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Muss ich als Blogger eine Steuererklärung abgeben?

Alles rund um Blog & Steuern

Egal ob über die besten Rezepte, effektivsten Sportübungen oder neuesten Modetrends – es gibt schier unzählige Blogs in den Weiten des Internets. Sicher hat sich nicht jeder Blogger Gedanken um seine Beziehung zum Finanzamt gemacht. Wie so oft gilt auch hier: Besser erst informieren, dann loslegen. Wir zeigen, worauf Blogger bei der Steuererklärung achten sollten.

Ist der Blog Hobby oder Einnahmequelle?

Zuallererst Entwarnung: Wer seinen Blog nur als Hobby betreibt und in damit kein Geld einnimmt, braucht sich keine Gedanken zu machen. Der Blog interessiert das Finanzamt nicht und findet auch bei der Steuererklärung keine Erwähnung.

Wenn ein Blog jedoch erfolgreicher wird, kommen die ersten Anfragen für Backlinks, bezahlte Artikel, Gewinnspiele oder verlinkte Werbeanzeigen. Auch Einladungen für Wochenendtrips oder überlassene Produkte lassen nicht auf sich warten.

Und ganz ehrlich: Wer will sich diese Einnahmen schon entgehen lassen? Und genau an diesem Punkt sollte man sich kurz Gedanken um seine steuerliche Zukunft machen.

Muss ich als Blogger ein Gewerbe anmelden?

Jeder Selbstständige musste sich wohl oder übel bereits mit dieser Frage auseinandersetzen. Und diese zu beantworten, ist leider nicht immer ganz einfach – und die Folgen oft weitreichend. Ob man ein Gewerbe anmelden muss, hängt davon ab, ob man Gewerbetreibender oder Freiberufler ist.

Genau hier hilft ein Blick in das Einkommensteuergesetz. Die Legaldefinition eines Gewerbebetriebes lautet wie folgt:

  • Selbstständigkeit (Unternehmerrisiko und Initiative)
  • Nachhaltigkeit (auf Dauer angelegt)
  • Absicht, Gewinn zu erzielen
  • Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

Man muss also ein Gewerbe dann anmelden, wenn man einen Blog hat, über die Inhalte selbst entscheidet, einen dauerhaften Betrieb dessen anstrebt und Absicht hat, mit dem Blog Gewinne zu erzielen.

Freiberufler oder Gewerbe – das ist hier die Frage

Hat jemand einen Katalogberuf, ist dieser hingegen als Freiberufler einzuordnen. Darunter fallen beispielsweise die reinen Tätigkeiten als Texter und Journalisten. Freiberufler ist auch, wer auf seinem Blog nur eine Dienstleistung anbietet, wie die als Grafiker oder Webdesigner.

Doch Vorsicht. Sobald Einnahmen über den Verkauf von Anzeigenformaten generiert werden, deutet das auf eine gewerbliche Tätigkeit hin.

Letztendlich trifft aber das Finanzamt die Entscheidung, welche Art der Selbstständigkeit man ausführt. Die Beurteilung ist daher generell abhängig vom Einzelfall.

Die Vorteile von Freiberuflern

Doch warum wollen so viele Selbstständige nun als Freiberufler gelten? Hier gibt es einige Gründe: Freiberufler brauchen keinen Gewerbeschein. Hier reicht es aus, wenn man dem Finanzamt Bescheid gibt, dass man Einkünfte aus einem Katalogberuf nach Paragraph 18 Einkommensteuergesetz erzielt.

Zudem ist man nicht zur Buchführung verpflichtet, muss sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen und als Blogger kommt eventuell sogar in den Genuss der Künstlersozialkasse.

Teils gewerbliche Einkünfte? Vorsicht: Abfärben möglich!

Wie ein neues Kleidungsstück in der Waschmaschine kann auch eine Einkunftsart abfärben. Hat man als Freiberufler auch gewerbliche Einkünfte wie beispielsweise Werbeeinnahmen, muss man aufpassen, dass diese nicht Überhand nehmen. Denn wenn über drei Prozent der gesamten Einkünfte rund um den Blog gewerblichen Ursprungs sind, gelten ALLE EINKÜNFTE als gewerblich – zur Freude des Finanzamtes.

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Gewerbesteuer: Und noch eine Steuererklärung …

Weiterer Nachteil eines Gewerbes: Es kann Gewerbesteuer anfallen. Da diese jedoch erst bei einem Jahresgewinn von über 24.500 Euro anfällt, spielt dies vermutlich für viele nebenberufliche Blogger ohnehin keine besondere Rolle. Eine zusätzliche Steuererklärung muss dennoch abgegeben werden.

Gewerbeanmeldung als Blogger

Das Gewerbe sollte so früh wie möglich angemeldet werden. Dazu muss man entweder zum Gewerbe- und Ordnungsamt vor Ort, bei vielen Ämtern ist dies jedoch schon online möglich. Durchschnittlich kostet eine Gewerbeanmeldung 25 Euro.

Muss ich als Blogger Umsatzsteuer zahlen?

Ein Großteil der Blogger wird mit der Umsatzsteuer wahrscheinlich keine Berührungspunkte haben. Denn bei Einnahmen unter 17.500 Euro kann man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme. Heißt: in den gestellten Rechnungen wird keine Umsatzsteuer aufgeführt. Somit entfällt zwar die Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen – eine Jahreserklärung muss dennoch abgegeben werden.

Kleiner Nachteil der Regelung: Man kann auch keine Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern, die man von anderen in Rechnung gestellt bekommen hat. Gerade bei größeren Investitionen kann hier ein hübsches Sümmchen zusammen kommen.

Wie wird der Blog-Gewinn ermittelt?

Hier gibt es zwei Möglichkeiten: durch Einnahme-Überschuss-Rechnung oder Bilanz. Der Vorteil liegt hier ganz klar bei der einfacheren Einnahme-Überschuss-Rechnung nach § 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz. Hier ist der Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben der Gewinn. Von der Bilanzierung ist wegen des Aufwands abzuraten – auch muss sie daher meist von einem Profi – sprich Steuerberater- erstellt werden.

Welche Blog-Ausgaben kann ich absetzen?

Werden die Einnahmen vom Finanzamt versteuert, hat dies jedoch auch Vorteile: Man kann seine Ausgaben als Betriebsausgaben absetzen. Dazu zählen dann alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Blog angefallen sind. Das können unter anderem sein:

  • Kosten für Webhosting
  • Laptop
  • Schreibtisch
  • Kamera
  • Fahrten mit Zug oder Auto
  • Reiseausrüstung
  • Internetzugang
  • Telefonkosten
  • Fachliteratur

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