Ob Windeln, Kinderschuhe oder Spielzeug – Eltern müssen für ihre Kleinen oft tief in die Tasche greifen. Zum Glück leistet der Staat Familien eine kleine finanzielle Unterstützung – und zwar das Kindergeld. Wie hoch das Geld ist und was beachtet werden sollte, zeigen wir in diesem Beitrag.
Schnelleinstieg
- Kurz & knapp
- Kindergeld 2023: Mehr Geld für dein Erst- und Zweitkind
- Wie hoch ist das Kindergeld?
- Wer bekommt Kindergeld?
- Kindergeld ab 18
- Kindergeld beantragen: So geht’s
- Auszahlungstermine für dein Kindergeld
- Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
- Kindergeld in die Steuererklärung eintragen
- FAQ: Kindergeld & Steuern
Kurz & knapp
- Du erhältst Kindergeld für jedes minderjährige Kind
- Für Azubis und Studenten bekommst du es auch bis zum 25. Geburtstag
- Monatlich sind das 250 Euro
Kindergeld 2023: Mehr Geld für dein Erst- und Zweitkind
Das Kindergeld wurde bisher jährlich etwas erhöht. Ab dem Jahr 2023 wurde nochmal ordentlich obendrauf gelegt. Seitdem erhältst du für jedes Kind 250 Euro im Monat. Dabei spielt die Anzahl der Kinder keine Rolle – der Betrag bleibt für jedes Kind gleich.
Wie hoch ist das Kindergeld?
Du willst wissen wie viel Kindergeld du bekommst? Hier sind die Beträge der letzten Jahre im Überblick:
Kindergeld | 2021 | 2022 | ab 2023 |
---|---|---|---|
Für das 1. und das 2. Kind | 219 € | 219 € | 250 € |
Für das 3. Kind | 225 € | 225 € | 250 € |
Für jedes weitere Kind | 250 € | 250 € | 250 € |
Kinderzuschlag: In diesem Fall gibt’s noch mehr Geld
Je nach Höhe deines Einkommens kannst du zusätzlich zum Kindergeld bis zu 250 Euro monatlich erhalten. Er wird für jedes Kind einzeln berechnet. Gezahlt wird der Zuschlag für maximal 36 Monate.
Den Antrag auf Kinderzuschlag stellst du bei deiner zuständigen Familienkasse, zusätzlich zu deinem Antrag auf Kindergeld. In der Regel wird der Zuschuss nur für 6 Monate bewilligt. Danach musst du ihn neu beantragen.
Voraussetzungen für den Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- du bekommst Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für das Kind
- dein Bruttoeinkommen beträgt mindestens 900 Euro (Elternpaare) oder 600 Euro (Alleinerziehende)
- dein Bruttoeinkommen übersteigt nicht die Höchsteinkommensgrenze (die hängt dabei vom Regelbedarf, deinen Wohnkosten und der Anzahl deiner Kinder ab)
- zusammen mit dem Kinderzuschlag hast du so viel Einkommen, dass du keinen Anspruch auf Bürgergeld hast
Falls du weniger verdienst oder Anspruch auf Bürgergeld hast, erhältst du den Kinderzuschlag nicht. Denn durch den Zuschlag soll verhindert werden, dass du auf das Bürgergeld angewiesen bist.
Wer bekommt Kindergeld?
Grundsätzlich hat jede Familie in Deutschland einen Anspruch auf Kindergeld für jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr. Die Familienkasse zahlt es aus – und zwar unabhängig von deinem Einkommen, solange diese Voraussetzungen erfüllt werden:
Voraussetzungen für dich
- Dein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt ist in Deutschland
- Du hast die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedstaates der EU bzw. des EWR oder der Schweiz
- Du bist Staatsangehöriger eines Drittstaates (zum Beispiel Türkei) und erfüllst bestimmte Bedingungen des Aufenthaltsrechts
- Du wohnst zwar im Ausland, aber unterliegst in Deutschland der sogenannten erweiterten oder fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht
Voraussetzungen für dein Kind
Doch nicht nur Eltern, sondern auch Kinder müssen einige Voraussetzungen erfüllen. Die Förderung wird für dein minderjähriges Kind bezahlt, wenn es:
- in Deutschland seinen Wohnsitz hat oder sich hier gewöhnlich aufhält
- in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder EWR oder in der Schweiz lebt
Grundsätzlich gibt es das Kindergeld für deine eigenen, adoptierten oder Pflegekinder. Möglich ist die Zahlung aber auch in folgenden Fällen:
- für Stiefkinder, die in den Haushalt des Stiefelternteils aufgenommen wurden
- für Enkelkinder, die im Haushalt der Großeltern oder eines Großelternteils leben
Kindergeld ab 18
Aber auch für volljährige Kinder kannst du weiterhin Kindergeld erhalten. Und zwar, wenn sie diese Voraussetzungen erfüllen:
- Dein volljähriges Kind befindet sich in einer Ausbildung oder einem Studium
- Dein Kind ist unter 25 Jahre alt
Eine besondere Regelung gibt es bei Kindern mit Behinderungen: Ist die Behinderung noch vor Ablauf des 25. Lebensjahres eingetreten, wird das Geld auch nach dem 25. Geburtstag weitergezahlt. Zumindest dann, wenn dein Kind seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann.
Kindergeld bei Ausbildung
Ist dein Kind in der Ausbildung, bekommst du weiterhin Kindergeld. Und zwar bis zum Abschluss der Ausbildung beziehungsweise bis zum 25. Lebensjahr. Die Höhe des Ausbildungsgehalts spielt dabei keine Rolle. Du bekommst trotzdem 250 Euro monatlich. Wichtig ist: Du beantragst das Geld bei deiner Familienkasse.
Gibt es Kindergeld auch bei zweiter Ausbildung?
Grundsätzlich gibt es Kindergeld während dein Kind in der Ausbildung ist – allerdings nur bei der ersten Ausbildung. Bei der zweiten Ausbildung wird die Zahlung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Und hier wird’s knifflig: Denn was Erst- und was Zweitausbildung ist, das weiß das Finanzamt selbst nicht so genau. Oft landen die Fälle daher vor Gericht. Solange Erst- und Zweitausbildung aber aufeinander aufbauen, gibt es in der Regel keine Probleme. Mehr dazu im nächsten Absatz.
Kindergeld im Studium
Auch, wenn dein Kind studiert, kann dir weiterhin Kindergeld ausgezahlt werden. Dabei kommt es darauf an, ob es sich um das Erst- oder Zweitstudium handelt:
Erststudium & Erstausbildung
Das erste Studium gilt als Erstausbildung – und wird daher mit dem Kindergeld unterstützt. Auch das Masterstudium gehört noch zur Erstausbildung für Zwecke des Kindergeldes. Vorausgesetzt, es wird direkt an das Bachelorstudium angehängt und baut inhaltlich darauf auf. Selbst ein Studium, welches direkt auf einer zuvor geleisteten Ausbildung aufbaut, gehört zur Erstausbildung.
Denn eine Erstausbildung kann durchaus aus mehreren Teilen bestehen. Wichtig bei einer solchen mehraktigen Erstausbildung ist, dass die einzelnen Teile zeitlich und inhaltlich aufeinander abgestimmt sind. Mit dem ersten Abschluss muss die Ausbildung fortgesetzt werden. Das Berufsziel wird erst mit dem Abschluss des weiterführenden Ausbildungsabschnittes erreicht.
Zweitstudium & Steuern
Solange dein Kind in der ersten Ausbildung oder im (dualen) Studium ist, kann es nebenher arbeiten, das Kindergeld bekommst du auch dann. Kritisch wird es erst ab der Zweitausbildung. Denn dann darf dein Kind neben Ausbildung oder Studium nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Die Ausbildung muss im Mittelpunkt stehen. Maßgeblich ist hierfür der Jahresdurchschnitt. Es ist also möglich in den Ferien mehr zu arbeiten. Wie viel dein Kind tatsächlich verdient, spielt hingegen keine Rolle.
Wichtig: Einschreiben an der Uni reicht nicht aus
Gibt es die 20-Stunden-Grenze auch im Praktikum?
Für Anstellungen und Praktika im Rahmen des Studiums gilt die 20-Stunden-Grenze nicht. Vorausgesetzt, das Praktikum ist erforderlich, um das Studium erfolgreich abschließen zu können.
Wichtig für das Kindergeld ist außerdem, dass das Praktikum im Zusammenhang mit der Berufsausbildung bzw. dem Studium steht. Wie zum Beispiel ein Pflichtpraktikum oder wenn es als Zugangsvoraussetzung oder Ergänzung empfohlen wird. Dann gibt es immer Kindergeld. Besteht kein Zusammenhang zur Ausbildung oder zum Studium, kommt es wieder auf die Arbeitsstunden an.
Kein Anspruch auf Kindergeld während der Promotion
Promovenden arbeiten meist als wissenschaftliche Mitarbeiter an der Universität des Doktorvaters – in Vollzeit. In diesem Fall hast du während der Promotionszeit keinen Anspruch auf Kindergeld. Denn das Studium ist bereits abgeschlossen.
Kindergeld in der Übergangszeit
Auch zwischen zwei Ausbildungsabschnitten gibt es für volljährige Kindergeld. Zum Beispiel zwischen Schulabschluss und Studienbeginn, zwischen Studium und Praktikum oder Ausbildung und Studienbeginn. Wichtig ist nur, dass die Übergangszeit maximal 4 Monate beträgt. Auch während eines freiwillig sozialen oder ökologischen Jahres besteht der Anspruch auf Kindergeld.
Wichtig: Sollten die 4 Monate einmal überschritten werden, fällt das Kindergeld nur für diesen Zeitraum weg und nicht gleich das ganze Jahr.
Beispiel: Kindergeld zwischen Schule und Studium
Studium abgebrochen – was jetzt?
Durch Nichterscheinen den Studienabbruch riskieren? Besser nicht. Denn der Staat ist hier knallhart. Sobald dein Kind im letztmöglichen Prüfungsversuch durch Abwesenheit glänzt, heißt es: Kindergeld ade. Und zwar ab dem Moment des Nichtantritts. Auf den Zeitpunkt der späteren Zwangsexmatrikulation kommt es dann nicht an.
Übergangszeit ohne Ausbildungs- und Studienplatz
Findet dein volljähriges Kind keinen Ausbildungsplatz oder erhält keinen Studienplatz, fließt das Kindergeld unter folgenden Voraussetzungen weiterhin:
- Dein Kind hat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Dein Kind bemüht sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz.
- Dein Kind verfügt auch wirklich über die Qualifikationen für die Ausbildung, die es anstrebt.
Kindergeld bei Arbeitslosigkeit
Auch für dein arbeitsloses Kind erhältst du Kindergeld, und zwar bis zu seinem 21. Geburtstag. Voraussetzung ist, dass dein Kind bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet ist. Das gilt übrigens auch dann, wenn es nach seiner ersten Ausbildung arbeitslos wird.
Kindergeld beantragen: So geht’s
Auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit kannst du das Kindergeld online beantragen. Für den Antrag und die Auszahlung des Kindergeldes sind die Familienkassen bei den Arbeitsagenturen zuständig. Wichtig: Das Kindergeld kannst du nur 6 Monate rückwirkend beantragen – also lieber keine Zeit verlieren. Wenn du im öffentlichen Dienst beschäftigt bist, übernimmt dein Arbeitgeber die Aufgaben der Familienkasse.
Diese Nachweise sind für den Antrag notwendig:
- Geburtsurkunde deines Kindes
- Ausbildungsvertrag oder Immatrikulationsbescheinigung
- Meldung bei der Agentur für Arbeit, falls dein Kind arbeitslos ist
- 5 bis 10 Bewerbungen pro Monat, falls dein Kind noch keine Ausbildung starten kann
- Ablehnungsschreiben von Firmen
Verzicht auf Studienplatz
Auszahlungstermine für dein Kindergeld
Du bekommst das Kindergeld monatlich auf dein Konto überwiesen. Der genaue Auszahlungstermin hängt von deiner Kindergeldnummer ab. Diese findest du auf dem Kindergeldbescheid. Hier kommt es auf die Endziffer an: Die Auszahlungen starten zu Beginn des Monats bei den Endziffern 0 und 1. Die letzten Auszahlungen finden im letzten Drittel des Monats bei den Endziffern 8 und 9 statt.
Kindergeld rückwirkend ausgezahlt bekommen
In bestimmten Fällen ist es möglich, Kindergeld rückwirkend zu erhalten. Beispielsweise, wenn du den Antrag auf Kindergeld erst gestellt hast, aber bereits länger Anspruch auf die Zahlung hast. Allerdings gibt es das Geld maximal für 6 Monate rückwirkend.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Liegen die Voraussetzungen vor, gibt es für deine Kinder immer monatlich Kindergeld. Wird eine Steuererklärung gemacht, gibt es aber eine automatische Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag besser für dich ist. Das greift in der Regel eher bei höherem Einkommen. Kindergeld zurückzahlen musst du aber nicht.
Kindergeld in die Steuererklärung eintragen
Da das Finanzamt bei der Steuerberechnung prüft, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger für dich sind, musst du das erhaltene Kindergeld in deiner Steuererklärung eingeben.
In WISO Steuer geht das ganz einfach: Nur unter Persönliches > Kinder die Angaben zu deinem Kind eintragen – und schon bist du fertig. Das Programm rechnet automatisch aus, wie hoch dein Anspruch auf Kindergeld ist und vergleicht es mit dem Kinderfreibetrag. Das bessere Ergebnis wird sofort in deiner Erstattung mit eingerechnet.
FAQ: Kindergeld & Steuern
Wie hoch ist das Kindergeld 2024?
Wie hoch ist das Kindergeld 2023?
Wie hoch ist das Kindergeld 2022?
Wann kommt die nächste Kindergelderhöhung?
Wann bekomme ich kein Kindergeld?
Wie beantrage ich Kindergeld?
Wer bekommt den Kinderzuschlag?
Bekomme ich für mein Kind auch Kindergeld ab 18?
Gibt es Kindergeld während des freiwilligen Wehrdienstes?
Gibt es Kindergeld für verheiratete Kinder?
Wird Kindergeld gezahlt, wenn mein Kind auszieht?
Bekommt ein Au-pair Kindergeld?
Gibt es Kindergeld bei Work & Travel?
Wird Kindergeld nach Work & Travel wieder gezahlt?
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