
Home-Office-Pauschale
Alle Fragen rund um Home-Office und Steuern
Millionen Deutsche arbeiten momentan im Home-Office. Egal, ob Arbeitszimmer oder zweckentfremdeter Küchentisch: plötzlich werden Privaträume auch beruflich genutzt. Doch diese Arbeitsplätze können meist nicht als Arbeitszimmer die Steuer mindern. Hier gibt es ein Trostpflaster: die Home-Office-Pauschale! Wir beantworten Ihre Fragen.
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Die wichtigsten Fragen
Allgemeines zur Home-Office-Pauschale
- Warum gibt es die Home-Office-Pauschale?
- Wie hoch ist die Home-Office-Pauschale?
- Muss ich die Pauschale beantragen?
- Ist die Home-Office-Pauschale ab jetzt unbegrenzt gültig?
- Gilt die Home-Office-Pauschale zusätzlich zum Arbeitnehmerpauschbetrag?
Warum gibt es die Home-Office-Pauschale?
Wer sein Arbeitszimmer absetzen möchte, muss dafür strenge Anforderungen des Finanzamtes erfüllen. Das führt leider dazu, dass viele auf den Kosten sitzen bleiben. Spätestens nach dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 wurde deshalb die Forderung laut, auch diejenigen zu unterstützen, die zwar im Home-Office arbeiten müssen, aber kein Arbeitszimmer im steuerlichen Sinne haben. Nach langen Diskussionen kam die Bundesregierung der Forderungen nach und führte sie ein: die Home-Office-Pauschale. Selbst wenn Sie Ihren Arbeitsplatz am heimischen Küchentisch eingerichtet haben oder von der Couch aus arbeiten, können Sie von der Pauschale profitieren.
Wie hoch ist die Home-Office-Pauschale?
Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit von zu Hause verrichten, können Sie in Ihrer Steuererklärung 5 Euro pro Home-Office-Tag absetzen. Allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 600 Euro pro Jahr. Das entspricht 120 Home-Office-Tagen.
Beispiel 1
Stefan arbeitete im Jahr 2020 insgesamt 150 Tage im Home-Office. Bei 5 Euro pro Tag berechnet er somit insgesamt 750 Euro. Damit liegt er jedoch über dem Höchstbetrag der Pauschale und kann lediglich 600 Euro in seiner Steuererklärung ansetzen.
Muss ich die Pauschale beantragen?
Für die Pauschale müssen Sie keinen Antrag stellen. Sie wird Ihnen auch nicht direkt ausgezahlt. Vielmehr ist es ein Betrag, den Sie als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung angeben und durch den sich Ihre Steuerlast mindert. Sie nutzen bereits WISO Steuer? Dann tragen Sie die Pauschale einfach unter Arbeitnehmer > Ausgaben (Werbungskosten) > Werbungskosten ein:
Ist die Home-Office-Pauschale ab jetzt zeitlich unbegrenzt gültig?
Mit der Home-Office-Pauschale sollen vor allem Arbeitnehmer unterstützt werden, die durch die Corona-Pandemie verstärkt von zu Hause arbeiten und kein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer haben. Deshalb gilt die Pauschale zunächst nur für die Jahre 2020 und 2021. Wie es danach weitergeht und ob sie womöglich verlängert wird, ist im Moment unklar.
Gilt die Home-Office-Pauschale zusätzlich zum Arbeitnehmerpauschbetrag?
Leider nein. Wenn Ihre Werbungskosten insgesamt nicht über dem Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro liegen, läuft die Pauschale für das Arbeitszimmer leider ins Leere.

Welche Voraussetzungen gibt es?
- Brauche ich eine Bescheinigung meines Arbeitgebers, dass ich wegen Corona im Home-Office arbeiten muss?
- Kann ich die Pauschale nutzen, wenn ich freiwillig im Home-Office arbeite?
- Was gilt, wenn ich nicht das ganze Jahr im Home-Office arbeiten musste, sondern nur während der Lockdowns?
- Kann ich die Home-Office-Pauschale absetzen, wenn mein Arbeitgeber einen Zuschuss zu Arbeitsmitteln geleistet hat?
- Kann ich sonstige Kosten für den Heimarbeitsplatz absetzen?
- Ich arbeite halbtags im Home-Office und halbtags beim Arbeitgeber. Kann ich dann die Home-Office-Pauschale und die Entfernungspauschale ansetzen?
Brauche ich eine Bescheinigung meines Arbeitgebers, dass ich wegen Corona im Home-Office arbeiten muss?
Grundsätzlich müssen Sie keine Arbeitgeber-Bescheinigung einreichen, um von der Home-Office-Pauschale zu profitieren. Doch auch hier gilt die Belegvorhaltepflicht: Wenn das Finanzamt einen Nachweis fordert, müssen Sie das Arbeiten im Home-Office glaubhaft machen können. Dafür haben Sie beispielsweise folgende Möglichkeiten:
- Sie notieren sich, an welchen Tagen Sie im Home-Office gearbeitet haben und wann Sie in Ihr Büro beim Arbeitgeber gefahren sind.
- Sie lassen sich von Ihrem Arbeitgeber bestätigen, dass Sie beispielsweise durch Corona-Maßnahmen verpflichtend im Home-Office arbeiten mussten.
Kann ich die Pauschale nutzen, wenn ich freiwillig im Home-Office arbeite?
Ja. Um die Pauschale abzusetzen, ist es nicht relevant, ob Sie freiwillig oder verpflichtend im Home-Office gearbeitet haben. Wichtig ist lediglich, dass Sie tatsächlich den ganzen Tag von zu Hause tätig waren.
Was gilt, wenn ich nicht das ganze Jahr im Home-Office arbeiten musste, sondern nur während der Lockdowns?
Viele Arbeitgeber haben in den Phasen des Lockdowns ihre Mitarbeiter ins Home-Office geschickt. Im Sommer waren jedoch wieder viele bei ihrem Arbeitgeber vor Ort tätig. Auch dann können Sie die Home-Office-Pauschale für die Tage absetzen, an denen Sie zu Hause gearbeitet haben. Sie müssen also nicht das ganze Jahr über von zu Hause aus arbeiten, um von der Pauschale zu profitieren.
Beispiel 2
Stefanie hat im Jahr 2020 jeweils 2 Tage pro Woche bei Ihrem Arbeitgeber und 3 Tage im Home-Office gearbeitet. Für Ihre Steuererklärung gilt: Für 3 Tage pro Woche – höchstens aber 120 Tage im Jahr – kann sie die Pauschale von 5 Euro pro Tag ansetzen. Für die 2 Tage pro Woche, die sie zu ihrem Arbeitgeber gefahren ist, muss sie die Entfernungspauschale nutzen.
Kann ich die Home-Office-Pauschale absetzen, wenn mein Arbeitgeber einen Zuschuss zu Arbeitsmitteln geleistet hat?
Ja. Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Zuschuss für beispielsweise einen ergonomischen Bürostuhl oder einen Schreibtisch geleistet, steht der Home-Office-Pauschale nichts im Weg. Denn: Mit der Pauschale sollen Kosten wie etwa Strom oder Wasser abgedeckt werden. Arbeitsmittel können auch weiterhin zusätzlich zu der Pauschale abgesetzte werden.

Kann ich noch mehr Steuern sparen?
Ja! Denn Sie können gewohnt nach den bisherigen Regelungen beispielsweise Büroeinrichtung, Bürobedarf, technische Ausstattung sowie Internet- und Telefonkosten steuerlich absetzen. Vorausgesetzt: Sie nutzen die Gegenstände auch tatsächlich beruflich. Mehr dazu lesen Sie in unseren Beiträgen: Computer absetzen, Telefonkosten absetzen. Zudem gibt es auch noch weiter Pauschalen, die Ihre Steuererstattung erhöhen!
Gibt es noch mehr Pauschalen?
Lernen Sie die wichtigsten Pauschalen für Ihre Steuererklärung kennen!
Ich arbeite halbtags im Home-Office und halbtags beim Arbeitgeber. Kann ich dann die Home-Office-Pauschale und die Entfernungspauschale ansetzen?
Wie so oft heißt es: Man kann leider nicht alles haben. Denn die Home-Office-Pauschale können Sie nur dann absetzen, wenn Sie tatsächlich den ganzen Tag von zu Hause gearbeitet haben. Sobald Sie aber zu Ihrem Arbeitgeber gefahren sind – und sei es auch nur für ein kurzes Meeting – müssen Sie die Pendlerpauschale ansetzen.
Für wen gilt die Home-Office-Pauschale?
- Kann ich die Home-Office-Pauschale auch nutzen, wenn ich in Teilzeit arbeite?
- Kann ich auch als Student oder Auszubildender die Home-Office-Pauschale absetzen?
- Gilt die Home-Office-Pauschale auch für Selbstständige?
- Kann ich die Pauschale auch dann absetzen, wenn ich ein Arbeitszimmer im steuerlichen Sinne habe?
- Home-Office und mobiles Arbeiten – Was ist der Unterschied?
Kann ich die Home-Office-Pauschale auch nutzen, wenn ich in Teilzeit arbeite?
Ja. Auch in diesem Fall steht Ihnen die Pauschale zu. Sie müssen Sie auch nicht aufsplitten. Das heißt: Auch wenn Sie in Teilzeit arbeiten, können Sie die Pauschale in voller Höhe von 5 Euro pro Tag in Ihrer Steuererklärung ansetzen.
Kann ich auch als Student oder Auszubildender die Home-Office-Pauschale absetzen?
Ja. Die Home-Office-Pauschale gilt auch für Studierende und Auszubildende, die von zu Hause am Unterricht oder den Vorlesungen teilnehmen. Voraussetzung ist, dass die Fahrten für gewöhnlich mit der Pendlerpauschale absetzbar sind. Es muss sich bei der Bildungseinrichtung also um die erste Tätigkeitsstätte handeln. Für die Erstausbildung ist lediglich der Abzug als Sonderausgaben möglich. Mehr zum Thema lesen Sie in unserem Beitrag: Studienkosten absetzen.
Gilt die Home-Office-Pauschale auch für Selbstständige?
Auch Selbstständige und Freiberufler können die Home-Office-Pauschale nutzen, wenn Sie ausschließlich von zu Hause gearbeitet haben. Hier gelten die gleichen Voraussetzungen und Höchstbeträge wie für Arbeitnehmer.
Kann ich die Pauschale auch dann absetzen, wenn ich ein Arbeitszimmer im steuerlichen Sinne habe?
Sie haben ein Arbeitszimmer, das den strengen Voraussetzungen des Finanzamts standhält? Dann haben Sie die Qual der Wahl: Sie können entweder die tatsächlichen Kosten für Ihr Arbeitszimmer absetzen oder Sie entscheiden sich für die Home-Office-Pauschale. Wie Sie mit Ihrem heimischen Arbeitsplatz Steuern sparen und ob dabei Höchstbeträge für Sie gelten, erfahren Sie in unserem Beitrag Arbeitszimmer absetzen.
Home-Office und mobiles Arbeiten – Was ist der Unterschied?
Ist nicht das Gleiche? Nein. Auch wenn beides heißt, dass Sie nicht bei Ihrem Arbeitgeber vor Ort arbeiten, gibt es wichtige Unterschiede. Das mobile Arbeiten bedeutet lediglich, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen mobile Endgeräte wie Laptops oder Smartphones zur Verfügung stellt, mit denen Sie von überall arbeiten können. Und gemeint ist wirklich überall: im Zug, im Hotel oder in dem kleinen Café an der Ecke.
Das Home-Office ist hingegen der feste Arbeitsplatz bei Ihnen zu Hause. Der wichtige Unterschied: Für das Home-Office muss Ihr Arbeitgeber Sorge tragen, dass die gleichen Arbeitsschutzstandards eingehalten werden, wie in Ihrem Büro vor Ort. Es gelten hier also strengere Arbeitsschutzvorschriften als beim mobilen Arbeiten.
Was bedeutet das für die Home-Office-Pauschale?
Ganz einfach: Haben Sie nicht von zu Hause gearbeitet, sondern sind beispielsweise in Ihr Lieblingscafé an der Ecke gegangen? Dann können Sie für diesen Tag auch die pauschalen 5 Euro nicht ansetzen. Denn die gibt es nur, wenn Sie tatsächlich von zu Hause gearbeitet haben.
Checkliste: Was kann ich absetzen?
Home-Office-Pauschale, Arbeitszimmer, Arbeitsmittel? Oft ist es nicht leicht herauszufinden, was genau man absetzen kann. Unser Tipp: Werfen Sie einen Blick auf unere Checkliste und erfahren Sie kinderleicht, wie Sie Steuern sparen können:
Steuerberatung?
Einzelfragen zu Ihrer Steuererklärung darf leider nur ein Steuerberater beantworten. Wir freuen uns jedoch über Lob und Kritik und nehmen Ihre Anregungen gerne für zukünftige Beiträge auf.
Auch wenn die kostenlosen und frei zugänglichen Inhalte dieser Webseite mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, übernehmen wir keine Gewähr für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Der Aufruf dieser Inhalte begründet mangels Rechtsbindungswillens unsererseits keinerlei Vertragsverhältnis. Außer im Falle von Vorsatz übernehmen wir keine Haftung für etwaige aus der Verwendung der Inhalte resultierende Schäden.
Übrigens: In unserer Steuer-Software finden Sie eine ausführliche Hilfe und Tipps zu allen Themen rund um Ihre Steuererklärung.
69 Kommentare
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Ich habe eine Kapitalanlage erworben und wollte Fragen, ob die WISO Software auch dafür geeignet ist? Bekomme ich auch in diesem Fall Steuervorteile angezeigt?
Danke vorab für ein Feedback und viele Grüße
Hallo,
danke für Ihren Kommentar. Mit WISO Steuer können Sie auch ganz einfach Ihre Kapitalanlage eintragen. Die Eingaben machen Sie unter Thema hinzufügen > Weitere Einkunftsarten > Sparer und Vermieter. Selbstverständlich bekommen Sie dabei auch die gewohnte Hilfestellung des Programms und können nach jeder Eingabe sehen, wie Ihr Steuer-Ergebnis ausfällt.
Viele Grüße
Anna von Steuern-Sparen
Hallo,
ich habe nun mit ihrer Software die Home Office Pauschale geltend gemacht.
Mit allen weiteren Posten komme ich bei den Werbungskosten über 1000€
Bei meinem Steuerbescheid habe ich allerdings nur 50€ zurück bekommen.
Wie kann das sein? Haben Sie einen Ansprechpartner (Telefonnummer) mit dem man
über den Fall sprechen kann?
Hallo,
und vielen Dank für die Frage. Die 1.000 Euro Arbeitnehmer-Pauschbetrag (oder auch mehr, wenn man über 1.000€ mit den Werbungskosten kommt) ist leider nicht automatisch der Erstattungsbetrag vom Finanzamt. Der Betrag verringert nur die Einnahmen, also zum Beispiel den Brutto-Arbeitslohn. Man muss dann weniger von dem Arbeitslohn versteuern. Ganz am Ende des Steuerbescheids kommen aber nicht die vollen 1.000 Euro als Erstattungsbetrag heraus, sondern nur ein bestimmter Anteil. Dieser ist von vielen weiteren Faktoren in der Steuererklärung abhängig. Bei Fragen zum Programm wenden sie sich gerne an unser Kundencenter https://www.buhl.de/shop/kundencenter. Fragen direkt zu Ihrer Steuererklärung und den darin enthaltenen Sachverhalten dürfen wir aufgrund des Steuerberatungsgesetzes leider nicht beantworten.
Viele Grüße,
Alexander Müller von steuernsparen
Wann kommt der Eintrag für die Home-Office Pauschale in Punkt Fortbildung?
Sehr geehrter Herr Liesegang,
aktuell kann die Home-Office-Pauschale nur im Bereich Arbeitnehmer > Ausgaben (Werbungskosten) > Home-Office-Pauschale erfasst werden.
Hier tragen Sie alle Home-Office-Tage ein, für die die Pauschale als Werbungskosten angesetzt werden soll. Dazu zählen sowohl Home-Office-Tage im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses. Aber auch Tage, an denen an Fortbildungen von zu Hause aus teilgenommen wurde, sind hier zu erfassen. Vorausgesetzt, die Fortbildungskosten stellen Werbungskosten dar.
Bei den Ausbildungskosten als Sonderausgaben (z. B. Erstausbildungskosten) kann die Home-Office-Pauschale direkt im Bereich Thema hinzufügen > Allgemeine Ausgaben > Ausbildungskosten erfasst werden.
Viele Grüße
Carina Hagemann von Steuern-Sparen
Guten Tag,
können Sie absehen wann die HomeOffice-Pauschale in der Kategorie Fortbildungskosten (Werbungskosten) integriert wird?
Vielen Dank
Arbeitszimmer nur mit Empfehlung des AG absetzen?
Ich war seit März 2020 fast vollständig im Home-Office und konnte glücklicherweise ein als getrennt geltendes Arbeitszimmer benutzen. Leider erhalte ich von meinem AG keine Bescheinigung für den Home-Office-Einsatz. Wir haben im Laufe des Jahres 2020 nur Empfehlungen per Mail erhalten, in denen zum Schutz der Gesundheit die Arbeit von zu Hause nahegelegt wurde.
Kann ich in so einem Fall das Arbeitszimmer trotzdem in der Steuererklärung angeben? Oder kann ich nur die Home-Office-Pauschale ansetzen?
Hallo Raphael,
leider darf ich Ihnen aus rechtlichen Gründen zu Ihrem privaten Steuerfall keine Auskunft geben.
Bei Fragen rund um die Voraussetzungen für das häusliche Arbeitszimmer werfen Sie gerne einen Blick in unseren Beitrag: Arbeitszimmer absetzen.
Hier werden im Abschnitt “Persönliche Prüfung: Mittelpunkt der Tätigkeit” die verschiedenen Möglichkeiten erläutert.
Aktuell bestehen allerdings auch bei der Finanzverwaltung noch einige Unklarheiten über die besondere Behandlung von häuslichem Arbeitszimmer und Home-Office-Pauschale.
Deshalb werden vermutlich erst im Laufe des Jahres 2020 – wenn die Finanzämter mit der Bearbeitung der Steuererklärungen beginnen – entsprechende eindeutige Verwaltungsanweisungen veröffentlicht.
Wir halten Sie auf Steuern-Sparen diesbezüglich selbstverständlich auf dem aktuellen Stand.
Viele Grüße
Carina Hagemann von Steuern-Sparen
Ich hatte 2020 eine DB-Jahreskarte, die ich nur im ersten Quartal 2020 genutzt habe, danach war ich bis auf wenige Tage immer im Homeoffice. Was kann ich absetzen bzw. wie gebe ich das an? In den Jahren davor konnte ich aufgrund der Entfernung zur Arbeitsstätte immer den Höchstbetrag angeben, die tatsächlichen Kosten für die Bahn sind niedriger. Ein Arbeitszimmer habe ich nicht. Höhere Stromkosten durch Homeoffice etc. sind natürlich angefallen – Pendlerpauschale und homeoffice-Pauschale lassen sich ja leider nicht kombinieren… Die Steuerersparnis wird um einiges niedriger ausfallen – was kann ich noch rausholen?
Hallo Melanie,
leider darf ich Ihnen aus rechtlichen Gründen keine Antwort auf Ihre Frage geben, da Sie Ihren persönlichen Steuerfall betrifft. Auskunft darf Ihnen hier nur ein Lohnsteuerhilfeverein, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder vereidigter Buchprüfer geben. Werfen Sie aber gerne einen Blick in unseren Beitrag zur Pendlerpauschale oder in die Steuer-Hilfe von WISO Steuer. Diese können Sie auch ohne Anmeldung kostenlos nutzen.
Ich bitte um Ihr Verständnis.
Viele Grüße
Carina Hagemann von Steuern-Sparen
Ich habe zur Home Office Pauschale mal eine Frage. Ich arbeite Hauptberuflich als Anlagenführer und kann somit nicht im Home Office arbeiten. Allerdings bin ich zusätzlich zu meiner Tätigkeit als Anlagenführer auch IG Metall Vertrauensmann im Betrieb und habe in dieser Tätigkeit auch regelmäßig mit der Geschäftsstelle der IG Metall vor Ort Sitzungen und Arbeiten welche ich von zu Hause aus am privaten Rechner erledige, weil Treffen vor Ort durch Corona nicht möglich sind. Kann ich diese “Ehrenamtliche, weil nicht Bezahlte” Gewerkschaftliche Tätigkeit auch für die Home Office Pauschale ansetzen?
Guten Tag,
leider darf ich Ihnen aus rechtlichen Gründen keine Auskunft zu individuellen Steuerfragen geben. Ich bitte deshalb um Ihr Verständnis.
Grundsätzlich handelt es sich bei der Home-Office-Pauschale um einen Betrag, der im Rahmen der Werbungskosten bei ArbeitnehmerInnen, Betriebsausgaben bei Selbständigen oder Gewerbetreibenden oder Sonderausgaben bei Personen in Erstausbildung abzugsfähig sind.
Viele Grüße
Carina Hagemann von Steuern-Sparen
Hallo und vielen Dank für diesen Beitrag. Dass Freiberufler die Home-Office-Pauschale auch absetzen können, haben Sie ja schon geschrieben. Aber wo trage ich das für 2020 im WISO Steuersparbuch ein? Einfach nachträglich als Betriebsausgabe in der EÜR?
Guten Tag,
die Home-Office-Pauschale berücksichtigen Sie bei der Erstellung der EÜR. Erstellen Sie die EÜR im WISO Steuer-Sparbuch, finden Sie die Pauschale im Bereich “Betriebsausgaben > Raumkosten und sonstige Grundstückaufwendungen > Home-Office-Pauschale”.
Viele Grüße
Carina Hagemann von Steuern-Sparen
Hallo,
während des LockDowns bin ich im Home Office tätig. Für diese Tage kann ich ja dann die neue Pauschale von 5 €/Tag bei den Werbungskosten ansetzen. Aber meine ÖPNV- Monatskarte, die ich sonst immer nutze, muss ich ja trotzdem weiter bezahlen. Kann ich in diesem Fall diese Kosten auch geltend machen?
Kann ich die Homeoffice-Pauschale nur für volle Arbeitstage ansetzen, oder auch, wenn ich nur z.B. 3 Stunden gearbeitet habe? Muss ich mehrere “halbe” Tage im Homeoffice zu ganzen Tagen addieren und dann die Anzahl an ganzen Arbeitstagen angeben, oder zählt jeder Kalendertag, an dem Arbeit ausschließlich aus dem Homeoffice erledigt wurde?
Guten Tag Herr Schellewald,
vielen Dank für Ihre interessante Frage. Wir haben diesen Punkt in unserem Beitrag ergänzt. Die Info finden Sie unter “Kann ich die Home-Office-Pauschale auch nutzen, wenn ich in Teilzeit arbeite?”
Viele Grüße
Anna von Steuern-Sparen
Guten Tag,
leider finde ich die Homeoffice Pauschale nicht beim Wiso Steuer Sparbuch. Unter welchem Reiter kann man die Homeoffice Pauschale finden?
Vielen Dank.
Hallo,
vielen Dank für Ihre Frage. Sie finden die Home-Office-Pauschale bei den Werbungskosten als extra Punkt im Dialog aufgeführt. Sollten dabei Probleme bestehen, wenden Sie sich bitte an unser Kundencenter (hier klicken.
Viele Grüße,
Alexander Müller von steuernsparen
Als Antwort auf Jan S’ Kommentar Nr. 40:
Es ist leider eben nicht so, dass ein stehendes Auto keine Kosten verursacht. Das Thema Standschäden und deren Beseitigung solte man nicht vernachlässigen. Wenn ein Fahrzeug nicht bewegt wird, entlädt sich bspw. die Batterie und muss ggf. ausgetauscht werden. Bremsen rosten gern ein und sind instand zusetzen usw. usf.
Können diese Kosten abgesetzt werden?
Hallo,
leider können solche Kosten nicht bei der Steuer angegeben werden. Denn die Entfernungspauschale ist eine zulässige typisierende Ermittlung der (Werbungs-)Kosten. Und es gilt: mit Ansatz dieser Pauschale “sind alle (weiteren) Kosten abgegolten” (Ausnahme Unfallkosten auf dem direkten Weg zur/von der Arbeit).
Viele Grüße,
Alexander Müller von steuernsparen.de
Hallo,
folgende Konstellation:
Steuerklärung für Eheleute
Erfassung Corona-Pauschale in den Werbekosten nur für Ehemann (da nur er im Homeoffice war)
Bei Ehefrau kommt dann sinngemäß die Fehlermeldung hoch, dass fälschlicherweise dort die Homeoffice-Pauschale angerechnet wird und eine Widersprüchlichkeit zwischen Homeoffice und Fahrten zur Arbeit besteht.
Wann wird dieser Bug korrigiert?
Ich habe gerade in der Web-Anwendung nach der HomeOffice Pauschale geschaut, es werden immer nur noch die KM-Pauschale in der Berechnung berücksichtigt.
Guten Tag,
die Home-Office-Pauschale ist auch in Web jetzt vorhanden. Sie finden diese im Bereich der Werbungskosten. Hier stehen Ihnen verschiedene Erfassungen zur Auswahl.
Die Home-Office-Pauschale folgt an fünfter Stelle nach dem Punkt “Arbeitszimmer”.
Sollte die Funktion noch nicht vorhanden sein, probieren Sie bitte einmal, den Cache Ihres Browsers zu löschen bzw. einen die Website neu zu laden.
Viele Grüße
Carina Hagemann von Steuern-Sparen
Auch hier nochmal konkret die Frage, welche Adrian T. in seinen Kommentaren #4 und #5 schon gestellt hat:
Wo kann man in der Software (in meinem Fall Steuer Start Version 28.02) die Homeoffice Pauschale für die Erstausbildung eintragen?
In den genannten Artikeln aus der Antwort an Adrian keinen Information diesbezüglich finden. Nur, dass es wohl bei den Ausbildungskosten eingetragen werden muss. Dort finde ich aber nichts zur Homeoffice Pauschale.
Guten Tag,
Seit der Verabschiedung der Home-Office-Pauschale arbeiten unsere Kolleginnen und Kollegen mit Hochdruck daran, diese in allen relevanten Bereichen der Steuerprogramme umzusetzen.
Leider fehlt die Pauschale aktuell noch im Bereich der Erstausbildungskosten. Die Erfassung dort wird aber zeitnah mit einem Update möglich sein. Ihr Steuerprogramm wird Sie darauf beim Start hinweisen.
Grundsätzlich ist es Ihnen aber auch möglich – unabhängig von den vorgegebenen Bezeichnungen in der Software – im Bereich “Sonstige Kosten” Eintragungen zu machen.
Viele Grüße
Carina Hagemann von Steuern-Sparen
Guten Tag,
ich nutze den WISO Steuer-Mac 2021. Gibt es eine Aussage, wann ein Update zur Verfügung steht, sodass die Corona-Pauschale genutzt werden kann?
Vielen Dank.
Guten Tag,
das Update sollte bereits zur Verfügung stehen. Sie finden die Home-Office-Pauschale, wenn Sie Arbeitnehmer sind, im Bereich Arbeitnehmer > Werbungskosten.
Viele Grüße
Carina Hagemann von Steuern-Sparen
Hallo,
Wenn ich in den Ausbildungskosten die Home Office Pauschale erfassen will kommt immer der Reiter, im Home Office Pauschale eintragen. Jedoch steht mir kein Reiter bei den Ausbildungskosten mit Home Office Pauschale zur Verfügung.
Gruß
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht. An dieser Stelle waren Sie leider schneller als das Programm.
Die Home-Office-Pauschale ist bereits für den Bereich Arbeitnehmer > Werbungskosten integriert.
Für den Bereich der Ausbildungskosten steht die Integration aktuell leider noch aus, wird aber schnellstmöglich umgesetzt.
Viele Grüße
Carina Hagemann von Steuern-Sparen
Hallo,
Hier nochmals meine Frage, kann nun ein Student auch die Home Office Pauschale ansetzen in den Ausbildungskosten?
Oder als Erstausbildung in den Werbungskosten ansetzen?
Leider ist dies noch nirgends erklärt nicht sehr ergiebig, leider.
Vielen Dank schonmal!
Hallo Adrian T.,
danke für Ihren Kommentar. Grundsätzlich können auch Studenten und Auszubildende die Home-Office-Pauschale nutzen. Wie genau das funktioniert und welche Voraussetzungen es gibt, finden Sie in unseren Beiträgen Home-Office-Pauschale sowie Studienkosten absetzen.
Viele Grüße
Anna von Steuern-Sparen
Guten Tag,
die Home-Office-Pauschale ist inzwischen in der WISO-Steuersoftware hinterlegt und kann sehr einfach genutzt werden. Danke schon einmal für die schnelle Umsetzung!
Ich hätte jedoch eine Frage zum “Anwendungsbereich” der Pauschale. Klar ist, dass diese bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern angesetzt werden kann, die von zuhause aus arbeiten. Wie verhält es sich jedoch bei Kosten der Aus- und Fortbildung? Der Lehrgang oder das Zweitstudium, welches normalerweise in vielen Präsenztagen in der Fortbildungseinrichtung stattfinden würde, findet ja nun auch genauso zuhause statt. Ist es daher grundsätzlich denkbar die Home-Office-Pauschale auch bei den Fortbildungskosten anzusetzen, genauso wie man dort ja bereits Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Kosten für Arbeitsmittel etc. ansetzen kann? Oder ist die Pauschale dafür nicht anzusetzen?
Vielen Dank und viele Grüße
Julian B.
Guten Tag,
ich habe den Beitrag um einen Abschnitt zum Thema Studium und Ausbildung ergänzt. Ich hoffe, Ihre Frage damit beantworten zu können.
Viele Grüße
Carina Hagemann von Steuern-Sparen
Guten Tag, ist es mittlerweile absehbar, wann das Update kommt? Danke und Grüße
Guten Tag,
im WISO Steuer-Sparbuch sollte die Home-Office-Pauschale jetzt über ein Update zur Verfügung stehen. Für WISO Steuer-Web wird es im Laufe der Woche integriert werden.
Viele Grüße
Carina Hagemann von Steuern-Sparen
Hallo, ich habe soeben Wiso 2021 gekauft, es gibt aber keine Möglichkeit die Home-Office-Pauschale einzugeben. Damit kann ich meine Steuererklärung nicht abschließen. Ich finde darauf sollte man vor dem Kauf hinweisen, da das Programm aktuell nicht wirklich nutzbar ist.
Guten Tag,
Bitte entschuldigen Sie die unglücklichen Umstände. Die zuständigen Kolleginnen und Kollegen haben in den letzten Wochen mit Hochdruck daran gearbeitet, die kurz vor Jahresende beschlossenen Änderungen in der Gesetzgebung in die neue WISO Steuer Version einzubinden. Da wir sehr auf die Qualität der Produkte bedacht sind, wurden die Änderungen sorgfältig überprüft: Die Home-Office-Pauschale sollte jetzt im WISO Steuer-Sparbuch über ein Update verfügbar sein und im Laufe der Woche auch in WISO Steuer-Web integriert sein.
Viele Grüße
Carina Hagemann von Steuern-Sparen
Ich kann als Schwerbehinderter (Merkzeichen “G”) bislang die Fahrten zur Arbeit mit Hin- und Rückfahrt als Werbungskosten absetzen (Nachgewiesene Fahrtkosten bei Behinderung). Ich werde also durch Homeoffice im Grunde “doppelt” bestraft, da ich weniger Fahrten zur Arbeit hatte. Hat da eigentlich einmal jemand von unseren Damen und Herren Politikern dran gedacht?
In Stefans Beispiel hat Stefan das Jahr schon absolviert und denkt nun darüber nach ob er das Finanzamt belügen soll oder nicht. Ich verstehe ja, dass man das machen kann, aber sollte das wirklich öffentlich vorgeschlagen werden? Aber es gilt wohl: Dreist gewinnt.
Guten Tag,
leider kann das Beispiel in der Tat leicht missverständlich sein. Tatsächlich soll damit lediglich die steuerliche Wirkung der Home-Office-Pauschale anschaulich gemacht werden. Um dies zu verdeutlichen werde ich das Beispiel anpassen.
Bei willentlichen Falschangaben in der Steuererklärung handelt es sich um Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung – die Steuern-Sparen-Redaktion würde den Leserinnen und Lesern ein solches Vorgehen niemals empfehlen.
Viele Grüße
Carina Hagemann von Steuern-Sparen
Hallo, sehr informativ, danke.
Ich bin auch ein WISO Käufer und warte nun auf das Update zur Home Office Pauschale. Möchte die Steuererklärung möglichst zeitnah erledigt haben und eine Info per Mail wäre super! Dann müsste man nicht jeden Tag nach Updates checken.
Vielen Dank!
Hallo Alex,
vielen Dank für Ihre Nachricht und das positive Feedback. Wir haben für unsere Kunden den Corona SteuerCheck entwickelt, der Sie zu allen relevanten Themen rund um Corona und Steuern informiert. So haben Sie stets eine Übersicht, wo es Corona-bedingte Änderungen rund um Ihre Steuererklärung gibt.
Viele Grüße
Anna
Content Manager bei Steuern-Sparen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich arbeitete bereits vor Corona nahezu ausschließlich von zuhause aus. Bis einschl. Mai 2020 stand mir kein abgetrenntes Arbeitszimmer zur Verfügung, seit dem Umzug im Juni 2020 in eine größere Wohnung hat sich das geändert. Vor dem Umzug hatte ich ca. 100 Arbeitstage im Home-Office verbracht – kann ich diese komplett ansetzen und zusätzlich das häusliche Arbeitszimmer in der neuen Wohnung voll ansetzen? Oder beziehen sich die max. anzurechnenden max. 120 Tage Home-Office auf ein ganzes Jahr und müssten auf 5/12tel, d.h. auf max. 50 Tage gekürzt werden?
Besten Dank und freundliche Grüße
F. K.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider darf ich Ihnen aus rechtlichen Gründen keine Fragen zu Ihrem individuellen Sachverhalt beantworten, da dies als steuerliche Hilfeleistung nur bestimmten Berufsgruppen möglich ist.
Gerne möchte ich Ihre Frage dennoch aufgreifen. In nächster Zeit wird auf unserem Blog einen ausführlichen FAQ rund ums Thema Home-Office / häusliches Arbeitszimmer geben, indem wir möglichst viele Fragen beantworten möchten.
Grundsätzlich ist es so, dass die Home-Office-Pauschalen für die Tage im Home-Office in Betracht kommt, für die die Voraussetzungen eines steuerlich anerkannten häuslichen Arbeitszimmers nicht erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen hingegen erfüllt, so können die entsprechenden Abzugsmöglichkeiten des häuslichen Arbeitszimmers genutzt werden, sofern diese günstiger sind.
Viele Grüße
Carina Hagemann von Steuern-Sparen
Hallo Zusammen,
kann es sein das die Paiúschale noch nicht im Programm integriert ist? Wenn ich Home office Tage eingeben erscheint nirgnedwo eine Pauschals?
Axel F.
Hallo Axel,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Home-Office-Pauschale sollte jetzt über ein Update im WISO Steuer-Sparbuch und WISO Steuer-Mac zur Verfügung stehen und im Laufe der Woche auch in WISO Steuer-Web integriert sein.
Viele Grüße
Carina Hagemann von Steuern-Sparen
Hallo, ich verstehe das Beispiel mit Stefan nicht, der gewöhnlich 20km zur Arbeit fährt.
Sie vergleichen einmal die normalen Werbungskosten mit denen im Home-Office.
Bei 1.) errechnen Sie Werbungskosten mit virtuellen 220 Tagen (wobei sie vermutlich 200 Tage meinten), wobei Stefan doch 60 Tage im Home-Office war und man dann doch gar nicht mit 220 (bzw. 200) Tagen rechnen kann?!? Das wäre doch Steuerhinterziehung, wenn man Wegekosten beim FA einreicht, die es gar nicht gab? Oder habe ich hier einen Denkfehler?
Hallo Marcel,
vielen Dank für Ihre Nachricht. In dem Beispiel sind die 220 Tage tatsächlich ein Fehler, den wir inzwischen verbessert haben. Vielen Dank für diesen Hinweis. Das Beispiel soll lediglich zeigen, dass die Kritik an der Home-Office-Pauschale in manchen Fällen begründet ist und zu einem geringeren Werbungskostenabzug führt, als in dem klassischen Fall ohne Home-Office. Natürlich dürfen in diesem Fall trotzdem nur die Tage angesetzt werden, an denen man tatsächlich zur Arbeit gefahren ist.
Viele Grüße
Anna
Content Manager bei Steuern-Sparen
Guten Abend,
ich habe an meinen Homeoffice-Tagen halbe Tage zu Hause und halbe Tage im Büro gearbeitet, wenn meine Kollegen nicht da waren. Wir kann ich das in der Steuererklärung absetzen?
Vielen Dank und guten Rutsch in Neue Jahr
Renate Hafenstein
Guten Tag Frau Hafenstein,
Leider darf ich Ihnen aus rechtlichen Gründen keine Auskunft zu Einzelfallfragen geben.
Grundsätzlich ist es jedoch so, dass die Home-Office-Pauschale nur für Tage angesetzt werden kann, in denen das Büro nicht aufgesucht wurde, also keine Entfernungspauschale angesetzt werden kann.
Viele Grüße
Carina Hagemann von Steuern-Sparen
Sind in der Version 11.02 (Build 1946) Mac schon die Änderungen bezüglich Home-Office-Pauschale enthalten?
Kann nur eine Angabe der Home-Office Tage bei der Berechnung der KM Pauschale eintragen. Ob dann die Homeoffice tage mit je 5 € berechnet werden ist für mich nicht ersichtlich. Würde dieser Betrag denn irgendwo ersichtlich sein oder wird dieser einfach in die 1000 € Pauschale ein gerecht und somit nicht sichtbar?
Guten Tag,
das Update zur Home-Office-Pauschale sollte jetzt als Update für Max zur Verfügung stehen.
Viele Grüße
Carina Hagemann von Steuern-Sparen
Immer etwas Neues in der Steuergesetzgebung.
Wo genau trage ich diese Pauschale jetzt ein?
Also bei Arbeitszimmer kann das ja nicht sein
Sonstige Ausgabe? (Dort dann Tage im HomeOffce x 5€)
Guten Tag,
in WISO Steuer wird die Home-Office-Pauschale im Laufe dieser Woche zur Verfügung gestellt. Im WISO Steuer-Sparbuch ist diese Funktion bereits über ein Update verfügbar.
Sie tragen die Pauschale im Bereich Arbeitnehmer>Werbungskosten ein und finden die Pauschale direkt auf die Übersichtsseite zu den Werbungskosten unterhalb des Arbeitszimmers.
Viele Grüße
Carina Hagemann von Steuern-Sparen
Ist die Home-Office-Pauschale nun bereits in WISO Steuer Sparbuch (Version 28.02) enthalten?
Guten Tag,
die Home-Office-Pauschale steht im WISO Steuer-Sparbuch in der Version 28.02 über ein Update zur Verfügung.
Viele Grüße
Carina Hagemann von Steuern-Sparen
Hallo, danke für die Zusammenfassung. Wie sieht es denn für Arbeitnehmer aus, die zwar von Zuhause arbeiten sollen, aber, um arbeitsfähig zu sein, am gleichen Tag trotzdem kurz zur Arbeit fahren müssen um Unterlagen auszutauschen. Kann man Homeofficepauschale und Fahrtkosten für den gleichen Tag geltend machen?
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Frage. Leider ist es nicht möglich, für denselben Tag Entfernungspauschale und Home-Office-Pauschale gleichzeitig anzusetzen. Die Home-Office-Pauschale wird nur für Tage gewährt, an denen das Büro beim Arbeitgeber gar nicht aufgesucht wurde.
Viele Grüße
Carina Hagemann von Steuern-Sparen
Guten Tag,
Ich finde Ihren Beitrag sehr gut. Aber ich würde es begrüßen, wenn die einseitige negative Darstellung, dass nun weniger in den Werbungskosten anzurechnen sei durch Wegfall der sonst anrechenbaren Fahrten zu Arbeit doch extrem gegen gewirkt wird, indem die Kosten doch gar nicht angefallen sind. D.h. das Auto steht doch unbenutzt vor der Tür, ohne Verschleiß und Spritkosten… Insofern spart der Arbeitnehmer unter dem Strich doch immens. Vielleicht könnte so ein Satz noch ergänzt werden. Oder ist meine Ansicht falsch?
Guten Tag,
vielen Dank für Ihr Feedback. Sie liegen richtig, dass zwar die Pendlerpauschale für Home-Office-Tage entfällt, gleichzeitig aber auch (zumindest bei Fahrt mit dem PKW) keine entsprechenden Kosten entstehen. Um dies nochmals zu verdeutlichen habe ich Ihrem Vorschlag entsprechend noch ein paar Worte zur Beurteilung beigefügt. Natürlich ist es nicht Intention des Artikels, die Home-Hoffe-Pauschale ausschließlich zu kritisieren. Vielmehr sollen mögliche Fragen der Leserinnen und Leser durch die Beispiele vorweggenommen und die steuerliche Wirkung dargestellt werden.
Viele Grüße
Carina Hagemann von Steuern-Sparen
Hallo,
gilt nun die Home-Office-Pauschale auch für Studenten die eine Zweitausbildung ausführen und damit Werbungskostenabzugsberechtigt sind? Oder ist dies den Arbeitnehmer prinzipiell vorbehalten?
Gruß
Adrian
Hallo Adrian,
vielen Dank für die Frage. Ich habe bereits einen Absatz zu Ihrer Frage im Beitrag ergänzt. Ich hoffe, Ihre Frage damit zu beantworten.
Viele Grüße
Carina Hagemann von Steuern-Sparen
Guten Tag, ich arbeite “mobil”, kann jedoch praktisch nur von Zuhause aus arbeiten. Meine Kollegen und ich sollen von zuhause aus arbeiten wenn möglich, aber es besteht grundsätzlich ein Arbeitsplatz. Kann ich die Pauschale trotzdem nutzen? Ist das mobile Arbeiten inbegriffen, wenn ich nicht zur Arbeit gefahren bin?
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider darf ich Ihnen aus rechtlichen Gründen keine auf Ihren Einzelfall bezogene steuerliche Fragen beantworten.
Gerne möchte ich Ihnen aber den allgemeinen Sinn und Zweck der Home-Office-Pauschale erläutern. An den Abzug des steuerlich anerkannten häuslichen Arbeitszimmers sind bisweilen strenge Anforderungen geknüpft. So kommt es zum Beispiel darauf an, ob für die Ausübung der Tätigkeit ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder ob sich im heimischen Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit befindet. Anders ist das hingegen bei der Home-Office-Pauschale. Die Pauschale ist an keine weiteren Voraussetzungen geknüpft. Sie ist mit 5 Euro (maximal 600 Euro pro Jahr) für jeden Tag abzugsfähig, in dem ein Steuerpflichtiger im Home-Office gearbeitet hat. Und zwar unabhängig von den Gründen oder der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes.
Viele Grüße und schöne Weihnachtsfeiertage wünscht
Carina Hagemann von Steuern-Sparen
Gibt es schon ein Datum, ab wann die Home-Office-Pauschale im Wiso 2021 hinterlegt werden kann? Derzeit kann ich zwar meine Entfernungspauschale mit der Angabe der Home-Office-Tage reduzieren, jedoch werden hier noch nicht die 120 begünstigten Tage hinterlegt. Herzlichen Dank!
Hallo Maximilian,
vielen Dank für Ihre Frage – die vermutlich auch für viele weitere Leserinnen und Leser sehr interessant ist.
Ich kann Ihnen versichern, dass unsere Kolleginnen und Kollegen bereits mit Hochdruck daran arbeiten, dass die Home-Office-Pauschale in WISO Steuer so schnell wie möglich erfasst werden kann.
Ein konkretes Datum für das nächste Update kann ich Ihnen aber leider noch nicht nennen. Sobald der Eintrag möglich ist, informieren wir Sie sowohl im Programm als auch hier über den Blogbeitrag.
Viele Grüße und schöne Feiertage wünscht
Carina Hagemann von Steuern-Sparen