Steuerklasse wechseln: so gehts Titelbild

Steuerklasse ändern – so geht’s

Warum sich ein Wechsel lohnen kann

Wie viel Geld landet vom monatlichen Brutto tatsächlich auf dem Konto? Das hängt maßgeblich von der gewählten Steuerklasse ab. Welche Folgen die geplante Reform der Steuerklassen hat? Alle Infos hier.  

Kurz & knapp

  • Es gibt insgesamt 6 Steuerklassen
  • Ehepaare können zwischen verschiedenen Kombinationen wählen
  • Wechsel der Steuerklasse kann monatlich mehr Geld bedeuten 

Welche Steuerklassen gibt es?

Steuerklassen InfografikJeder, der auf Lohnsteuerkarte arbeitet, ist einer Steuerklasse zugeordnet. Momentan gibt es 6 in Deutschland. Welche du davon hast, hängt von deinem Familienstand und Arbeitsverhältnis ab. Es gibt diese Steuerklassen:

  1.  Singles in Steuerklasse 1
  2.  Alleinerziehende in Steuerklasse 2
  3. In Kombination mit Steuerklasse 5, Steuerklasse 3 nimmt der Partner mit dem höheren Gehalt
  4. Ehepartner, die ungefähr gleich viel verdienen, nehmen die Kombination 4 und 4
  5. In Kombination mit Steuerklasse 3, Steuerklasse 5 nimmt der Partner mit dem niedrigeren Gehalt
  6. Angestellte mit Nebenjobs in Steuerklasse 6

Wer kann wechseln?

Nicht jeder kann einfach seine Steuerklasse wechseln. Diese Möglichkeit haben grundsätzlich nur Ehepartner, die in Deutschland wohnen und nicht dauernd getrennt leben. Sie können jedes Jahr aufs Neue zwischen verschiedenen Kombinationen ihrer Steuerklassen wählen: 

  • 3 und 5 
  • 4 und 4 
  • Faktorverfahren 

Zudem können auch Alleinerziehende die Steuerklasse wechseln – von Steuerklasse 1 auf Steuerklasse 2.  

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Wie oft die Steuerklasse wechseln?

Übrigens: Ab 2020 kann man die Lohnsteuerklasse auch mehrfach pro Jahr wechseln. In den Jahren davor ging es nur einmalig oder zu besonderen Anlässen.  

Warum sollte ich wechseln? 

An den zu zahlenden Steuern ändert die gewählte Steuerklasse von Ehepartnern leider nichts, deine jährliche Steuerschuld bleibt gleich. Doch warum dem Staat einen kostenlosen Kredit geben, wenn du mit deiner Steuererklärung jedes Jahr eine hohe Erstattung bekommst? Denn eine geschickte Wahl der Steuerklassen führt zumindest bei Ehepaaren oder Alleinerziehenden zu einem monatlich höheren Nettoeinkommen – und somit Monat für Monat zu mehr Geld in der Tasche. 

Dafür fällt dann die Erstattung bei der Steuererklärung geringer aus. Aber keine Angst: Selbst wenn ihr nicht die günstigste Kombination gewählt habt, zahlt ihr letztendlich nicht mehr Steuern. Denn: Endgültig abgerechnet wird erst in der Steuererklärung. 

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Die Steuerklasse hat Auswirkung auf Lohnersatz

Bei der Wahl der Steuerklassenkombination solltest du daran denken, dass die Entscheidung auch Einfluss auf die Höhe des Lohnanspruchs bei der Altersteilzeit und auch auf die von Lohnersatzleistungen haben kann. Dazu zählen zum Beispiel das Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Krankengeld oder das Elterngeld. Denn für die Berechnung ist der Nettolohn wichtig. Heißt: je geringer der Nettolohn, desto geringer die Lohnersatzleistung.

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So wechseln Ehepartner die Steuerklasse

  1. Steuerklasse wählen
    • Bei der Entscheidung, welche Kombination am besten passt, hilft der Brutto-Netto-Rechner – einfach ausrechnen lassen.
  2. Antrag holen
  3. Daten eintragen
  4. Unterschreiben
    • In der Regel müssen beide Ehepartner ihre Unterschrift setzen.
  5. Beim Finanzamt einreichen
    • Bis zum 30.11. eines Jahres ist Zeit, den Antrag beim Finanzamt einzureichen.
  6. Über die neue Steuerklasse freuen
    • Und das ist auch schon zum nächsten Monat möglich.
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Steuerklasse bei Trennung

Wenn Sich Ehepaare trennen, gilt für beide wieder die Lohnsteuerklasse 1. Das Trennungsdatum sollte man dem Finanzamt auch mitteilen, damit es später bei der Steuererklärung keine Überraschung gibt.

Gerade wenn Ehepaare die Lohnsteuer-Kombi 3/5 gewählt haben, aber dann getrennte Steuererklärungen abgeben, kann es teilweise zu hohen Nachzahlungen zumindest bei dem Ehepartner mit Lohnsteuerklasse 3 kommen.  

Welche Steuerklasse ist die beste?

Pauschal lässt sich das so nicht sagen. Welche Kombination für dich und deinen Partner am günstigsten ist, hängt von der Höhe eurer Gehälter sowie der eingetragenen Freibeträge ab.

Steuerklasse 1: Singles

Wer frisch ins Berufsleben einsteigt, findet sich meist in Steuerklasse 1 wieder. Hier landen kurz gesagt Ledige, ob mit oder ohne Kind. Dazu zählen

  • Singles
  • Kinderlose
  • Geschiedene oder dauerhaft getrenntlebende Ehepartner
  • Verwitwete
  • Personen, deren Partner im Ausland leben

Steuerklasse 2: Alleinerziehende

Diese ist Alleinerziehenden vorbehalten. Denn sie profitieren in dieser Steuerklasse vom Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Voraussetzung ist hier, dass mindestens ein minderjähriges und kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt lebt. Dafür gibt es einen jährlichen Steuerbonus von bis zu 4.260 Euro für das erste Kind und  für jedes weitere zusätzlich 240 Euro.

Um diese Beträge schon monatlich mit dem Gehalt zu nutzen, wählst du diese Steuerklasse beim Finanzamt, indem du einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellst und darin den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragst.

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Achtung bei Volljährigen

Es darf kein weiterer Volljähriger im gleichen Haushalt leben. Ausnahme sind nur eigene Kinder, für die man noch Kindergeld erhält. 

Kombination 3 und 5: Ehepaare mit unterschiedlich hohem Gehalt

Die Kombination aus 3 und 5 ist am günstigsten, wenn du und dein Ehepartner sehr unterschiedlich hohe Einkommen habt. Das ist der Fall, wenn ein Ehepartner circa 60 Prozent eures gesamten Gehaltes verdient und der andere Partner 40 Prozent. Der Partner mit dem höheren Einkommen wählt dann die Steuerklasse 3, der andere Partner die 5. Arbeitet nur einer, bekommt dieser automatisch die Steuerklasse 3.

Bei dieser Kombination habt ihr einen niedrigeren Lohnsteuerabzug. Je größer der Gehaltsunterschied aber wird, also von der Aufteilung 60/40 abweicht, umso eher droht eine Steuernachzahlung. Daher ist auch die Abgabe der Steuererklärung bei dieser Kombination jedes Jahr Pflicht.

Steuernachzahlungen können noch einen weiteren unangenehmen Nebeneffekt haben. Denn wenn die Nachzahlung einen Betrag von 400 Euro überschreitet, will das Finanzamt zusätzlich zur monatlichen Lohnsteuer noch vierteljährliche Vorauszahlungen haben. Ein Ausweg ist dann meist nur der Wechsel in die Lohnsteuerklassen 4/4 oder die Wahl des Faktorverfahrens.

Beispiel: Du und dein Ehepartner haben monatliche Arbeitslöhne von 3.500 Euro und 1.800 Euro. Hier ist die Kombination aus 3 und 5 am günstigsten:

ArbeitslohnLohnsteuer bei 3 / 5 Lohnsteuer bei 4 / 4
1.800 €347 €126 €
3.500 €256 €562 €
603 €688 €

Steuerklasse 4 und 4: Ehepaare mit gleichem Gehalt

Du und dein Ehepartner verdienen ungefähr gleich viel? Oder die Verteilung eures gesamten Gehaltes liegt weiter als 40/60 auseinander? Dann ist die Kombination 4 und 4 am günstigsten. Dabei kann auch nur ein Ehepartner den Wechsel aus der Kombination 3 und 5 zu 4 und 4 beantragen.

Eure Arbeitslöhne gleichen sich ungefähr, während der geringere bei 2.500 Euro liegt. Hier ist nun die Wahl der Steuerklassen 4 und 4 steuerlich besser:

ArbeitslohnLohnsteuer bei 3 / 5Lohnsteuer bei 4 / 4
2.500 €598 €292 €
3.000 €146 €423 €
744 €715 €

Steuerklasse 6: Angestellte mit Nebenjobs

Steuerklasse 6 gilt für alle Arbeitnehmer, die mehr als einen Arbeitgeber haben. Hast du beispielsweise einen „Hauptjob“ und einen Nebenjob, wird der Hauptjob in Steuerklasse 1, 2, 3, 4 oder 5 und der Nebenjob in die Steuerklasse 6 eingestuft.

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Anders beim Minijob

Nicht zur Lohnsteuerklasse 6 zählt ein typischer Minijob mit bis zu 520 Euro pro Monat. Hier übernimmt der Arbeitgeber pauschal die Steuer. Daher müssen diese Einnahmen auch nicht bei der Steuererklärung angegeben werden.
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Was ist das Faktorverfahren?

Das Faktorverfahren ist die Alternative zwischen den eben genannten Kombinationen 4 und 4 sowie 3 und 5. Es ermöglicht Ehepartnern, ihre Steuerlast auf eine gerechtere Weise aufzuteilen, indem es den individuellen Steuersatz jedes Ehepartners berücksichtigt.

Wann ist das Faktorverfahren sinnvoll?

Es bietet sich an, wenn es zwischen dir und deinem Partner einen großen Gehaltsunterschied gibt. Bei der Wahl der Kombination 3 und 5 hätte derjenige mit der Steuerklasse 5 sehr hohe Abzüge. Um das zu vermeiden, könnt ihr beide das Faktorverfahren beantragen, also die Steuerklasse 4 mit Faktor nutzen.

Mit dem Faktorverfahren wird die Steuerlast auf der Grundlage eines Faktors aufgeteilt, der aus dem Verhältnis der Einkommen von euch beiden berechnet wird. Sinn des Faktorverfahren ist, dass die monatliche Lohnsteuer konkret an das jeweilige Gehalt angepasst wird. Bei den normalen Lohnsteuerklassen wird dagegen mit pauschalen Beträgen gerechnet.

Wie bei der normalen Lohnsteuerklasse 4 erhalten Ehepaare zunächst den Grundfreibetrag beim Lohnsteuerabzug. Gleichzeitig wird die einzubehaltende Lohnsteuer weiter durch Anwendung eines Faktors (stehts kleiner als Null) reduziert. So soll möglichst genau die zusätzliche Wirkung des Splittingverfahrens bei Ehepartnern berücksichtigt werden.

Der Vorteil: Alle euch zustehenden Freibeträge werden automatisch berücksichtigt. Der Nachteil: Auch bei Lohnsteuerklasse 4 mit Faktor ist die Abgabe der Steuererklärung Pflicht.

Faktor nur auf Antrag 

Das Faktorverfahren könnt ihr nur auf Antrag und mit der Zustimmung eures Partners beantragen. Der ermittelte Faktor gilt dann für 2 Jahre. 

Durch diese Berechnung gleicht der Lohnsteuerabzug ziemlich genau der voraussichtlichen Steuerschuld zum Jahresende. Dadurch ergibt sich, im Gegensatz zur Kombination 3 und 5, kaum die Gefahr von Steuernachzahlungen. Aber auch die Steuererstattung fällt nicht so üppig aus, da schon jeden Monat weniger Lohnsteuer bezahlt wird. 

Achtung: Wählt ihr diese Kombination, seid ihr verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Zusammen mit dem Antrag müsst ihr dem Finanzamt auch eine für das Jahr zu erwartende Entwicklung eurer Gehälter vorlegen. 

Was passiert bei Abschaffung der Kombination 3 und 5?

Die Bundesregierung kündigte im Sommer 2023 eine Reform der Steuerklassen an. Genauer: Die Steuerklassen 3 und 5 sollen abgeschafft werden. Stattdessen soll das Ehepaar automatisch in das Faktorverfahren der Steuerklasse 4 überführt werden. Wann und ob überhaupt Änderungen im Steuerklassensystem geben wird, kann momentan noch niemand sagen. Wir halten dich hier natürlich weiterhin auf dem Laufenden.  

Doch was bedeutet das für den Steuerzahler? Fest steht: Dies hätte für Millionen Menschen in Deutschland finanzielle Auswirkungen. Zwar nehmen sich die Kombinationen unterm Strich nicht viel, denn abgerechnet wird immer erst mit der jährlichen Steuererklärung. Denn durch die Steuerklassenkombination lassen sich keine Steuern sparen, sondern man nimmt lediglich Einfluss auf die Höhe des Lohnsteuerabzugs beim Arbeitgeber. 

Jedoch würde durch die Umstellung auf die Kombination 4 und 4 jeder Partner nur noch den Lohnsteueranteil zahlen, den er auch selbst verdient. So nutzt man dann bereits im Jahresverlauf den Splittingvorteil beim Faktorverfahren der Steuerklasse 4. Das bedeutet, dass das Finanzamt die voraussichtliche Jahressteuerschuld eines Ehepaares berechnet und dies dann durch 12 teilt. Die so errechnete Lohnsteuer wird dann monatlich vom Lohn einbehalten. 

Warum sollen die Steuerklassen reformiert werden?

Die Bundesregierung will durch die Reform das Steuersystem gerechter gestalten. Stichwort ist hierbei Geschlechtergerechtigkeit. Denn meist ist der schlecht verdienende Partner in einer Ehe die Frau. Diese würde dann in der Steuerklasse 5 eingruppiert und durch die besonders hohen Abzüge benachteiligt. Die Reform würde der Ehefrau als Zweitverdiener mehr Netto vom Brutto lassen. 

Laut einem Sprecher des Finanzministeriums wird aktuell für das im Koalitionsvertrag vorgesehene Vorhaben ein Gesetzespaket erarbeitet. 

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FAQ: Steuerklassen

Wie wechsle ich die Steuerklasse?  

Lade den Antrag zum Steuerklassenwechsel einfach auf der Seite des Bundesfinanzministeriums herunter (Antrag hier downloaden) und schicke ihn an dein zuständiges Finanzamt. Du kannst aber auch den digitalen Weg gehen – direkt über elster.de mit deinem eigenen Zertifikat. Wichtig: Vergiss nicht, dass in der Regel beide Ehepartner den Antrag unterschreiben müssen! Bist du alleinerziehend und möchtest wechseln? Dann stellst du dafür bei deinem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung und beantragst darin den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Für das Jahr 2023 muss der Antrag bis zum 30.11.2023 beim Finanzamt eingereicht werden.

So oft du willst! Früher war das nur einmal im Jahr möglich. Jetzt gibt es dafür kein Limit mehr.  
Ob sich der Wechsel lohnt, findest du einfach mit WISO Steuer heraus: Die Daten einfach ins Programm eingeben und rechnen lassen! Im Planspielmodus kannst du dann mit einem Klick ausprobieren, welche Steuerklasse welche Auswirkungen hat.

Beide Kombinationen gibt es nur für Verheiratete. Nach der Heirat ordnet euch das Finanzamt beide automatisch in die Steuerklasse 4 ein. Habt ihr beide ein ungefähr gleich hohes Gehalt, ist diese Kombination die richtige Wahl für euch. Verdient ihr jedoch unterschiedlich viel, solltet ihr einen Wechsel in die Kombination 3 und 5 prüfen. Das könnt ihr ganz einfach mit dem Brutto-Netto-Rechner von WISO Steuer.

Den höchsten Steuerabzug gibt’s bei der Steuerklasse 6. Hier zahlt man die höchsten Abzüge und es gibt auch keinen Grundfreibetrag. Dabei hängt die Höhe der Abzüge also nicht vom Familienstand ab, sondern von der Höhe des Einkommens.

Die Steuerklasse 3 ist die mit dem geringsten Steuersatz, aber auch ohne Freibeträge. Sie kann nur von Ehepaaren in Kombination 3 und 5 gewählt werden. Der Partner mit dem höheren Gehalt wählt dann die 3.

Die Ampelregierung hatte die Abschaffung der Steuerklassenkombination 3 und 5 angekündigt.  Wann und ob überhaupt die Steuerklassen tatsächlich reformiert werden sollen, ist momentan nicht bekannt. 

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