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Reihenfolge im Steuerformular: Wer wird zuerst genannt?

Wie steht’s um die Gleichberechtigung bei Finanzbehörden?

Die Steuererklärung macht niemandem Spaß – weder Mann noch Frau. Doch vor allem die Reihenfolge der ersten steuerpflichtigen Person in den Formularen führt immer wieder zu Diskussionen. Wer zuerst in den Formularen erscheint, sollte doch egal sein? Doch das Finanzamt ist da pingelig – und Fehler können zu längeren Wartezeiten auf den Einkommensteuerbescheid führen!

Reihenfolge im Steuerformular: Mann zuerst 

Im Hauptvordruck der Steuererklärung gibt es eine vorgeschriebene Reihenfolge bezüglich der Steuerpflichtigen: Bei Zusammenveranlagung von Ehegatten ist an erster Stelle grundsätzlich der Ehemann und an zweiter Stelle die Ehefrau einzutragen. Dies gilt auch dann, wenn nicht der Mann, sondern die Frau das Geld nach Hause bringt.

Person A und B?

In den Formularen erscheint oft statt der Bezeichnung Ehemann bzw. Ehefrau die Angabe Person A und B. Was genau bedeutet das?

  • Person A = die erste steuerpflichtige Person, erscheint in den Formularen zuerst (Ehemann)
  • Person B = die zweite steuerpflichtige Person, erscheint in den Formularen als Zweites (Ehefrau)

Der Streit um die Reihenfolge unter Eheleuten wurde in der Vergangenheit sogar schon gerichtlich geklärt: Wenn du als Ehefrau mit deinem Mann zusammen veranlagt wirst, dann musst du es hinnehmen, dass dein Name an zweiter Stelle erscheint. Das gilt für den Bescheid, wie auch für den sonstigen Schriftwechsel mit den Finanzbehörden. So entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit dem Urteil vom 14.01.2009 (3 K 1147/06).

Reihenfolge bei gleichgeschlechtlichen Ehen

Wie sieht es aus, wenn in der Ehe zwei Männer oder zwei Frauen sind? Hier sind bei Wahl der Zusammenveranlagung folgende Kriterien relevant:

  1. Person A = der Nachname, der im Alphabet zuerst kommt
  2. Der Nachname ist gleich
    Person A = der Vorname, der im Alphabet vorne steht
  3. Auch der Vorname ist gleich
    Person A = derjenige, der älter ist

Dies alles gilt unabhängig davon, wer und wie viel Geld verdient.

Reihenfolge bei Lebenspartnern

Seit dem 01.10.2017 ist die „Ehe für alle“ (endlich) Realität. Was gilt bei Lebenspartnern, die vor diesem Zeitpunkt eine Lebenspartnerschaft nach altem Lebenspartnerschaftsgesetz begründet hatten? Wie auch bei gleichgeschlechtlichen Ehen entscheidet zunächst der Nachname, dann der Vorname und ggf. das Alter.

Steuer-Software von der Finanzverwaltung ist schuld

Die Finanzrichter meinen, dass das Grundrecht einer Ehefrau auf Gleichbehandlung der Geschlechter nicht durch die Praxis der Finanzbehörden verletzt werde, nur weil ihr Name an zweiter Stelle genannt wird. Dabei handele es sich um ein von der Datenverarbeitung der Finanzverwaltung zwingend vorgegebenes, wertungsfreies Ordnungssystem. Welcher der Ehepartner das gesamte oder den größeren Teil des Familieneinkommens erwirtschafte, spiele dabei keine Rolle.

Vor allem im Zeitalter des wiederaufblühenden Feminismus und gleichgeschlechtlicher Ehen dürfte diese Tatsache vielen bitter aufstoßen. Die Software auf den Stand von heute zu bringen, wäre nur die logische Konsequenz hieraus.

Zwei steuerpflichtige Personen in die Steuererklärung eintragen

Die Eingaben zu beiden steuerpflichtigen Personen machst du in WISO Steuer im Unterpunkt Persönliches > Steuerpflichtige Person. Nachdem du die Angaben zu Person A gemacht hast (wichtig ist vor allem der Familienstand), findest du bei Persönliches auch einen neuen Unterpunkt Ehefrau bzw. Ehepartner.

Reihenfolge Steuerformular WISO Steuer Screenshot

Falls du einen Fehler machst (zum Beispiel, wenn du die Ehefrau zuerst eingibst), dann wird WISO Steuer eine Fehlermeldung anzeigen, damit du deine Eingaben direkt korrigieren kannst.

Experten Tipp

Vom Steuerpflichtigen zum Ehepartner

Du hast geheiratet und machst die Steuererklärung zum ersten Mal mit deinem Ehepartner zusammen? Fang erst mit der Datenübernahme von Person A an. Nachdem der Familienstand geändert wurde, kannst du die Daten von Person B übernehmen.

Hat Person A im Vorjahr mit WISO Steuer keine Steuererklärung gemacht, dann leg zuerst eine neue Steuererklärung an und gib die Daten von Person A manuell ein. Danach funktioniert auch die Datenübernahme von Person B.

FAQ: Reihenfolge im Steuerformular

Welche Person wird bei Zusammenveranlagung als Erstes im Formular genannt?

Bist du verheiratet, wird der Mann in der Steuererklärung als Erstes genannt. Bist du in einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, entscheidet die alphabetische Reihenfolge vom Nachnamen. Ist der Nachname gleich, dann vom Vornamen. Ist auch der gleich, dann entscheidet euer Alter.
Nein, als Ehepaar habt ihr das Wahlrecht zwischen der Einzel- und Zusammenveranlagung.
Nein, weil bei Einzelveranlagung jeder Ehepartner die Steuererklärung nur für sich selbst abgibt. Auch die Reihenfolge bei der Abgabe ist dabei egal.
Weil das Finanzamt bestimmt hat, dass bei einem Ehepaar der Ehemann zuerst genannt wird. Damit du keine Fehler machen kannst, verhindert WISO Steuer die Eingabe der Ehefrau an erster Stelle.
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