
Gebühren für Reisepass
Wann sind die Ausgaben Werbungskosten?
Bei Reisen in manche Länder ist als Ausweisdokument statt des Personalausweises ein Reisepass erforderlich. Erfolgen solche Reisen aus beruflichen Gründen, müssten die Kosten für den Reisepass doch steuermindernd absetzbar sein, oder?
Ausgaben als Reisenebenkosten
Nun hat das Finanzgericht des Saarlandes entschieden, dass die Kosten für den Reisepass und die Passbilder als Werbungskosten absetzbar sind.
Voraussetzung: Für die Reise muss ein beruflicher Grund vorliegen und die Einreise nur mit Reisepass möglich sein. Denn bei einer Reise beispielsweise nach Russland wird die Einreise ohne Reisepass verweigert.
Und wenn glaubhaft gemacht wird, dass ein Reisepass für private Reisen nicht benötigt wird, sind die Kosten sogar in voller Höhe absetzbar und nicht bloß zu einem bestimmten Anteil. Es handelt sich um Reisenebenkosten der betreffenden Auswärtstätigkeit (Aktenzeichen 1 K 1441/12).
Private Reisen in der Zukunft egal
Die Richter stellten klar: „Allein die Möglichkeit, in der Zukunft mit dem Reisepass auch private Reisen zu unternehmen, vermag an der steuerlichen Beurteilung im jetzigen Zeitpunkt nichts zu ändern, sofern hierfür kein konkreter Anhaltspunkt besteht.“
Als Werbungskosten anerkannt werden auch Ausgaben für einen zweiten Reisepass, wenn im ersten Pass beispielsweise Einreisestempel verfeindeter Staaten enthalten sind. Ist beispielsweise bei Piloten und Flugbegleitern wegen häufiger Auslandsflüge und der damit verbundenen Ein- und Ausreisestempel, Sichtvermerke usw. innerhalb sehr kurzer Zeit (weniger als 1 Jahr) ein neuer Reisepass erforderlich, können die Kosten ebenfalls Werbungskosten sein.
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1 Kommentar
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Aber wie trage ich das ein? Mein Mann ist Freiberufler, als solcher hat er ja keine “Werbungskosten”. Ist das dann nun ne Betriebsausgabe oder wie mach ich das?