Achtung beim Verkauf von Goldmünzen

Welche Münzen sind umsatzsteuerbefreit?

Goldmünzen und Goldbarren können umsatzsteuerfrei gekauft und verkauft werden, sofern es sich um Anlagegold handelt. Dies liegt bei Goldmünzen bereits ab einem Feingehalt von 900/1000 vor. Zudem müssen die Münzen in ihrem Prägeland als gesetzliches Zahlungsmittel gelten.

Ob der Nennwert auf der Münze erkennbar ist, ist egal. Der Verkaufspreis der Münze darf den aktuellen Wert des Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigen. Auch muss die Münze nach dem Jahr 1800 geprägt worden sein.

Anlagegold ist umsatzsteuerfrei

Die EU-Kommission veröffentlicht jährlich ein Verzeichnis der Goldmünzen, die die Kriterien für die Steuerbefreiung für Anlagegold erfüllen. Für Münzen, die nicht in dem Verzeichnis enthalten sind, muss der Verkäufer im Einzelfall prüfen, ob die genannten Voraussetzungen für die Behandlung als Anlagegold erfüllt sind.

Offiziellen Verzeichnisse

Welche Münzen sind von der Umsatzsteuer befreit?

Der Metallwert von Goldmünzen ist dabei grundsätzlich anhand des aktuellen Tagespreises für Gold zu ermitteln. Maßgeblich ist der von der Londoner Börse festgestellte Tagespreis (Nachmittagsfixing) für die Feinunze Gold (1 Unze = 31,1035 Gramm). Dieser in US-Dollar festgestellte Wert muss anhand der aktuellen Umrechnungskurse in Euro umgerechnet werden.

Nun hat die EU-Kommission für das Jahr 2018 ein neues Verzeichnis veröffentlicht. Zu den umsatzsteuerbefreiten Anlagegoldstücken in Deutschland gehören nur die 1-DM-Goldmünze des Jahres 2001 und die 100-Euro-Goldmünzen der Jahre ab 2002.

Im Jahre 2014 waren zusätzlich die 20-Euro-Goldmünzen (ab 2010), die 200-Euro-Goldmünze (2002) sowie die 5-Mark-, 10-Mark- und 20-Mark-Goldmünzen aus dem Deutschen Kaiserreich in der EU-Liste enthalten. Dieses Verzeichnis der EU mit der Liste der Goldmünzen, für die die Umsatzsteuer-Befreiung greift, galt für das gesamte Jahr 2014, jedoch ausdrücklich nicht für das Jahr 2015.

Wenn für eine Münze der Händlerverkaufspreis mehr als 180 Prozent (das 1,8-fache) des Goldpreises beträgt, wird aus einer Anlagegoldmünze eine Sammlermünze. Und dafür wird Mehrwertsteuer zum regulären Steuersatz von 19 Prozent fällig. Falls der Verkaufspreis mehr als 250 Prozent des Goldpreises (ohne Umsatzsteuer) beträgt, gilt seit 2014 ebenfalls der allgemeine Umsatzsteuersatz. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent ist nur noch anzuwenden bei der Einfuhr von Sammlermünzen aus einem Staat außerhalb der EU.