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Kurkosten erfolgreich von der Steuer absetzen

Wann gibt’s den Steuervorteil? 

Ausgaben rund um die Kur lassen sich als Krankheitskosten von der Steuer absetzen. FĂĽr welche Kurkosten es einen Steuervorteil gibt, warum ein Attest so wichtig ist und was sonst noch zu beachten gilt.

Kurz & knapp

  • Ausgaben rund um deine Kur kannst du als Krankheitskosten absetzen
  • Erstattungen von dritter Seite musst du gegen rechnen
  • Wichtig: Du brauchst ein qualifiziertes Attest, um die medizinische Notwendigkeit nachzuweisen
  • Das Attest muss vor Kurbeginn ausgestellt worden sein

Welche Voraussetzungen mĂĽssen erfĂĽllt sein?

Grundsätzlich können die Kosten für eine Kur in bestimmten Fällen als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung eingetragen werden. Allerdings müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Eine Kur ist nur dann absetzbar, wenn sie aus medizinischen Gründen notwendig ist. Dazu zählen insbesondere Kurmaßnahmen, die der Heilung, Besserung oder Linderung einer Krankheit oder Behinderung dienen. Eine Kur kann aber auch aus präventiven Gründen durchgeführt werden, wenn zum Beispiel ein erhöhtes Risiko für eine bestimmte Krankheit besteht.

Damit du mit diesen Ausgaben Steuern sparen kannst, musst du folgende Voraussetzungen erfĂĽllen:

  • Ein Attest, um die medizinische Notwendigkeit nachzuweisen. Dazu brauchst du ein qualifiziertes Zeugnis bzw. Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, das dir vor Antritt der Kur ausgestellt wurde. Eine Verordnung eines Haus- oder Facharztes reicht nicht aus.
  • Nachgewiesene ärztliche Kontrolle

Wichtig: In der amtsärztlichen Bescheinigung müssen außerdem folgende Punkte genannt sein:

  • Notwendigkeit und Dauer der Reise
  • Reiseziel
  • Art der Kuraufwendungen
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Welche Kurkosten kann ich absetzen?

So gut wie alle Kosten rund um ärztliche Behandlung, medizinische Betreuung, Unterbringung und Fahrt, die du selbst gezahlt hast, kannst du als Krankheitskosten von der Steuer absetzen. Das wären zum Beispiel:

  • Kosten fĂĽr den Arzt
  • GebĂĽhren fĂĽr Atteste und ärztliche Bescheinigungen
  • Ausgaben fĂĽr verordnete Medikamente oder weitere Hilfsmittel
  • Ausgaben fĂĽr Kur- und Heilmittel
  • Kurtaxe vor Ort
  • Fahrtkosten fĂĽr An- und Abreise und am Kurort
  • Kosten fĂĽr den Aufenthalt in der Kurklinik oder im Sanatorium
  • Trinkgelder an das Personal
  • Ausgaben fĂĽr eine private Unterbringung
  • Kosten fĂĽr die Verpflegung

Wichtig: Die Kosten für Verpflegung und Unterbringung werden nicht voll anerkannt. Diese müssen um eine sogenannte Haushaltsersparnis von 20 Prozent gekürzt werden. Machst du deine Steuererklärung mit WISO Steuer, entfällt die lästige Rechnerei. Hier wird alles ganz automatisch berechnet.

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Achtung bei Erstattungen

Es wirken sich auch nur die Kosten aus, die du selbst bezahlt hast. Erstattungen von Krankenkasse, Arbeitgeber, Beihilfestellen und Renten- oder Unfallversicherungen müssen von den Ausgaben abgezogen werden. 

Video: Krankheitskosten steuerlich absetzen

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Kosten fĂĽr die Begleitperson absetzen

Darüber hinaus können auch Kosten für eine Begleitperson abgesetzt werden. Zum Beispiel, wenn du dein Kind auf seiner Kur begleitest. Gleiches gilt, wenn eine hilflose, ältere Person auf Kur begleitet wird. Hier können auch die Kosten für Anreise und Unterkunft abgesetzt werden.

Wichtig: Zwingende Voraussetzung ist, dass der Arzt die Notwendigkeit der Begleitung bescheinigt.  Bei einem Schwerbehinderten mit eingetragenem Begleitbedarf im Ausweis ist ein zusätzliches Attest nicht erforderlich.

Wie muss ich die Kurkosten nachweisen?

Das Wichtigste beim Absetzen der Kurkosten ist zunächst der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit. Dieser muss dir unbedingt vor Antritt der Kur ausgestellt werden! Dafür benötigst du ein amtsärztliches Attest. Hat dir bereits der Medizinische Dienst deiner Krankenkasse die Notwendigkeit bescheinigt, ist ein weiteres Attest nicht notwendig.

Kurkosten mĂĽssen die zumutbare Belastung ĂĽberschreiten

Mit den Kurkosten sparst du nur Steuern, wenn sie eine gewisse Höhe überschreiten. Das ist die sogenannte zumutbare Belastung. Ihre Höhe richtet sich nach deinem Einkommen. Je höher dein Einkommen ist, desto höher liegt die Grenze, ab der sich die außergewöhnlichen Belastungen auswirken.

Weitere Faktoren sind Familienstand und die Anzahl deiner Kinder. Die zumutbare Belastung beträgt in der Regel zwischen 1 und 7 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. Erst Ausgaben, die diese Grenze überschreiten, mindern als außergewöhnliche Belastungen deine Steuer.

Wann sind die Kosten fĂĽr eine Kur Werbungskosten?

Musstest du infolge eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit die Kur antreten? Dann stellen die Ausgaben bei dir keine außergewöhnlichen Belastungen, sondern Werbungskosten dar. Das hat den großen Vorteil, dass die Grenze der zumutbaren Eigenbelastung nicht gilt. Oft machen sich die Ausgaben dann bereits ab dem ersten Euro bei der Höhe der Steuer bemerkbar.

So trägst du die Kosten in der Steuererklärung ein

Die Kurkosten trägst du als außergewöhnliche Belastung in deine Steuererklärung ein. Trage hierfür alle mit der Kur zusammenhängenden Kosten detailliert ein. Unser Tipp: Bewahre alle damit zusammenhängenden Belege und Rechnungen auf, um sie im Zweifelsfall beim Finanzamt einreichen zu können.

Kurkosten trägst du im Bereich Allgemeine Ausgaben > Krankheitskosten und andere Besonderheiten ein.

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Kurkosten trägst du im Bereich Allgemeine Ausgaben > Krankheitskosten und andere Besonderheiten ein.

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FAQ: Kurkosten absetzen

Kann man Fahrtkosten zur Kur absetzen? 

Ja. Kosten für die An- und Abreise zum Kurort können als Kurkosten von der Steuer abgesetzt werden. Hier wird jedoch grundsätzlich nur die Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anerkannt. Die Fahrt mit deinem eigenen Auto kannst du nur ausnahmsweise absetzen, wenn es deine körperliche Verfassung nicht anders zugelassen hat.  
Ja, jedoch werden meist nur Kosten für eine Kur im Ausland bis zur Höhe der Ausgaben anerkannt, die bei einer entsprechenden Kur im Inland entstehen würden. Zudem musst du auch hier den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit vor Antritt der Kur einholen. 
Hast du an deinem Kurort eine Kurtaxe gezählt, zählt auch diese zu den steuerlich abzugsfähigen Kurkosten in deiner Steuererklärung.

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