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Hochzeit absetzen

Mit dem Ja-Wort Steuern sparen?

Die Hochzeit ist wohl einer der schönsten Tage im Leben eines Paares. Immerhin wird vor Familien und Freunden die eigene Liebe besiegelt. Doch nicht selten ist dieser Tag auch einer der teuersten – denn eine Hochzeit kostet schnell mal mehrere tausend Euro. Umso schöner wäre es, wenn man sich vom Finanzamt einen Teil davon zurückholen könnte. Aber die Hochzeit absetzen – geht das?

Kurz & knapp

  • Grundsätzlich sind die Kosten für deine Hochzeit Privatsache und gehören nicht in die Steuererklärung
  • Bei einer Party zu Hause könntest du unter Umständen doch einen Teil absetzen
  • Ab der Hochzeit könnt ihr beide steuerlich von der Zusammenveranlagung profitieren

Hochzeit absetzen: So sparst du Steuern mit dem Ja-Wort

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Hochzeit absetzen – leider Privatsache

Raummiete, Catering, DJ – rund um die Hochzeitsfeier fallen teilweise sehr hohe Kosten an. Immerhin möchte man den Tag so schön wie möglich gestalten. Auf deine Steuern haben die aber leider kaum Auswirkungen. Denn: Die Ausgaben für deine Hochzeit gehören zu den privaten Kosten, die du nicht in der Steuererklärung angeben kannst.

Oder doch noch die Hochzeit absetzen?

Unter bestimmten Umständen kannst du doch mit einem Teil deiner Kosten Steuern sparen – und zwar mit den haushaltsnahen Dienstleistungen. Das geht allerdings nur dann, wenn ihr eure Hochzeit in den eigenen 4 Wänden ausrichtet.

Ihr habe einen Partyraum im Haus oder feiert im eigenen Garten? Dann sparst du Steuern mit den Kosten für:

  • den Koch, der das Hochzeitsessen vor Ort zaubert
  • die Servicekräfte, die euch und eure Gäste bedienen
  • die Reinigungshilfen, die euer Zuhause vor und nach der Feier aufräumen
  • den Gärtner, die euren Garten Party-tauglich machen
  • die professionelle Kinderbetreuung, die die kleinen Gäste bespaßt

Wichtig ist, dass du dabei immer einen externen Dienstleister beauftragst und dafür eine Rechnung bekommst.

Hochzeit absetzen als haushaltsnahe Dienstleistungen – wie geht das?

Die wichtigste Voraussetzung: die Feier findet bei euch zu Hause statt. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören alle Aufgaben, die ihr zwar selbst erledigen könntet, sie aber lieber in Auftrag gebt.

Und auch die Leistung selbst muss bei euch zu Hause erbracht werden. Denn bringt der Caterer das fertige Essen zu euch, bleibt ihr auf den Kosten sitzen. Engagiert ihr aber einen Koch, der das Essen bei euch vor Ort zubereitet, könnt ihr das in eure Steuererklärung eintragen.

Ist diese Voraussetzung erfüllt, könnt ihr mit bis zu 20 Prozent eurer Rechnung und maximal 4.000 Euro Steuern sparen. Das entspricht einer Rechnungssumme von insgesamt 20.000 Euro.

  • Zu den Kosten, die das Finanzamt akzeptiert, gehören:
  • Anfahrtskosten
  • Personalkosten
  • Verbrauchsmaterial (wie Reinigungsmittel)
Experten Tipp

Lasst bei euch zu Hause arbeiten

Das Finanzamt erkennt nur die Dienstleistungen an, die auch tatsächlich bei euch zu Hause erbracht werden. Klärt also mit euren Dienstleistern ab, ob sie möglichst viel in euren 4 Wänden erledigen können. So könnte die Küchencrew das Essen direkt bei euch vorbereiten, als in der eigenen Küche des Caterers. Gleiches gilt für die Reinigung der Kochutensilien und des Geschirrs.

Hochzeit absetzen – damit sparst du leider nicht:

  • Einkäufe (wie Lebensmittel und Getränke)
  • Materialkosten (zum Beispiel für Reinigungsgeräte)
  • Leihgebühren (unter anderem für Tische, Stühle oder Dekoration)
Achtung Icon

Rechnung prüfen

Achtet darauf, dass ihr eine ordentliche Rechnung bekommt. Idealerweise sind die Kosten für Material und Arbeitsstunden separat aufgeführt. Den Rechnungsbetrag solltet ihr überweisen – bei Barzahlungen verliert ihr euren Steuervorteil.

Hochzeit absetzen – noch mehr Steuervorteile?

Die Hochzeit ist vorbei? Für viele Paare geht dann das Steuern sparen erst richtig los. Denn sobald ihr verheiratet seid, könnt ihr von der günstigeren Zusammenveranlagung profitieren. Durch den Splittingtarif könnt ihr euch jedes Jahr über eine höhere Steuererstattung freuen – oder immerhin über eine geringere Nachzahlung.

Experten Tipp

Ein Tag Ehe für den Steuervorteil

Von den Vorteilen der Zusammenveranlagung profitieren auch Ehen „auf den letzten Drücker“. Habt ihr also erst am 31.12. geheiratet, könnt ihr für dieses Jahr auch schon die Zusammenveranlagung wählen. Es genügt also, nur einen Tag im Jahr verheiratet zu sein. Das Gleiche gilt übrigens auch bei einer Trennung.

Erfahre mehr über die Zusammenveranlagung

Ihr möchtet mehr wissen? Dieses Video erklärt euch kurz und verständlich, wie ihr mit eurem Ja-Wort bei der Steuererklärung profitieren könnt.

Wie beantrage ich die Zusammenveranlagung?

Damit ihr bei der Steuer zusammen veranlagt werdet, müsst ihr keinen Antrag stellen. Dafür genügt es, einfach eine Steuererklärung für euch beide abzugeben. Ganz einfach geht das mit WISO Steuer. Hier könnt ihr eine Steuererklärung anlegen und den Ehepartner – aber auch Kinder – hinzufügen.

Das Beste daran: WISO Steuer prüft am Ende, welche Veranlagungsart für euch die günstigste ist. Sollte die Einzelveranlagung also doch mal günstiger sein, meldet es euch das Programm und erstellt auf Wunsch aus eurer gemeinsamen Steuererklärung automatisch 2 einzelne. Übrigens: Ihr könnt euch jedes Jahr aufs Neue entscheiden, welche Veranlagungsart ihr wählen möchtet.

Hochzeit und die Steuerklassen

Sobald ihr geheiratet habt, wird das von der Meldebehörde vermerkt. Dadurch wird euch beiden automatisch die Steuerklasse IV zugeteilt.

Verdient einer von euch weniger als der andere? Dann kann sich ein Wechsel in die Steuerklassen III und V lohnen. Dafür gebt ihr einfach den Antrag auf Steuerklassenwechsel bei eurem Finanzamt ab. Aber Achtung, die Lohnsteuerklassen-Kombi III / V ist kein Garant für eine Steuererstattung. Dafür hat der Besserverdienende mit Klasse III pro Monat mehr Netto von seinem Brutto. Dann seid ihr aber verpflichtet, einer Steuererklärung abzugeben – und oft müssen Ehepaare auch nachzahlen.

Mehr zu diesem Thema:

 

FAQ: Hochzeitskosten absetzen

Was kann ich bei meiner Hochzeit von der Steuer absetzen?

Die Kosten rund um deine Hochzeit sind leider reine Privatsache – das Finanzamt akzeptiert diese Ausgaben nicht in der Steuererklärung.
Ja! Denn sobald ihr verheiratet seid, könnt ihr von der oft günstigeren Zusammenveranlagung profitieren.
Grundsätzlich gehören Ausgaben für die Hochzeit nicht in eure Steuererklärung. Habt ihr aber zu Hause gefeiert, könnt ihr einen Teil eurer Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen, zum Beispiel für euren Koch, die Putzfrau oder das Servicepersonal. Wichtig: Die Leistung muss tatsächlich bei euch zu Hause erbracht worden sein.
Eure Heirat wird automatisch von der Meldebehörde vermerkt und ihr wechselt in die Steuerklasse IV. Ihr selbst müsst dem Finanzamt eure Hochzeit nicht melden.
Auch die Standesamt-Gebühren gehören leider zu den Hochzeitskosten, die ihr nicht absetzen könnt.

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Quelle: BMF