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Ausbildungskosten von der Steuer absetzen

Das ist bei der Steuererklärung als Azubi zu beachten

Nach der Schule stehen viele vor der Frage: Ausbildung oder Studium? Für beides gibt es Vor- und Nachteile. Einer davon: Die Ausgaben. Kann man Ausbildungskosten absetzen? Wo gibt man sie in der Steuererklärung an?

Kurz & knapp

  • Ausbildungskosten für deine Erstausbildung ohne Dienstverhältnis gehören zu den Sonderausgaben
  • Alle Ausgaben rund um die Ausbildung zählen dazu
  • Du kannst maximal 6.000 Euro absetzen
  • WISO Steuer hilft dir bei der Eingabe deiner Ausbildungskosten

Video: Ausbildungskosten absetzen

Welche Kosten der Berufsausbildung lassen sich von der Steuererklärung absetzen? Das Wichtigste haben wir in diesem Video für dich zusammengefasst.

Kann ich Ausbildungskosten absetzen?

Grundsätzlich ja. In welcher Höhe die Ausbildungskosten abgesetzt werden können, ist aber von der Art deiner Ausbildung abhängig:

  1. Duale Ausbildung oder Duales Studium: Du kannst die Kosten für die Ausbildung immer in voller Höhe absetzen. Du bekommst dafür ja auch eine Ausbildungsvergütung.
  2. Ausbildungen ohne einen Arbeitgeber: Die Ausgaben für deine erste Berufsausbildung oder das erste Studium werden bis zur Höhe von 6.000 Euro als Sonderausgaben anerkannt.

Kein Verlustvortrag, wenn Ausbildungskosten Sonderausgaben sind

Aber: Du kannst die Ausbildungskosten nur in dem Steuerjahr angeben, in dem sie dir auch entstanden sind. Hast du im selben Jahr keine Steuern gezahlt, sparst du auch keine. Ein sogenannter Verlustvortrag – also das Anrechnen deiner hohen Ausgaben in einem späteren Steuerjahr – ist nicht möglich.

Zweitausbildung gehört zu den Werbungskosten

Anders verhält es sich, wenn du bereits eine Ausbildung oder ein Bachelor-Studium abgeschlossen hast. Handelt es sich um eine sogenannte Zweitausbildung, dann werden deine Ausgaben den Werbungskosten zugeordnet.

Hier gibt es keine Beschränkungen in der Höhe der abzugsfähigen Kosten. Für jeden Euro, den du in deine Ausbildung gesteckt hast, sparst du mehr Steuern. Hast du sogar mehr ausgegeben, als du verdient hast, dann kannst du den Verlust in ein späteres Steuerjahr vortragen.

Welche Ausgaben zählen zu den Ausbildungskosten?

Alle Ausgaben, die dir im Zusammenhang mit deiner Erstausbildung oder deinem Erststudium entstanden sind, gehören zu den Ausbildungskosten. Das sind beispielsweise:

Fahrtkosten

Mit jedem gefahrenen Kilometer zum Ausbildungsbetrieb, zur Berufsschule und zur Uni sparst du bares Geld. Zwischen 0,20 Euro und 0,38 Euro pro Kilometer sind drin. Es kommt darauf an, welches Fortbewegungsmittel du nutzt und ob es sich um den Arbeitsweg oder Reisekosten handelt.

Verpflegungspauschalen

Du machst einen Ausflug mit der Berufsschule oder für ein Seminar? Dann kannst du bei einer Abwesenheit von Zuhause von mehr als 8 Stunden den Verpflegungsmehraufwand durch Pauschbeträge abdecken. Diese betragen 14 Euro beziehungsweise 28 Euro – je nachdem, wie lange die Abwesenheit war.

Arbeitsmittel

Laptop, Tablet & C0. gehören zum Alltag in Studium und Ausbildung dazu. Hast du dir ein Gerät extra angeschafft, kannst du es als Arbeitsmittel absetzen. Und zwar den kompletten Kaufpreis.

Experten Tipp

Arbeitsmittel-Pauschale

Es gibt auch eine Arbeitsmittel-Pauschale in Höhe von 110 Euro. Die ist für Papier, Stifte und anderen Kleinkram gedacht. Für die Pauschale musst du keine Rechnungen vorweisen können.

Häusliches Arbeitszimmer

Zum Lernen braucht es Ruhe. Unter gewissen Umständen kannst du ein Arbeitszimmer absetzen. Kannst du die Voraussetzung für das häusliche Arbeitszimmer nicht erfüllen, kommt die Homeoffice-Pauschale für dich infrage.

Rückzahlung von Ausbildungskosten

Soldaten haben den Vorteil, dass sie während ihrer Ausbildung ein hohes Gehalt bekommen. Im Gegenzug dazu müssen sie sich aber für eine bestimmte Dienstzeit verpflichten.

Hast du dir durch ein Dienstverhältnis bei der Bundeswehr zum Beispiel das Medizinstudium finanziert, bist dann aber frühzeitig aus der Bundeswehr wieder ausgetreten, kann der Bund das gezahlte Ausbildungsgeld wieder zurückfordern (siehe Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.04.2017). So wird ein Ausgleich zu den enttäuschten Erwartungen in Bezug auf deine Verpflichtungszeit geschaffen.

Rückzahlung als Werbungskosten absetzen

Auf der anderen Seite kannst du die Rückzahlungen in deiner Steuererklärung als Werbungskosten absetzen. Das liegt daran, dass die Kosten im Rahmen deines ehemaligen und auch aktuellen Dienstverhältnisses angefallen sind.

Information zum Thema

Auch Vertragsstrafen sind steuerlich absetzbar

Wurde statt einer Rückzahlung der Ausbildungsgelder eine Vertragsstrafe festgesetzt, kannst du auch diese Strafzahlungen von der Steuer absetzen. Das geht als nachträgliche Werbungskosten oder auch als Betriebsausgaben, wenn du dich nach deiner Zeit bei der Bundeswehr selbständig gemacht hast.

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FAQ: Ausbildungskosten absetzen

Wann sind Ausbildungskosten Sonderausgaben und wann sind sie Werbungskosten?

Ausbildungskosten zählen zu den Sonderausgaben, wenn es sich um deine Erstausbildung beziehungsweise dein Erststudium handelt. Wichtig: Du hast keinen Arbeitgeber und keine Ausbildungsvergütung.
Handelt es sich um deinen zweiten Ausbildungsweg, gelten die Ausgaben als Werbungskosten. Dazu gehören auch ein Duales Studium und eine Duale Ausbildung.
Grundsätzlich zählen alle Ausgaben, die du im Zusammenhang mit deiner Ausbildung hattest, zu den Ausbildungskosten. Das sind beispielsweise Arbeitsmittel, Fahrtkosten, Prüfungs- und Seminargebühren, Fachliteratur und die Homeoffice-Pauschale.
In der Regel werden die Ausbildungskosten für das eigene Kind durch Kindergeld ausgeglichen. Hast du keinen Kindergeldanspruch mehr, kannst du die Ausgaben für die Ausbildung als außergewöhnliche Belastungen absetzen.
Eine Erstausbildung außerhalb eines Ausbildungsvertrags kann bis zu einer Höhe von 6.000 Euro abgesetzt werden. Für die Zweitausbildung gibt es keine Beschränkungen.
In der Regel bist du während deiner Ausbildung nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Dann hast du sogar 4 Jahre Zeit, sie einzureichen. Geht es um deine Zweitausbildung und du hast einen Verlustvortrag, kannst du die Steuererklärung sogar bis zu 7 Jahre rückwirkend abgeben. Aber: Gib die Ausbildungskosten immer in dem Steuerjahr an, in dem sie auch bei dir angefallen sind.
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