
Beschluss vom 26.3.2019, VIII R 36/15
Vermögensverwaltender Versicherungsvertrag
Leitsätze
Die Möglichkeit des Berechtigten einer Lebensversicherung, deren Versicherungsleistung von der Wertentwicklung eines Anlagestocks abhängt, aus mehreren standardisierten Anlagestrategien zu wählen, begründet allein keine mittelbare Dispositionsbefugnis i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 5 EStG.
Tenor
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 29. September 2015 10 K 3587/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Tatbestand
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Entscheidungsgründe
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