
Fahrtkosten statt Weihnachtsgeld
Zusätzlich zum Arbeitslohn
Gehören Sie auch zu den glücklichen Arbeitnehmern, die von ihrem Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn einen Fahrtkostenzuschuss erhalten? Wichtig: Diesen müssen Sie nicht selbst versteuern.
Keine Lohnnebenkosten
Sofern der Zuschuss die Höhe der Entfernungspauschale nicht übersteigt kann der Arbeitgeber eine pauschale Versteuerung von 15 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer vornehmen. Der Arbeitnehmer wird also mit Lohnnebenkosten nicht belastet.
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1 Kommentar
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Welche Auswirkung hat das auf meine Einkommenserklärung bzgl. Werbungskosten?
Darf ich meine Fahrten zur Arbeitsstätte angeben und wenn ja, bekomme ich die in vollem Umfang vom Finanzamt erstattet?
Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort!