Bioresonanz-Therapie absetzen

Was ist wichtig für die Steuererklärung?

Neben der Schulmedizin kommen für manche Patienten auch alternative Behandlungsmethoden infrage – wie die Bioresonanz-Therapie. Doch lassen sich die Kosten als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen?

Was ist eine Bioresonanz-Therapie?

Die Bioresonanz-Therapie ist eine Regulationstherapie, die die körpereigenen Regulations- und Selbstheilungskräfte stärken soll. Sie geht davon aus, dass der menschliche Körper von einem extrem schwachen, aber messbaren elektromagnetischen Feld durchdrungen und umgeben ist.

Bei Krankheiten oder auch bei einer Belastung mit Giftstoffen ändern sich diese harmonischen Schwingungen in disharmonische und sind über das Bioresonanz-Verfahren messbar.

Die Bioresonanz wird aber nicht nur zur Diagnose, sondern auch zur Therapie bei zahlreichen Erkrankungen eingesetzt. Dabei werden die disharmonischen Schwingungen wieder in harmonische zurückverwandelt und dem Patienten wieder zugeleitet. Sowohl Heilpraktiker als auch Patienten berichten unisono von guten Erfahrungen.

Wissenschaftlich nicht anerkannt

Die Finanzverwaltung unterscheidet zwischen wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethoden und wissenschaftlich umstrittenen Behandlungsmethoden. Die Bioresonanz-Therapie ist eine wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode und gehört wie auch die Homöopathie zu den Verfahren der Regulativen Medizin.

Während bei wissenschaftlich umstrittenen Behandlungsmethoden dem Finanzamt eine ärztliche Verordnung durch den Hausarzt oder Facharzt genügt, sieht es bei nicht anerkannten Methoden anders aus: Aufwendungen dafür sind nur dann als außergewöhnliche Belastungen absetzbar, wenn

  • die medizinische Notwendigkeit durch ein amtsärztliches Attest oder
  • eine ärztliche Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) nachgewiesen wird.

! Wichtig: Ein amtsärztliches Attest oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen muss unbedingt vor der Behandlung eingeholt werden! Die Empfehlung des Hausarztes lassen die Richter nicht gelten.

Kosten sind nicht absetzbar

In einem Fall hat das Finanzgericht Köln die Anerkennung der Kosten einer Bioresonanz-Therapie in der Steuererklärung abgelehnt (Urteil vom 21.03.2018, 3 K 544/17). Zum einen handelt es sich nach Auffassung der Richter um eine wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode. Und zum anderen wurde der dafür gesetzlich erforderliche Nachweis durch ein vorher ausgestelltes amtsärztliches Attest nicht erbracht.

Warten auf die Entscheidung des BFH

Gegen diese Entscheidung ist allerdings eine Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig (VI B 71/18).

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