen > Umbaukosten ein.

Treppenlift eintragen Steuererklärung

Die Kosten für den Treppenlift oder Fahrtstuhl trägst du im Bereich Allgemeine Ausgaben > Krankheitskosten und andere Besonderheiten > Behinderungsbedingte Aufwendungen > Umbaukosten ein.

Treppenlift eintragen Steuererklärung mobile

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Quelle: BFH