
Fax-Versand
Kosten-Spar-Modell
Wenn Sie als Verfahrensbeteiligter Ihre Schriftsätze per Telefax oder über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach beim Finanzgericht Köln einreichen, müssen Sie ab sofort keine Abschriften mehr übermitteln.
Durch die Speicherung der digital eingereichten Unterlagen können nicht nur Druck- sondern auch Portokosten durch diese Vereinfachung eingespart werden. Aber nicht nur den Steuerzahlern wird somit ein Sparpotential ermöglicht. Auch das Finanzgericht Köln möchte ab sofort diese Möglichkeit nutzen.
Sparpotenzial
Das Finanzgericht Köln wird verstärkt Schriftsätze, Entscheidungen und auch Ladungen via Telefax und elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach zustellen. Somit sollen Übermittlungszeiten reduziert und anhängige Verfahren beschleunigt werden.
Falls das Finanzgericht Köln trotzdem Originalschriftstücke benötigt, werden diese persönlich bei Ihnen angefordert.
Finanzgericht Köln, Pressemitteilung vom 10.02.2012
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