
Beschluss vom 14.3.2019, V B 3/19
Aussetzung der Vollziehung; Leistungsbeschreibung bei Waren im Niedrigpreissegment
Leitsätze
Ernstlich zweifelhaft ist, ob der Vorsteuerabzug aus Rechnungen im Niedrigpreissegment hinsichtlich der Leistungsbeschreibung voraussetzt, dass die Art der gelieferten Gegenstände mit ihrer handelsüblichen Bezeichnung angegeben wird oder ob insoweit die Angabe der Warengattung („Hosen“, „Blusen“, „Pulli“) ausreicht.
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Hessischen Finanzgerichts vom 14. Dezember 2018 1 V 590/18 aufgehoben und die Vollziehung der Umsatzsteuerbescheide 2012 und 2013 vom 5. August 2015 bis zum Ablauf eines Monats nach Zustellung einer Entscheidung im Klageverfahren ohne Sicherheitsleistung ausgesetzt.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
Tatbestand
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Entscheidungsgründe
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