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Sind Heimkosten steuerlich absetzbar?

Pflege und Heimunterbringung in der Steuererklärung

Die Unterbringung in einem Pflegeheim kann sehr teuer werden. Wenn die Einkünfte der betreuten Person nicht ausreichen, greift oft die Familie unter die Arme. In welchem Fall sind die Heimkosten steuerlich absetzbar? Wir zeigen, welche Ausgaben anerkannt werden und wo sie in der Steuererklärung einzutragen sind.

Kurz & knapp

  • Sowohl der Pflegebedürftige als auch die Familie kann Heimkosten von der Steuer absetzen
  • Dabei spielt der Grund für den Umzug ins Heim eine große Rolle
  • WISO Steuer wählt automatisch die beste Ansatzmöglichkeit für dich aus

Video: Heimkosten von der Steuer absetzen

In diesem Video haben wir alles rund um das Thema Pflege und Heimunterbringung für dich zusammengefasst.

Heimkosten absetzen: Gründe für die Heimunterbringung

Die Kosten für die Unterbringung im Pflegeheim sind steuerlich absetzbar. Und zwar dann, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) oder eine Pflegestufe festgestellt wurde. Aber auch bei einer Heimunterbringung aufgrund von Krankheit gibt es den Steuervorteil.

Das gilt nicht nur für die betreute Person, sondern auch für Familienmitglieder, die die Heimkosten finanziell tragen.

Diese Kosten lassen sich dann absetzen:

  • medizinische Leistungen
  • Pflege
  • Unterkunft
  • Verpflegung

Pflegebedürftiger zahlt selbst

Du machst die Steuererklärung für deinen Angehörigen im Pflegeheim? Wird die Unterbringung durch ihn selbst bezahlt, trägst du die Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen ein. Von den Rechnungsbeträgen musst du aber ggf. diese Erstattungen abziehen:

  • Kostenerstattungen der Krankenkasse beziehungsweise Beihilfe
  • Pflegegeld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung
  • Pflegegeld aus der privaten Pflegeversicherung

Haushaltsersparnis beim Umzug ins Heim

Wird bei einer Unterbringung im Heim wegen Pflegebedürftigkeit oder Behinderung der Privathaushalt dauerhaft aufgegeben, musst du die absetzbaren Aufwendungen zusätzlich um eine Haushaltsersparnis kürzen. Die Haushaltsersparnis ist so hoch wie der sogenannte Grundfreibetrag. Für 2024 sind das also 11.604 Euro, beziehungsweise 967 Euro pro Monat. Sie gilt ab dem Tag, an dem der Umzug stattgefunden hat.

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Wenn der Ehepartner noch im Eigenheim lebt

Die Haushaltsersparnis musst du nicht von den Heimkosten deines Angehörigen abziehen, wenn der Ehepartner weiterhin im Eigenheim lebt. In diesem Fall fällt sie also weg.

Zumutbare Belastung beachten

Bei den Heimkosten deines Angehörigen gibt es einen weiteren Haken: Das Finanzamt rechnet die sogenannte zumutbare Belastung an. Das ist ein Betrag, der deinem Familienmitglied keinen Steuervorteil bringt. Denn der Gesetzgeber sagt, dass man ihm zumuten kann, einen Anteil der Kosten selbst zu tragen. Wenn er die Belastungsgrenze überschreitet, bekommt er mit jedem Euro mehr von den Steuern zurück.

Die zumutbare Belastungsgrenze hängt vom Einkommen und Familienstand deines Verwandten ab. Es sind zwischen einem und sieben Prozent des Gesamtbetrags seiner Einkünfte. Bleiben seine Ausgaben für Heim und Pflege unter dieser Grenze, fallen die Kosten steuerlich gesehen unter den Tisch.

Trostpflaster haushaltsnahe Dienstleistungen

Zieht man die Haushaltsersparnis, zumutbare Belastung und jegliche Erstattungen von Versicherungen ab, bleibt meist nicht viel von den Heimkosten übrig, die sich auf die Steuern deines Angehörigen auswirken. Deswegen hat der Gesetzgeber entschieden: Typische Pflegekosten, die durch die zumutbare Belastung nicht zum Tragen kommen, können als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden.

Das heißt, dass Ausgaben für die Reinigung des Zimmers, Reinigung der Wäsche oder Essenszubereitung trotzdem zu einem Steuervorteil führen. Und zwar sind es 20 Prozent der Rechnungsbeträge, höchstens aber 20.000 Euro. Dein Steuerbonus beträgt also maximal 4.000 Euro. Dazu zählt die Miete für das Zimmer im Heim jedoch nicht. Deswegen ist eine detaillierte Rechnung des Heims wichtig, wo die einzelnen Leistungen getrennt aufgelistet werden. So kann das Finanzamt sehen, welche Ausgaben als haushaltsnahe Dienstleistung infrage kommen und welche nicht.

Alternative: Behindertenpauschbetrag

Anstelle des Abzugs von außergewöhnlichen Belastungen kann dein Verwandter auch den Behindertenpauschbetrag nutzen. Damit sind dann alle Kosten rund um die Pflege abgedeckt. Kosten für die Unterbringung kannst du aber trotzdem weiter als außergewöhnliche Belastung absetzen. Deswegen ist es wichtig, dass die Rechnung des Pflegeheims die Kosten für Pflege und Unterbringung getrennt ausweist.

Die Höhe des Betrags hängt vom GdB deines Angehörigen ab:

Grad der Behinderung (GdB) von mindestens …Pauschbetrag (pro Jahr)
20 Prozent384 Euro
30 Prozent620 Euro
40 Prozent860 Euro
50 Prozent1.140 Euro
60 Prozent1.440 Euro
70 Prozent1.780 Euro
80 Prozent2.120 Euro
90 Prozent2.460 Euro
100 Prozent2.840 Euro
Blinde oder hilflose Behinderte*7.400 Euro
* Merkmal „Bl“ oder „hilflos“ ist im Schwerbehindertenausweis eingetragen

Heimkosten absetzen: außergewöhnliche Belastungen oder Behindertenpauschbetrag – was ist besser?

Eine allgemeingültige Antwort gibt es nicht. Aber: WISO Steuer rechnet beides durch und nutzt die bessere Variante für die Steuererklärung deines Angehörigen. Am besten trägst du den GdB und alle Rechnungen des Pflegeheims als außergewöhnliche Belastungen ein. Den Rest übernimmt WISO Steuer für dich.

Du zahlst die Heimunterbringung für ein Familienmitglied

In deiner eigenen Steuererklärung sind Heimkosten steuerlich absetzbar, wenn du sie zum Beispiel für die Betreuung eines Elternteils zahlst. War der Umzug einer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit geschuldet, zählen deine Ausgaben zu den außergewöhnlichen Belastungen. Dann kommt wieder die zumutbare Belastungsgrenze ins Spiel.

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Ausnahme: Die eigenen Einkünfte deines Angehörigen reichen aus

Reichen die eigenen Einkünfte deines Angehörigen samt Zuschüssen von der Pflegekasse zur Deckung der Heimkosten aus, gehst du bei der Steuer leer aus. In der Regel ist dann aber auch deine finanzielle Unterstützung bei der Heimunterbringung notwendig.

Altersbedingte Heimunterbringung

Doch was ist, wenn dein Verwandter sich aufgrund seines Alters dazu entschlossen hat, in ein Pflegeheim oder eine Seniorenresidenz zu ziehen? Gibt es auch ohne amtlich festgestellter Pflegestufe oder Behinderungsnachweis einen Vorteil bei der Steuer?

Dein Angehöriger zahlt die Heimkosten selbst

Zumindest teilweise kann dein Angehöriger die Heimkosten von der Steuer absetzen. Und zwar die haushaltsnahen Dienstleistungen. Das sind Tätigkeiten rund um die Pflege, wie etwa Wäsche waschen. Unterkunftskosten (also Miete, Strom und Wasser) gehören nicht dazu. Hier ist es wichtig, dass das Heim die einzelnen Leistungen in der Rechnung trennt.

Du zahlst die Heimkosten für deinen Angehörigen

Ist dein Angehöriger altersbedingt in ein Heim gezogen, werden deine Zahlungen leider nicht steuerlich berücksichtigt.

Die Lage kann sich immer ändern

Es kann durchaus passieren, dass dein Verwandter zunächst aufgrund seines Alters für eine Heimunterbringung entscheidet. Später wird eine Krankheit diagnostiziert, eine Pflegestufe festgesetzt oder ein Behinderungsausweis ausgestellt. Dann ändert sich auch das Thema Heimkosten in der Steuererklärung. Kosten, die zuvor keinen Steuervorteil gebracht haben, können nun abgesetzt werden.

Heimkosten in die Steuererklärung eintragen

Außergewöhnliche Belastungen, Pflegepauschbetrag oder haushaltsnahe Dienstleistungen – es gibt viele Möglichkeiten, von der Steuer abzusetzen. Zum Glück hilft WISO Steuer dir dabei, die Ausgaben zu erfassen und prüft, welche Variante am besten ist.

Ein zusätzlicher Bonus: Mit deiner Lizenz von WISO Steuer kannst du 5 Steuererklärungen machen. Hast du einen Angehörigen, der im Pflegeheim untergebracht ist, kannst du die Steuererklärung auch für ihn erledigen. Und das ohne Zusatzkosten!

Heimkosten erfasst du im Bereich Allgemeine Ausgaben > Krankheitskosten und andere Besonderheiten > Heimunterbringungskosten.

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FAQ: Heimkosten von der Steuer absetzen

Welche Kosten sind bei der Heimunterbringung steuerlich absetzbar?

Die Ausgaben für medizinische Leistungen, Pflege, Unterkunft und Verpflegung sind als Heimkosten steuerlich absetzbar.
Ja, das geht. Sie zählen dann zu den außergewöhnlichen Belastungen.
Ja, wenn du die Heimkosten deiner Eltern bezahlst. Voraussetzung ist, dass der Umzug aufgrund von einer Pflegebedürftigkeit oder Krankheit stattgefunden hat.
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