
Mit dem Fahrrad zur Arbeit
Was können Sie absetzen?
Schon John F. Kennedy wusste: “Nichts ist vergleichbar mit der einfachen Freude, Rad zu fahren.” Dieses Gefühl teilen tausende Deutsche, manche schon früh morgens auf dem Weg zur Arbeit. Doch wie können die Kosten eigentlich bei der Steuer abgesetzt werden? Wir zeigen Ihnen, wie einfach Sie die Fahrrad-Kilometerpauschale nutzen können, um Ihre Steuern zu mindern. Diese Kosten können Sie geltend machen:
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1. Enfernungspauschale: Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Die Fahrten zu Ihrem täglichen Arbeitsplatz können mit der Entfernungspauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer als Werbungskosten abgesetzt werden. Sie bekommen dabei den gleichen Betrag wie ein Autofahrer angerechnet. Grund: Die Art des Verkehrsmittels spielt bei der Pauschale keine Rolle. Somit sind auch Mofas oder gar der Weg zu Fuß mit 30 Cent begünstigt.
2. Fahrten zu einem gleichbleibenden Sammelpunkt
Manche Arbeitnehmer haben gar keine „erste Tätigkeitsstätte“, sondern treffen sich auf Weisung ihres Arbeitgebers dauerhaft an einem gleich bleibenden Treffpunkt, dem so genannten Sammelpunkt. Dort arbeiten sie entweder direkt oder suchen von dort aus unterschiedliche Arbeitsorte auf.
Wichtig
Solche Treffpunkte sind beispielsweise das Fahrzeugdepot bei Personen, die ihr Fahrzeug stets am gleichen Ort übernehmen. Dazu zählen zum Beispiel Berufskraftfahrer, Straßenbahnführer, Taxifahrer, Lokomotivführer und Zugbegleiter.
Aber auch Sammelpunkte, um von dort mit einem Fahrzeug des Arbeitgebers zu den jeweiligen Einsatzstellen weiterzufahren, fallen darunter. Wie zum Beispiel ein Parkplatz oder der Treffpunkt am Firmensitz zur Weiterfahrt zu Baustellen.
Auch für die Fahrradfahrten zu diesen Sammelpunkten bekommen Sie 30 Cent je Kilometer angerechnet. Doch das war nicht immer so: Bis 2013 war hierfür lediglich die Dienstreisepauschale von 5 Cent je Fahrtkilometer absetzbar.
3. Fahrten im Rahmen von Auswärtstätigkeiten
Erledigen Sie Auswärtstermine oder gar Dienstreisen mit Ihrem Drahtesel? Seit 2014 kann hierfür leider keine Pauschale mehr abgesetzt werden. Bis 2013 waren immerhin noch 5 Cent je Fahrtkilometer absetzbar.
Doch abziehbar sind unverändert die tatsächlichen entstandenen Kosten, z. B. die Anschaffungskosten, verteilt über die Nutzungsdauer, entsprechend dem beruflichen Nutzungsanteil. Aber diese Ermittlung ist doch recht mühsam.
Hinweis
Tipp
pro Tag. Vorgesetzt Sie waren mindestens acht Stunden unterwegs.
Fahrrad-Kilometerpauschale mit WISO Steuer absetzen
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2 Kommentare
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Hallo,
wenn ich den Arbeitsweg mit dem Fahrrad zurücklege und mir im letzten Jahr ein neues Fahrrad angeschafft habe, kann ich die Kosten des Kaufs in der Steuererklärung geltend machen und wenn ja wo?
Guten Tag,
bitte beachten Sie, dass ich Ihnen aus rechtlichen Gründen leider keine Antwort auf Fragen geben darf, die Ihren privaten Steuerfall betreffen.
Grundsätzlich sind Kosten für Wege zur Arbeit mit der Pendlerpauschale abzugsfähig. Diese gilt unabhängig davon, welches Verkehrsmittel genutzt wurde, also auch – wie im Beitrag beschrieben – für das Fahrrad.
Mit der Pendlerpauschale i. H. v. 30 Cent / einfachem Entfernungskilometer sind alle gewöhnlichen Kosten, die in Bezug auf den Arbeitsweg oder das Fahrzeug entstehen, abgegolten und können nicht zusätzlich berücksichtigt werden. Dazu zählen zum Beispiel: Kraftstoffkosten, Reparaturkosten, Kosten für Ersatzteile, Anschaffungskosten bzw. Abnutzung.
Eine Ausnahme gilt für Fahrten mit dem ÖPNV: Hier können auch die tatsächlichen Kosten (z. B. für Fahrkarten) angesetzt werden, wenn diese höher sind als die Entfernungspauschale.
Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag: Pendlerpauschale.
Viele Grüße
Carina Hagemann von Steuern-Sparen