
Wie Sie Ihre Haushaltshilfe in der Steuererklärung absetzen
Haushaltshilfe und Steuern
Das bisschen Haushalt macht sich von allein. Oder eben nicht! Doch wer sich bei unliebsamen Aufgaben wie Fensterputzen oder Schneeschieben unterstützen lässt, kann damit auch noch Steuern sparen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Haushaltshilfe von der Steuer absetzen.
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- Aufwendungen für die Haushaltshilfe absetzen
- Welche Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen Ihre Steuer mindern
- Wie viel Prozent kann ich ansetzen?
- Wie profitiere ich als Arbeitgeber einer Haushaltshilfe bei der Steuer?
- Hilfe im Haushalt per Minijob und Steuern
- Wurde die Haushaltshilfe über eine Agentur vermittelt?
Aufwendungen für die Haushaltshilfe absetzen
Unter folgenden Bedingungen gibt’s die Steuerersparnis: Sie lassen von jemanden Arbeiten erledigen, die üblicherweise in einem Haushalt anfallen. Das sind zum Beispiel: Kochen, Putzen, Wäsche waschen und bügeln. Aber auch die Betreuung von Kindern über 14 und pflegebedürftigen Personen fällt hierunter.
Die Arbeiten müssen in Ihrem Privathaushalt erledigt werden. Das betrifft Ihre Hauptwohnung aber auch Zweitwohnsitze und Ferienwohnungen. Ihr Haushalt hört nicht an der Haustür, sondern erst an der Grundstücksgrenze auf. So sind auch Rasen mähen, Kehren und Winterdienst haushaltsnahe Tätigkeiten.
Eine Ausnahme gilt beim Winterdienst: Kosten hierfür mindern Ihre Steuer auch dann, wenn Sie den Gehweg vor Ihrem Haus räumen lassen. Denn hierzu sind Sie verpflichtet und somit gehört der Gehweg nur in diesem Fall noch zu Ihrem Haushalt.
Welche Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen Ihre Steuer mindern
Nur die Lohnkosten können Ihre Steuer mindern. Aber abzugsfähig ist nicht nur der reine Lohn, sondern auch Fahrtkosten und sogenannte Maschinenstunden. Die Kosten für Arbeits- und Verbrauchsmaterial können Sie nicht absetzen.
Wie viel Prozent kann ich ansetzen?
Wenn Sie eine Firma mit einer haushaltsnahne Dienstleistunge beauftragen können Sie 20 Prozent der genannten Lohnkosten plus Umsatzsteuer geltend machen. Weitere Bedingung an dieser Stelle: Sie müssen eine Rechnung erhalten haben. Auf der Rechnung muss der Lohnanteil offen erkennbar sein. Es darf sich also nicht um einen Gesamtbetrag für alles handeln. Zu guter Letzt müssen Sie den Rechnungsbetrag überwiesen oder elektronisch bezahlt haben. Bei Barzahlung gibt’s keine Steuerersparnis.
Wie profitiere ich als Arbeitgeber einer Haushaltshilfe bei der Steuer?
Haben Sie jemanden selbst angestellt und es handelt sich nicht um einen Minijob? Dann können Sie 20 Prozent der Arbeitskosten von der Steuer abziehen. Arbeitskosten bedeutet hier der ausgezahlte Lohn. Aber auch die von Ihnen abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge fallen hierunter. Überdies muss der Lohn direkt auf das Konto der angestellten Person überwiesen werden.
Für haushaltsnahe Dienstleistungen als auch Beschäftigungsverhältnisse gilt ein gemeinsamer Höchstbetrag. Mehr als 4.000 Euro Steuerersparnis pro Jahr und Steuererklärung sind insgesamt nicht drin.
Hilfe im Haushalt per Minijob und Steuern
Haben Sie jemanden als Mini-Jobber in Ihrem Privathaushalt angestellt, zahlen also bis zu 450 Euro Lohn im Monat? Dann besteht die Möglichkeit eines weiteren Abzugs mit Ihrer Steuererklärung: Auch hier beträgt die Steuerminderung 20 Prozent der Lohnkosten. Den Abzug erhalten Sie auch, wenn Sie den Lohn bar auszahlen. Zu den Lohnkosten gehören auch die an die Knappschaft Bahn-See abgeführten Sozialabgaben. Die Steuerermäßigung beträgt bis zu 510 Euro. Diese wird jedoch zusätzlich zur Steuerermäßigung für normal Angestellte und Dienstleistungen gewährt.
Wurde die Haushaltshilfe über eine Agentur vermittelt?
Sie brauchen eine Putzkraft, einen Gärtner oder eine andere Haushaltshilfe, finden aber niemanden? Hier gibt es Agenturen, die Haushaltshilfen vermitteln und bei Ausfall des Personals für Ersatz sorgen. Dafür verlangen sie eine einmalige Bearbeitungsgebühr und laufende Abo-Gebühren.
Keine Kosten „für“ die Beschäftigung
Nun hat das Finanzgericht Köln entschieden, dass diese Gebühren nicht steuerbegünstigt sind — und somit keinen Steuervorteil bringen. Denn diese Gebühren sind keine Aufwendungen „für“ ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis. Damit ist ausschließlich das Entgelt gemeint, das an diejenige Person gezahlt wird, die im Haushalt tätig ist.
Ein Beschäftigungsverhältnis besteht nur zwischen dem Auftraggeber und der Haushaltshilfe, nicht jedoch mit der Vermittlungsagentur (Aktenzeichen Köln 3 K 2253/13).
Der entschiedene Fall
Ein Steuerzahler erteilte einer Agentur den Auftrag, ihm eine Haushaltshilfe zu vermitteln. Voraussetzung war, dass diese alle 14 Tage jeweils 3 Stunden lang seine Wohnung reinigen sollte. Die Agentur übernahm ferner die Verpflichtung, jederzeit bei Urlaub, Krankheit sowie generell bei Ausfall von Personal kostenlose Folgevermittlungen zu schaffen.
Dafür zahlte der Mann an die Agentur neben einer einmaligen Bearbeitungsgebühr von 25 Euro einen monatlichen Abo-Betrag in Höhe von 17 Euro. Diese Kosten strich nun das Finanzamt aus seiner Steuererklärung – und die Finanzrichter bestätigten das Vorgehen.
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2 Kommentare
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In der Überschrift steht zwar “wie kann ich meine Haushaltshilfe absetzen” . Leider ist im Artikel nur beschrieben, dass ich sie absetzen kann. Das wusste ich schon. Bin nun also auch nicht schlauer. schade.
Könnten Sie mir sagen, an welcher Stelle man eine selbst angestellte Haushaltshilfe in der Steuererklärung eintragen muss?
Viele Grüße
Für das Ausfüllen des Formulares für die Knappschaft verlangt der Steuerberater 15 € mtl und der Verwalter 7 €.
Meines Erachtens teilen diese Kosten das Schicksal der Hauptkosten und sind somit neben den Lohnkosten und den Abgaben an die Knappschaft abzugsfähig