Vorsorgeaufwendungen
Vorsorgeaufwendungen sind Zahlungen an eine begünstigte Personenversicherung. Steuerlich abzugsfähig sind
Altersvorsorgeaufwendungen: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu einem berufsständischen Versorgungswerk beziehungsweise einer landwirtschaftlichen Alterskasse und zur privaten Rürup- Rente,
sonstige Vorsorgeaufwendungen: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Arbeitslosenversicherung, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung,
Beiträge zu Lebensversicherungen (Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall), wenn sie vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden: zum Beispiel Risikolebensversicherungen, Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen mit und ohne Wahlrecht, Pensions-, Versorgungs- und Sterbekassen.