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Kfz-Steuer im Überblick

So berechnet sich die Autosteuer

Die Kfz-Steuer wird in der Regel jährlich gezahlt und fällt je nach Modell oder Fahrzeugtyp unterschiedlich hoch aus. Doch wie setzt sich die Steuer zusammen und welche Kriterien entscheiden über die Höhe? Und vor allem: Kann man seine Kfz-Steuer auch selbst berechnen?

Kurz & knapp

  • Die Kfz-Steuer fällt für jedes Fahrzeug an, das für den Straßenverkehr zugelassen ist
  • Verbrauch, Antriebsart und Hubraum entscheiden die Höhe der Steuer
  • Mit WISO Steuer kannst du deine Kfz-Steuer ganz einfach berechnen

Kfz-Steuer: Was ist das?

Die Kfz-Steuer ist eine Bundessteuer und wird von der Bundesfinanzverwaltung (Zoll) erhoben. Zahlen muss sie jeder, der in Deutschland ein Fahrzeug besitzt, das für den Straßenverkehr zugelassen ist. So werden nicht nur Pkws, sondern beispielsweise auch Motorräder oder Roller besteuert.

Fällig ist sie einmal jährlich. Es ist jedoch auch möglich, die Kfz-Steuer halb- oder vierteljährlich zu bezahlen – und zwar ab einer Steuerhöhe von 500 Euro bzw. 1.000 Euro im Jahr. Allerdings fällt hierfür ein Aufgeld an.

So hoch ist das Aufgeld:

JahressteuerEntrichtungszeitraumAufgeld
Über 500 Eurohalbjährlich3 Prozent des Teilbetrages
Über 1.000 Eurohalbjährlich3 Prozent des Teilbetrages
Über 1.000 Eurovierteljährlich6 Prozent des Teilbetrages

 

Warum wird Kfz-Steuer erhoben?

Hintergrund der Steuer ist das Verursacher-Prinzip: Schäden bzw. Abnutzungen von Straßen können durch die Steuer repariert werden. Auch der Ausbau von Straßen bzw. die Verbesserung der Infrastruktur werden durch die Kfz-Steuer finanziert.

Wie berechnet sich die Kfz-Steuer?

Für die Höhe der Steuer sind folgende Werte wichtig: der Verbrauch des Fahrzeugs, der Hubraum und die Antriebsart.

Experten Tipp

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Zulassung nach 01.07.2009

Für Fahrzeuge, die nach dem 01.07.2009 erstmals zugelassen wurden, gelten folgende Werte:

  • Benzin: 2,00 Euro pro 100 cm3 Hubraum
  • Diesel: 9,50 Euro pro 100 cm3 Hubraum

! Wichtig: Bei Fahrzeugen mit einem hohen CO₂-Ausstoß können höhere Steuern anfallen. Denn pro 1 g/km fallen zusätzlich 2,00 Euro an.

Zulassung vor 01.07.2009

Für Fahrzeuge, die vor dem 01.07.2009 zugelassen wurden, gilt eine etwas andere Berechnung. Hier kommt es auch auf die Emissionsklasse bzw. den Emissionsschlüssel an.

EmissionsklasseBenzinmotorDieselmotor
Euro-3 und besser (bis 2,5 Tonnen)6,75 Euro15,44 Euro
Euro-27,36 Euro16,05 Euro
Euro-115,13 Euro27,35 Euro
Euro-0 (ohne Ozonverbot)21,07 Euro33,29 Euro
Euro-0 (mit Ozonverbot)25,36 Euro37,58 Euro

 

Information zum Thema

Zulassung zwischen dem 05.11. und dem 30.06.

Für Fahrzeuge, deren Erstzulassung zwischen dem 05.11. und dem 30.06. liegt, wird eine Günstigerprüfung durchgeführt. Dabei wird ermittelt, welche der beiden Berechnungen die günstigere ist.

Wo finde ich diese Angaben?

Die Angaben, die du für die Berechnung der Steuerhöhe brauchst, findest du in deinem Fahrzeugschein oder in der Zulassungsbescheinigung Teil 1:

  • Erstzulassungsdatum: unter Punkt B (Zulassungsbescheinigung Teil 1) bzw. Punkt 32 (Fahrzeugschein)
  • Antriebsart: unter P.3 (Zulassungsbescheinigung Teil 1) bzw. Punkt 5 (Fahrzeugschein)
  • Hubraum: unter P.1 (Zulassungsbescheinigung Teil 1) bzw. Punkt 8 (Fahrzeugschein)
  • CO₂-Emissionen: unter Punkt V7 (Zulassungsbescheinigung Teil 1) (im Fahrzeugschein nicht enthalten)
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Höhere Kfz-Steuer ab 2021

Ab dem Jahr 2021 wird die Kfz-Steuer neu berechnet, was dazu führt, dass sie besonders für Autos mit einem hohen Verbrauch (mehr als 8 Liter/100 km) deutlich steigt. Sparsame Fahrzeuge werden hingegen günstiger besteuert. Das soll potenzielle Autokäufer dazu animieren, sich eher für das umweltfreundlichere Fahrzeug zu entscheiden.

Die neue Steuerberechnung gilt für alle Fahrzeuge, die im Jahr 2021 erstmals zugelassen werden.

Was gilt für die Kfz-Steuer bei Hybriden und Elektroautos?

Für Elektroautos sowie Plug-in-Hybride gilt eine andere Besteuerung. Besonders reine Elektroautos profitieren von Steuervergünstigungen und sogar -befreiungen.

 

Quelle: Zoll