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Privates Veräußerungsgeschäft

So bleiben Privatverkäufe steuerfrei

In den meisten Fällen bleiben Privatverkäufe steuerfrei. Wer also den Schrank aussortiert und einige Klamotten verkauft, muss den Verkaufspreis nicht mit dem Finanzamt teilen. Das gilt aber nicht grundsätzlich für alle Verkäufe. Denn: Beim privaten Veräußerungsgeschäft fallen ab einem bestimmten Gewinn Steuern an.

Kurz & knapp

  • Private Verkäufe von alltäglichen Gegenständen sind steuerfrei
  • Beim Verkauf von Wertgegenständen fallen unter Umständen Steuern an
  • Die Höhe der Steuern hängt vom persönlichen Steuersatz ab

Was ist ein privates Veräußerungsgeschäft?

Keine Steuern, wenn man privat verkauft? Ein Irrtum. Denn bei bestimmten Privatverkäufen klopft auch das Finanzamt an – bei privaten Veräußerungsgeschäften. Grundsätzlich muss es sich dabei um ein Wirtschaftsgut handeln, das in seinem Wert steigen kann. Dazu gehören beispielsweise:

  • Gebäude oder Grundstücke
  • Grundstücksgleiche Rechte (etwa Erbbau- oder Erbpachtrechte)
  • Schmuck und Antiquitäten
  • Sammlungen (wie etwa eine Münzensammlung)
  • Edelmetalle
  • Oldtimer
  • Tickets für Veranstaltungen

Verkaufst du hingegen Dinge des täglichen Gebrauchs, wie Möbel, Kleidung oder dein Privatauto, liegt kein privates Veräußerungsgeschäft vor. Diese Verkäufe bleiben in jedem Fall steuerfrei.

Privates Veräußerungsgeschäft: Die Spekulationsfrist

Das was du verkaufen möchtest, fällt unter das private Veräußerungsgeschäft? Dann solltest du unbedingt beachten, wann du das selbst gekauft hast. Denn unter Umständen sparst du dir eine Menge Geld, wenn du noch etwas geduldig bleibst.

Denn beim privaten Veräußerungsgeschäft gilt die Spekulationsfrist. Das ist eine festgelegte Zeitspanne zwischen Kauf und Verkauf eines Wirtschaftsguts. Ist die Spekulationsfrist abgelaufen, musst du deine Gewinne nicht mehr mit dem Finanzamt teilen. Wie lange die Spekulationsfrist ist, hängt davon ab, was du verkaufst. hier einige Beispiele:

1 Jahr Spekulationsfrist

  • Edelmetalle
  • Schmuck und Antiquitäten
  • Oldtimer
  • Sammlungen (wie Münzen oder Briefmarken etc.)
  • Kunstgegenstände
  • Dinge, mit denen du Einkünfte erzielt hast (wie Musikinstrumente etc.)

10 Jahre Spekulationsfrist

  • Gebäude und Gebäudeteile
  • Eigentumswohnungen
  • (unbebaute) Grundstücke
  • grundstücksgleiche Rechte (wie Wohneigentumsrecht, Erbbaurecht etc.)
Experten Tipp

In diesen Fällen ist die Immobilie von der Spekulationsfrist ausgenommen

  • Wenn die Immobilie komplett von Kauf an selbst genutzt wurde – auch wenn keine 10 Jahre vorbei sind.
  • Mindestens muss die Immobilie aber im Jahr des Kaufs und den 2 Jahren zuvor selbst genutzt worden sein (wenn noch keine 10 Jahre vorbei sind).
  • In der Regel gilt die Spekulationssteuer dann nur für vermietete Immobilien.

Gibt es eine Freigrenze?

Verkaufst du innerhalb der Spekulationsfrist? Dann sind deine Gewinne steuerpflichtig. Allerdings erst ab 600 Euro im Jahr. Erzielst du weniger, darfst du aufatmen. Verdienst du bei dem Verkauf mehr, muss Spekulationssteuer zahlen.

Aber Achtung: Bei den 600 Euro handelt es sich nicht um einen Freibetrag, sondern um eine Freigrenze. Das bedeutet: Ist dein Gewinn höher als 600 Euro, musst du den kompletten Gewinn versteuern – nicht nur den Betrag oberhalb der Grenze.

Experten Tipp

Ehepaare profitieren doppelt

Bist du verheiratet? Dann steht jedem von euch die Freigrenze von 600 Euro zu. Verkauft ihr also eure gemeinsamen Wertgegenstände, wird der Gewinn zwischen euch beiden aufgeteilt. Und bei jedem von euch bleibt er bis 600 Euro steuerfrei.

Privates Veräußerungsgeschäft: Was ist die Spekulationssteuer?

Du verkaufst innerhalb der Spekulationsfrist und machst mehr als 600 Euro Gewinn? Dann musst du Spekulationssteuer zahlen. Die „Spekulationssteuer“ ist in diesem Fall eine eher umgangssprachliche Bezeichnung für die Einkommensteuer.

Das bedeutet: Auf Gewinne aus einem privaten Veräußerungsgeschäft zahlst du Einkommensteuer. Die Höhe hängt dabei von deinem persönlichen Steuersatz ab.

Privates Veräußerungsgeschäft: Was passiert mit Verlusten?

Nicht jeder private Verkauf ist gewinnbringend. Unter Umständen musst du auch Verluste hinnehmen. Die gute Nachricht: Diese Verluste kannst du aber mit deinen Gewinnen verrechnen und so deine Steuerlast senken.

So funktioniert die Verrechnung

Eines musst du aber beachten: Deinen Verlust beim privaten Verkauf kannst du auch nur mit einem Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen. Hast du also auch noch etwas anderes verkauft, darfst du den Verlust von diesen Gewinnen abziehen. Die Steuer wird dann auf den restlichen Gewinn berechnet.

Was ist aber, wenn du keine weiteren Gewinne erzielt hast oder der Verlust höher war? Dann kannst du deine Verluste entweder mit Gewinnen aus den Jahren vorher verrechnen. Alternativ kannst du sie auch in Folgejahre „vortragen“. Das bedeutet, dass dein Verlust verrechnet wird, sobald du in Zukunft Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielst.

Entschädigung bei Grundstücksenteignung

Grundsätzlich gilt: Der Verkauf einer Immobilie nach zehn Jahren ist steuerfrei. Beträgt der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung jedoch weniger, liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor. Aber wie sieht es aus, wenn die Immobilie enteignet wurde – muss eine eventuelle Entschädigung versteuert werden?

Finanzgerichte sind sich einig: Entschädigung ist steuerfrei

Nein, entschieden die Gerichte: Die Enteignung eines Grundstücks gegen den Willen des Eigentümers ist keine Veräußerung und somit kein privates Veräußerungsgeschäft. Das heißt: Eine Entschädigung für die Enteignung ist auch innerhalb des Zehnjahreszeitraums steuerfrei (BFH vom 23.07.2019, IX R 28/18).

Privates Veräußerungsgeschäft in der Steuererklärung

Hast du mit deinem privaten Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist mehr als 600 Euro Gewinn gemacht? Dann gehört das in deine Steuererklärung. Mit WISO Steuer sind die Angaben schnell gemacht.

Klicke einfach auf Thema hinzufügen > andere Einnahmen > private Veräußerungen. Wähle jetzt einfach aus, was genau du verkauft hast und ergänze die Angaben. WISO Steuer berechnet dir automatisch, wie viel Steuern du zahlen musst.

Privates Veräußerungsgeschäft WISO Steuer Screenshot

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FAQ: Privates Veräußerungsgeschäft

Was ist ein privates Veräußerungsgeschäft?

Unter „privates Veräußerungsgeschäft“ versteht man den privaten Verkauf von bestimmten Gütern, bei dem Steuern anfallen können. Das ist zum Beispiel der Verkauf von Immobilien, aber auch Kunstgegenständen, Edelsteinen oder wertvollen Sammlungen. von
Bis 600 Euro pro Jahr musst du Gewinn nicht versteuern. Das Gleiche gilt auch, wenn du nach Ablauf der Spekulationsfrist verkaufst.
Eine Schenkung ist erstmal kein privates Veräußerungsgeschäft. Aber Achtung: Wird dir beispielsweise eine Immobilie geschenkt, beginnt ab dem Tag der Schenkung die Spekulationsfrist. Heißt: Verkaufst du die Immobilie innerhalb von 10 Jahren, fällt Spekulationssteuer an.
Bis 600 Euro pro Jahr bleiben steuerfrei. Aber Achtung: Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag! Heißt: Liegst du darüber, wird der komplette Gewinn versteuert.