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Pendeln, reisen, sparen: Fahrtkosten absetzen

Tipps für die Steuererklärung

Für den täglichen Weg zum Job gibt es vom Finanzamt Geld zurück. Wer aber auch für andere berufliche Fahrten Geld selbst bezahlt hat, kann sich einen Teil davon zurückholen. Wir zeigen, wie man Fahrtkosten von der Steuer absetzen kann.

Kurz & knapp

  • Für Arbeitswege kannst du die Pendlerpauschale oder die Reisekosten abrechnen
  • Für den normalen Arbeitsweg sind nur Kosten für die Hinfahrt abzugsfähig, bei Dienstreisen Hin- und Rückfahrt
  • Ab 2021 erhöht sich die Pauschale ab dem 21. Entfernungskilometer schrittweise

Wie kann ich die Fahrtkosten absetzen?

Fahrtkosten absetzen Steuer Infografik

Wie du die Fahrtkosten absetzt, hängt davon ab, ob du nur täglich ins Büro pendelst oder beruflich mehr reist. Denn in deiner Steuererklärung kannst du

Zudem ist dein Arbeitsort – auch „erste Tätigkeitsstätte“ genannt – ausschlaggebend dafür, wie du deine Fahrtkosten absetzen darfst.

Ich habe eine erste Tätigkeitsstätte – etwa Büroangestellte

Pendelst du täglich zu einem regelmäßigen Arbeitsort – das ist üblicherweise das Büro oder der Betrieb –, gibt es bis dahin die Pendlerpauschale. Reist du gelegentlich zu Kongressen oder Messen oder aber nimmst an Fortbildungskursen teil, rechnest du dafür Reisekosten ab.

Ich habe mehrere Tätigkeitsstätten – etwa Beschäftigte im Außendienst

Du arbeitest auch im Außendienst? Fährst du regelmäßig mehrere Tage pro Woche ins Büro, ist das deine erste Tätigkeitsstätte. Für diese Fahrten gibt es die Pendlerpauschale. Bei auswärtigen Terminen mit Kunden etwa darfst du die Fahrtkosten als Reisekosten absetzen. Nutzt du für die beruflichen Fahrten einen Firmenwagen, trägt die Firma die Kosten und du kannst höchstens mit den Pauschalen für Verpflegung oder selbst gezahlte Übernachtungskosten Steuern sparen.

Übrigens: Fährst du damit auch privat, musst du diesen Nutzungsanteil beim Firmenwagen versteuern.

Ich habe keine erste Tätigkeitsstätte – etwa Lkw-Fahrer

Bei denjenigen, die keinen regelmäßigen festen Arbeitsort haben, zählen die Ausgaben für Fahrtstrecken mit dem privaten Fahrzeug als Reisekosten.

Ausnahme: Für Fahrten von Zuhause zu einem vom Arbeitgeber festgelegten Sammelpunkt, zum Beispiel um den Lkw zu übernehmen, sowie für Fahrten zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet (wie Fahrten zum Forstbezirk) dürfen Sie nur die Pendlerpauschale nutzen.

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Fahrtkosten für tägliche Fahrten zwischen Wohnung und Job absetzen

Für den täglichen Weg von der Wohnung bis zur ersten Arbeitsstätte kannst du die Pendlerpauschale nutzen. Pro Entfernungskilometer werden 0,30 Euro berücksichtigt – jedoch nur für die einfache Strecke. Maximal kannst du 4.500 Euro im Jahr absetzen. Mehr ist nur dann drin, wenn du mit dem eigenen Auto gefahren bist.

Experten Tipp

Jeder kann von der Pauschale profitieren

Auto-, Bus-, Bahn-, Radfahrer, aber auch Fußgänger und Beifahrer – alle können die Pendlerpauschale nutzen. Und wer berufsbedingt eine Zweitwohnung hat, kann seine Fahrtkosten für Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung ebenso mit der Pauschale absetzen. Es gilt aber immer die kürzeste Straßenstrecke.

Höhere Pauschale für lange Strecken

Wer lange Strecken zur Arbeit fährt, kann sich freuen: Für 2021 bekommst du ab dem 21. Kilometer der einfachen Wegstrecke pauschal 0,35 Euro. Für 2022 steigt die Pauschale ab dem 21. Entfernungskilometer noch einmal auf 0,38 Euro.

Auch für Geringverdiener mit Einkommen unter dem Grundfreibetrag, die weit fahren müssen, gibt es eine Entlastung: Sie erhalten ab dem 21. Kilometer die Mobilitätsprämie von 14 Prozent der erhöhten Pendlerpauschale.

Mit den Öffis zur Arbeit

Statt der Pauschale kannst du auch deine Kosten für die Wochen-, Monats- oder Jahreskarten absetzen. Das rechnet sich natürlich nur, wenn die Fahrkarten höher sind als die Pendlerpauschale. Für Arbeitstage, die du im Homeoffice verbracht hast, kannst du die Homeoffice-Pauschale nutzen.

Dienstreisen: Fahrtkosten als Reisekosten absetzen und mehr sparen

Wer von seinem ersten Arbeitsort aus zu Kunden, auf Messe oder aber zur Fortbildung mit dem eigenen Auto fährt, rechnet dafür Reisekosten in seiner Steuererklärung ab – und zwar für Hin- und Rückfahrt. Ein weiteres Plus: Bei mehrtägigen Dienstreisen kannst du neben den Fahrtkosten auch die Pauschalen für Verpflegung (Verpflegungsmehraufwand) und die tatsächlichen Übernachtungskosten absetzen.

  • Fahrten für den Beruf mit dem eigenen Auto: Pauschal berücksichtigt das Finanzamt 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer
  • Dienstliche Fahrten mit dem eigenen Motorrad, Roller oder Mofa: Pauschal berücksichtigt das Finanzamt 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer

Fahrtkosten in die Steuererklärung eintragen

So geht’s: Trage deine Daten unter Arbeitnehmer, Betriebsrentner und Pensionäre > Ausgaben (Werbungskosten) ein. Übrigens: Mit dem integrierten Tool Google Maps musst du nichts mehr selbst rechnen.

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