Unbeschränkte beschränkte Steuerpflicht Titelbild

Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht

Wer in Deutschland wohnt, gibt seine Steuererklärung auch in Deutschland ab. Das klingt erstmal logisch. Aber auch Menschen, die nicht in Deutschland wohnen, geben regelmäßig hier ihre Steuererklärung ab. Warum eigentlich? Grund dafür sind die Regelungen zur unbeschränkten und beschränkten Steuerpflicht. Was es damit auf sich hat?

Kurz & knapp

  • Mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland bist du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig
  • Mit Wohnsitz im Ausland kann für dich die beschränkte Steuerpflicht gelten
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du die unbeschränkte Steuerpflicht beantragen
  • Wenn du im In- und Ausland Einkünfte erzielst, können Doppelbesteuerungsabkommen greifen

Warum ist die Frage nach der Steuerpflicht wichtig?

Die Steuerpflicht gibt an, wer in Deutschland Steuern zahlen muss. Und auf welche Einnahmen Steuern anfallen. Der deutsche Staat kann nämlich nicht einfach an jeden Erdenbürger herantreten und Steuern verlangen. Vielmehr ist der Personenkreis der Steuerpflichtigen von bestimmten Kriterien abhängig. In Deutschland ist die Steuerpflicht vor allem vom Wohnsitz beziehungsweise Aufenthaltsort und der Einkunftsquelle abhängig. Hierbei unterscheidet der Gesetzgeber 5 Fälle:

  • Unbeschränkte Steuerpflicht
  • Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht
  • Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag
  • Beschränkte Steuerpflicht
  • Erweiterte beschränkte Steuerpflicht

Infografik beschränkte Steuerpflicht Übersicht

 

Geregelt ist das in der Abgabenordnung, dem Einkommensteuergesetz und dem Außensteuergesetz. Im Umkehrschluss resultiert daraus: Auf wen keiner der 5 Fälle zutrifft, der ist in Deutschland nicht steuerpflichtig. Er muss zumindest hier keine Steuern zahlen.

Die Regelungen zur unbeschränkten und beschränkten Steuerpflicht gelten nur für natürliche Personen – also Menschen. Für juristische Personen wie GmbHs oder AGs gelten spezielle Vorschriften, die im jeweiligen Steuergesetz (zum Beispiel Körperschaftsteuergesetz) geregelt sind. Dieser Beitrag legt den Fokus auf die beschränkte und beschränkte Steuerpflicht bei der Einkommensteuer von natürlichen Personen.

Für wen gilt die unbeschränkte Steuerpflicht?

Unbeschränkt steuerpflichtig sind Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben. Somit erfüllt die Voraussetzung auch, wer noch einen weiteren Wohnsitz im Ausland hat. Wichtig ist nur, dass der inländische Wohnsitz nicht nur für einen vorübergehenden Aufenthalt genutzt wird.

Wer keinen Wohnsitz in Deutschland hat, kann ebenfalls unbeschränkt steuerpflichtig sein. Und zwar dann, wenn der gewöhnliche Aufenthaltsort in Deutschland ist.

Was gilt als Wohnsitz?

Wohnsitz kann alles sein, was sich zum Wohnen eignet. Es ist also egal, ob du in einem Eigenheim, einer Mietwohnung oder in einem WG-Zimmer wohnst. Auch ein Hotelzimmer kann einen Wohnsitz darstellen, wenn du es auf Dauer anmietest.

! Wichtig: Es kommt nicht darauf an, ob du an diesem Ort gemeldet bist.

Was gilt als gewöhnlicher Aufenthalt?

Wenn du in Deutschland zwar keinen Wohnsitz hast, aber dich dennoch längere Zeit im Inland aufhältst, kann es sich um einen gewöhnlichen Aufenthalt handeln. Darunter versteht man einen Aufenthalt, der nicht nur kurzfristig angelegt ist. In der Regel kann man davon ausgehen, wenn du dich mehr als 6 zusammenhängende Monate in Deutschland aufhältst. Dabei dürfen die Gründe für deinen Aufenthalt nicht privater Natur sein. Eine mehrmonatige Urlaubsreise kann also nicht zu einem gewöhnlichen Aufenthalt und damit nicht zur unbeschränkten Steuerpflicht führen.

Dauert der private Aufenthalt aber länger als 1 Jahr, geht der Gesetzgeber dennoch von einem gewöhnlichen Aufenthalt und somit von einer unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland aus.

Im Gegensatz zum Wohnsitz kann es steuerlich nur einen gewöhnlichen Aufenthaltsort geben.

Was bedeutet die unbeschränkte Steuerpflicht?

Für denjenigen, der unbeschränkt steuerpflichtig ist, gilt das Welteinkommensprinzip. Das bedeutet: Der Steuerpflichtige ist mit seinem gesamten Einkommen – unabhängig davon, wo er das Einkommen erzielt – voll steuerpflichtig.

Da aber Deutschland nicht als einziger Staat sämtliche Einkünfte besteuert möchte, kann es in mehreren Staaten zur unbeschränkten Steuerpflicht und Doppelbesteuerung kommen. Deshalb werden mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen getroffen. Diese Regeln dann, in welchem Land die Einkünfte wie besteuert werden. Durch solche Doppelbesteuerungsabkommen wird versucht, eine doppelte Besteuerung desselben Einkommens zu vermeiden.

Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht

Wer weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, ist in Deutschland prinzipiell nicht unbeschränkt steuerpflichtig. Für ihn gilt also das Welteinkommensprinzip nicht. Doch die Ausnahme bestätigt bekanntlich die Regel:

Wer zwar nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, aber bestimmte Einnahmen hat, für den kann die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht gelten. Darunter fallen Personen, die bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts in Deutschland angestellt sind. Sie erhalten Arbeitslohn aus öffentlichen Kassen. Beispiele hierfür sind Diplomaten oder Angestellte von Botschaften.

Die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht trifft aber nicht nur den Botschafter oder Angestellten selbst. Auch die Angehörigen können hiervon erfasst sein. Und zwar dann, wenn sie entweder die deutsche Staatsangehörigkeit haben oder keine oder nur im Inland steuerpflichtige Einkünfte haben.

Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag

In manchen Fällen kann es sich lohnen, einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht zu stellen. Denn: Wer unbeschränkt steuerpflichtig ist, profitiert auch von Pauschalen und Entlastungs- und Freibeträgen. Die unbeschränkte Steuerpflicht können Sie unter folgenden Voraussetzungen beantragen:

  • Du hast keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
  • Mindestens 90 Prozent deiner Einkünfte sind in Deutschland steuerpflichtig
  • Solltest du Einkünfte haben, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen, sind diese nicht höher als der Grundfreibetrags
  • Die ausländische Steuerbehörde hat dir einen Nachweis über deine ausländischen Einkünfte ausgestellt

Die unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag nennt man auch fiktive unbeschränkte Steuerpflicht. Vor allem für Grenzpendler oder deutsche Rentner mit Wohnsitz im Ausland kann sich der Antrag lohnen.

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Für wen gilt die beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht in Deutschland lebt, ist aus dem Schneider? So einfach ist das leider nicht. Denn es gibt noch die beschränkte Steuerpflicht. Sie gilt für all jene, die inländische Einkünfte haben. Im Paragraph 49 des Einkommensteuergesetzes sind alle Einkünfte aufgezählt, für die die beschränkte Steuerpflicht infrage kommt. Unter anderem gehören entweder vollständig oder teilweise folgende inländische Einkünfte dazu:

Einkünfte aus:

  • einem inländischen Land- und Forstwirtschaftsbetrieb
  • einer Betriebsstätte im Inland
  • Anteilen an einer Kapitalgesellschaft im Inland
  • einem Vermietungsobjekt im Inland
  • selbstständiger Tätigkeit im Inland
  • Arbeitnehmertätigkeit im Inland
  • Renten eines inländischen Versicherungsträgers

Was bedeutet die beschränkte Steuerpflicht?

Für denjenigen, der beschränkt steuerpflichtig ist, gilt nicht das Welteinkommensprinzip. Steuerpflichtig sind in Deutschland dann nur die Einkünfte, die du auch in Deutschland erzielt hast. Das bringt aber auch Nachteile: Beispielweise werden persönliche Vergünstigungen wie der Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag oder Splittingtarif unter Umständen nicht berücksichtigt.

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: Was passiert beim Umzug in ein Niedrigsteuerland?

Ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Beurteilung der Steuerpflicht spielt das Außensteuergesetz. Dieses regelt unter anderem, wie steuerlich verfahren wird, wenn Personen ihren Wohnsitz von Deutschland in ein Niedrigsteuerland verlegen. Nach dem Außensteuergesetz kann es dadurch für bis zu 10 Jahre zu einer erweiterten beschränkten Steuerpflicht kommen. Voraussetzung ist, dass du:

  • vor dem Wegzug in den letzten 10 Jahren für mindestens 5 Jahre die deutsche Staatsangehörigkeit hattest.
  • innerhalb dieses Zeitraums unbeschränkt steuerpflichtig warst.
  • nach dem Wegzug weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen im Inland verfolgst.

Die Folge: Nach deinem Wegzug musst du für die nächsten 10 Jahre eine Steuererklärung in Deutschland abgeben. Es unterliegen der beschränkten Steuerpflicht dann alle inländischen Einkünfte und zusätzlich auch die (ausländischen) Einkünfte, die aus dem Inland stammen. Das betrifft vor allem Einkünfte, die nach Paragraph 49 des Einkommensteuergesetzes eigentlich als ausländische Einkünfte deklariert werden. Die Begrenzung der Besteuerung auf die beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte nach Paragraph 49 des Einkommensteuergesetzes entfällt also. Das wirkt sich insbesondere bei Einkünften aus Kapitalvermögen aus.

Information zum Thema

Niedrigsteuerland

Ein Staat ist dann ein Niedrigsteuerland, wenn die Einkommensteuer auf ein Einkommen in Höhe von 77.000 Euro um ein Drittel niedriger ist als in Deutschland. Oder aber, wenn die Einkommensteuer des Steuerpflichtigen im Zuzugsland geringer ist als zwei Drittel der deutschen Steuer.

Neben der erweiterten beschränkten Steuerpflicht sind bei Wegzug ins Ausland noch die deutschen Entstrickungsregelungen zu beachten. Beispielsweise die Wegzugsbesteuerung oder fiktive Entnahmebesteuerung.

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