ELENA
Regierung stellt ELENA-Verfahren ein
Auf diese Mitteilung mussten Datenschützer lange warten: ELENA ist der Name für das Verfahren zum elektronischen Entgeltsnachweis. Seit dem Kalenderjahr 2010 mussten Arbeitgeber Monat für Monat Daten über Einkommen und Beschäftigung ihrer Mitarbeiter melden.
Sicherheitsstandard im Datenschutz
Nun haben sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie darauf geeinigt, das ELENA-Verfahren einzustellen. Grund sind Untersuchungen zum Sicherheitsstandard für Datenschutz. Dieser Standard kann in naher Zukunft noch nicht flächendeckend garantiert werden.
Wohin mit den Daten
Die bereits verschlüsselt gemeldeten Daten der Arbeitgeber werden gelöscht werden und die Arbeitgeber werden von ihrer Meldepflicht befreit werden. Doch hierzu bedarf es eines Gesetzes. In Kürze soll bereits ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden.
Konzept der Zukunft
Die bisher geschaffene Infrastruktur des Elena-Verfahrens und das erworbene Know-how sollen genutzt werden. Die Regierung arbeitet bereits an einem Konzept für ein einfaches und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung.
Es stellt sich die Frage: Ist „Elena“ aufgehoben oder doch nur aufgeschoben?
Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 18.07.2011
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