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Einbauküche steuerlich absetzen bei Vermietung

Mehr Miete bekommen, mehr Steuern sparen

Zu Mietwohnungen gehört häufig die Einbauküche  dazu. Für Vermieter bedeutet das nicht nur, dass die Mieteinnahmen ein wenig höher ausfallen. Auch die Werbungskosten steigen. Aber wie genau sieht es bei der Steuererklärung aus? Wie lässt sich die Einbauküche bei Vermietung steuerlich absetzen?

Kurz & knapp

  • Die Einbauküche wird über 10 Jahre abgeschrieben
  • Ersetzt du sie teilweise, gilt die GWG-Grenze von 800 Euro netto
  • Als Mieter kannst du nur Handwerkerkosten absetzen, nicht aber die Einbauküche selbst
  • WISO Steuer hilft dir dabei, die Einbauküche richtig anzugeben

Einbauküche: Einheit oder Einzelteile?

Mit einer Einbauküche entstehen dir als Vermieter viele Kosten: für die Anschaffung, den Einbau und die Instandhaltung. Diese Ausgaben kannst du in deiner Steuererklärung angeben.

Doch: Wie genau funktioniert das? Muss jeder Schrank und jedes Elektrogerät einzeln aufgeschrieben werden?

Einbauküche ist seit einigen Jahren eine Einheit

Seit 2018 gilt eine Regel: Die Einbauküche ist eine Einheit. Deswegen musst du die gesamten Anschaffungskosten über 10 Jahre abschreiben. Das heißt: Du teilst den Gesamtbetrag für die Einbauküche durch 10. So berechnet sich deine AfA (Absetzung für Abnutzung). Das ist der jährliche Betrag, den du in der Steuererklärung für die Einbauküche angibst.

Instandhaltung der Einbauküche

Es kann passieren, dass die Einbauküche über die Zeit einen Defekt hat und ersetzt werden muss. Wie wird das steuerlich gehandhabt? Das Finanzamt unterscheidet zwischen 2 Fällen:

Teilweise ersetzt

Ein Elektrogerät in der Einbauküche geht kaputt und du lässt es auswechseln durch ein neues Modell. Hier gilt: Liegt der Kaufpreis pro Gerät unter 800 Euro netto (also 952 Euro brutto mit Mehrwertsteuer), zählt das Gerät zu den sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG). Dann kannst du den Kaufpreis komplett im Jahr der Anschaffung absetzen. Die Kosten gibst du im Rahmen der Erhaltungsaufwendungen an.

Rechnungsbetrag liegt über 800 Euro netto

Was aber, wenn das neue Elektrogerät über der GWG-Grenze liegt? Dann musst du den Kaufpreis durch die Anzahl der Nutzungsjahre aufteilen. In den offiziellen AfA-Tabellen des BMF kannst du die Nutzungsdauer eines Geräts ablesen und so die AfA richtig berechnen.

Experten Tipp

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Noch einfacher geht es mit WISO Steuer. Denn: die AfA-Tabellen sind im Programm hinterlegt. Du brauchst nur angeben, um welches Elektrogerät es geht. Trag noch Kaufdatum und -preis an. Den Rest erledigt das Programm für dich!

Komplett ersetzt

Hat dein Mieter zum Beispiel einen Wasserschaden gehabt und du musst die komplette Einbauküche ersetzen, dann gilt dieselbe Regel wie auch bei der Neuanschaffung. Du musst den Rechnungsbetrag also über 10 Jahre abschreiben. Eine Erhaltungsaufwendung liegt in diesem Fall nicht vor. Achtung: Übernimmt deine Versicherung die Kosten teilweise oder sogar komplett, muss das gegengerechnet werden.

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Einbauküche als Mieter absetzen

Du bist Mieter und hast dir eine neue Einbauküche gekauft? Dann kannst du die Kosten leider nicht steuerlich absetzen. Ein kleines Trostpflaster gibt es trotzdem: Wurde die Einbauküche durch professionelle Handwerker aufgestellt, kannst du die Lohnanteile als Handwerkerleistung absetzen.

Einbauküche in die Steuererklärung eintragen

Musst du die Einbauküche über 10 Jahre abschreiben, trägst du sie im Bereich Sparer und Vermieter > Vermietung von eigenem Wohnraum und anderen Räumen > Weitere Ausgaben (Werbungskosten) > Abschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter ein. Wird dir das nicht angezeigt, klickst du zuerst auf Thema hinzufügen.

Einbauküche Steuererklärung Vermietung

Musst du die Einbauküche über 10 Jahre abschreiben, trägst du sie im Bereich Sparer und Vermieter > Vermietung von eigenem Wohnraum und anderen Räumen > Weitere Ausgaben (Werbungskosten) > Abschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter ein. Wird dir das nicht angezeigt, tippst du zuerst auf Themen hinzufügen.

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FAQ: Einbauküche von der Steuer absetzen

Kann ich als Vermieter eine Einbauküche absetzen?

Ja, das geht. Die Einbauküche mit allen Elektrogeräten schreibst du über einen Zeitraum vom 10 Jahren ab.
Der Gesetzgeber hat hier entschieden: Die Einbauküche ist eine Einheit und muss über 10 Jahre abgeschrieben werden.
Das ist nicht möglich. Nur den Lohnanteil aus der Handwerkerrechnung kannst du in deiner Steuererklärung angeben, falls die Küche durch Profis eingebaut wurde.
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Quelle: BFH