
Kindergeld im Studium
Wann gibt’s wie viel für Studenten?
Das Kindergeld – eine willkommene staatliche Unterstützung für Eltern und Kinder. Denn das Studium muss schließlich finanziert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es dies sogar bis zum 25. Geburtstag. Wie es sich mit Kindergeld und Studium verhält, lesen Sie in diesem Artikel.
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- Kurz & Knapp
- Grundsätzliches zum Kindergeld
- Kindergeld für Azubis und Studenten
- Wie viel Kindergeld gibt es im Studium?
- Erhalte ich Kindergeld zwischen Schule und Studium?
- Abbruch des Studiums: und nun?
- Kein Anspruch während Promotion
- Was ist, wenn ich keinen Studienplatz habe?
- Trage ich das Kindergeld in der Steuererklärung ein?
Kurz & Knapp
- Sie erhalten Kindergeld für jedes minderjährige Kind.
- Für Studenten bekommen Sie Kindergeld auch bis zum 25. Geburtstag.
- Monatlich erhalten Sie mindestens 204 Euro (ab 2021: 219 Euro).
- Vorsicht bei Nebenjobs im Zweitstudium!
Grundsätzliches zum Kindergeld
Kinder kosten Geld. Und zwar eine Menge. Da sie noch kein eigenes Geld verdienen, hilft hier der Staat. Monatlich zahlt er einen Obolus in Form von Kindergeld. Dies wird von der Familienkasse auf Antrag an die Eltern ausgezahlt. Ob diese es dann behalten oder ans Kind weitergeben, ist egal. Die Voraussetzungen für den Erhalt lesen Sie in unserem Beitrag zum Thema Kindergeld.
Kindergeld beantragen Sie online auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit:

Kindergeld für Azubis und Studenten
Kindergeld erhalten die Eltern für grundsätzlich jedes Kind unter 18 Jahren. Und zwar egal, was es macht: Ob es noch die Schulbank drückt, sich im Studium befindet, arbeitet oder arbeitslos ist – jedes Kind wird unterstützt.
Bei Azubis und Studenten gibt es eine Besonderheit: sie erhalten die Leistung bis zum 25. Lebensjahr. Denn wer sich bildet, kann meist zusätzlich nicht noch Geld verdienen. Am 25. Geburtstag ist jedoch endgültig Schluss. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Ist das Kind aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage, für seinen Lebensunterhalt aufzukommen, wird das Kindergeld auch noch danach gezahlt. Vorausgesetzt, die Behinderung ist vor dem 25. Geburtstag eingetreten.

Bekommt man im dualen Studium Kindergeld?
Doch auch wenn das Kind während des Studiums schon eigenes Geld verdient, gibt es die staatliche Leistung– beispielsweise bei einem dualen Studium. Bis vor ein paar Jahren gab es hier eine komplizierte Einkommensanrechnung. Diese ist glücklicherweise weggefallen – und das Einkommen des Kindes während des Studiums egal.
Wie viel Kindergeld gibt es im Studium?
Das Kindergeld wird monatlich an die Eltern gezahlt. Die Höhe richtet sich danach, wie viele Kinder sie haben. Es wird jährlich etwas erhöht.
Kindergeld | 01.01.2018 | 01.07.2019 | 01.01.2020 | 01.01.2021 |
---|---|---|---|---|
Für das erste und das zweite Kind | 194 Euro | 204 Euro | 204 Euro | 219 Euro |
Für das dritte Kind | 200 Euro | 210 Euro | 210 Euro | 225 Euro |
Für jedes weitere Kind | 225 Euro | 235 Euro | 235 Euro | 250 Euro |
Aktuell: Corona-Kinderbonus auch für Studenten. Im Herbst 2020 gabs noch ein kleines Extra: Der einmalige Kinderbonus in Höhe von 300 Euro. Gezahlt wurde er für jedes Kind, für das die Familien Anspruch auf Kindergeld hat. Damit sind auch studierende Kinder begünstigt. Beschlossen wurde der Bonus im Rahmen des Corona Konjunkturpaketes.
Wann liegt ein Zweitstudium vor?
Der Staat unterstützt grundsätzlich nur den ersten Ausbildungsweg eines Kindes. Das erste Studium gilt als Erstausbildung – und wird daher mit dem Kindergeld unterstützt.
Auch das Masterstudium gehört noch zum Erststudium – und ist somit begünstigt. Vorausgesetzt, es wird direkt an das Bachelorstudium begonnen und baut inhaltlich darauf auf.

Hat das Kind jedoch bereits eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen und beginnt dann ein weiteres Studium? Dann handelt es sich hierbei um ein Zweitstudium.
Nebenjob, Studium und Kindergeld – was gilt?
Beim zweiten Studium gilt es allerdings, eine Voraussetzung zu beachten: Hier darf das Kind neben dem Studium höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten. Maßgeblich ist hierfür der Jahresdurchschnitt. Wie viel das Kind tatsächlich verdient, spielt hingegen keine Rolle.
Beispiel
Lea studiert im Zweitstudium. Während der Semesterferien arbeite sie in einer 40-Stunden-Woche Vollzeit im Betrieb. Danach studiert sie ohne Nebeneinkünfte weiter. Die Einnahmen während der Semesterferien sind für den Erhalt des Kindergeldes egal, da sie im Jahresdurchschnitt weit unter 20 Stunden in der Woche liegen.
Gilt die 20-Stunden-Grenze auch im Praktikum?
Für Anstellungen und Praktika im Rahmen des Studiums gilt die 20-Stunden-Grenze nicht. Vorausgesetzt, das Praktikum ist erforderlich, um das Studium erfolgreich abschließen zu können.
Erhalte ich Kindergeld zwischen Schule und Studium?
Auch zwischen zwei Ausbildungsabschnitten gibt’s für Volljährige Kindergeld. Sei es zwischen Schulabschluss und Studienbeginn, zwischen Studium und Praktikum oder Ausbildung und Studienbeginn. Wichtig hierbei ist nur, dass die Übergangszeit maximal 4 volle Monate beträgt.
Beispiel
Danny hat sein Abitur Ende Juni in der Tasche. Sein Studium beginnt Ende Oktober. Die Übergangszeit beträgt genau 4 Monate – und übersteigt diese nicht. Danny erhält somit während der Übergangszeit Kindergeld.
Abbruch des Studiums: und nun?
Bammel vor der Prüfung? Und durch Nichterscheinen den Studienabbruch riskieren? Besser nicht. Denn der Staat ist hier knallhart. Sobald der Student im letztmöglichen Prüfungsversuch durch Abwesenheit glänzt, heißt es: Kindergeld ade. Und zwar ab Moment des Nichtantritts. Auf den Zeitpunkt der späteren Zwangsexmatrikulation kommt es dann nicht an.
Kein Anspruch während Promotion
Promovenden arbeiten meist als wissenschaftliche Mitarbeiter an der Universität des Doktorvaters – Vollzeit, versteht sich. In diesem Fall haben sie keinen Anspruch auf Kindergeld. Denn das Studium ist bereits abgeschlossen.
Was ist, wenn ich keinen Studienplatz habe?
Hat das Kind keinen Studienplatz erhalten und befindet sich somit im Wartesemester? Dann sollte es sich schnellstmöglich bei der Bundesagentur für Arbeit melden. Dort wird es als „Ausbildung suchend“ verzeichnet – und ein Anspruch bleibt bestehen.
Während dieser Zeit des Wartens muss es die Bemühungen um einen Studienplatz nachweisen. Kann nachgewiesen werden, dass bewusst auf einen Studienplatz verzichtet wurde, kann die Familienkasse das bereits ausgezahlte Kindergeld rückwirkend zurückverlangen.

Trage ich das Kindergeld in der Steuererklärung ein?
Ja, alle Angaben rund ums Kind tragen Sie in der Anlage Kind ein. Dort geben Sie auch an, wie viel Kindergeld Sie erhalten haben.
Machen Sie Ihre Steuererklärung mit WISO Steuer? Unter Daten erfassen > Kinder geben Sie alle Daten rund ums Kind an. WISO Steuer fügt dann die Angaben ganz bequem in die richtige Zeile Ihrer Steuererklärung ein. Die Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag läuft dann ganz automatisch! So wird mit Kindern Steuern sparen noch einfacher.
Steuerberatung?
Einzelfragen zu Ihrer Steuererklärung darf leider nur ein Steuerberater beantworten. Wir freuen uns jedoch über Lob und Kritik und nehmen Ihre Anregungen gerne für zukünftige Beiträge auf.
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3 Kommentare
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Ungenügend. Was geschieht nach Lebensjahr 25? Es gibt anspruchsvolle Studiengänge die bis dahin nicht zu schaffen sind.
Guten Tag,
nach dem 25. Lebensjahr besteht leider grundsätzlich kein Anspruch mehr auf Kindergeld – unabhängig vom Studiengang. Nur in Ausnahmefällen kann auch für Kinder, die älter als 25 Jahre alt sind, Kindergeldanspruch bestehen. Und zwar dann, wenn diese eine Behinderung haben, die bereits vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist und sie aufgrund dieser geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung nicht für den eigenen Lebensunterhalt sorgen können. Entsprechendes gilt auch für die Kinderfreibeträge.
Viele Grüße und eine schöne Vorweihnachtszeit
Carina Hagemann von Steuern-Sparen
Hilfreiche Erläuterungen! Danke