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Belege nachreichen mit NACHDIGAL

So reichst du Belege beim Finanzamt ein

Auch die Finanzämter sind digitaler geworden: Wer Belege nachreichen muss, darf sie mit der neuen Funktion NACHDIGAL auch elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Das Digitalisierungsprojekt startete 2020, die Schnittstelle der Finanzverwaltung ist in WISO Steuer bereits verfügbar.

Kurz & knapp 

  • Heute können Belege z. B. Rechnungen elektronisch ans Finanzamt verschickt werden  
  • In WISO Steuer ist NACHDIGAL integriert
  • Für Nachfragen des Finanzamtes solltest du Nachweise aufbewahren, besonders einfach funktioniert das mit Steuer-Scan

Was ist NACHDIGAL? 

NACHDIGAL ist ein Hilfstool der Finanzverwaltung und steht für „Nachlieferung digitaler Anlagen“. Damit lassen sich Belege einfach online nachreichen.  

Wie funktioniert NACHDIGAL?  

Briefumschlag, Briefmarke und dann noch mit der Post verschicken? Das gehört der Vergangenheit an. Mit der digitalen Funktion können Nachweise, Quittungen oder Einsprüche bequem online an das Finanzamt übermittelt werden. Und zwar auch mit WISO Steuer über die Elster-Schnittstelle. Das Programm leitet dich einfach und schnell durch die Schritte zur papierlosen Nachreichung.

Achtung Icon

Welche Dateiformate können verwendet werden?

Aktuell unterstützt NACHDIGAL nur Belege als PDF.

Welche Belege kann ich mit NACHDIGAL nachreichen? 

Sämtliche eingescannte Nachweise und Quittungen, wie beispielsweise Rechnungen, können mit NACHDIGAL digital eingereicht werden. Im Elster Online-Portal geht das für diese Arten von Steuererklärungen:  

  • Einkommensteuererklärung 
  • Umsatzsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung 
  • Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte 
  • Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte 
  • Körperschaftsteuererklärung 
  • E-Bilanz und Einnahmen-Überschuss-Rechnung 

Belege nachreichen mit WISO Steuer 

Einfach und ohne Chaos auf dem PC geht es mit der Kombi WISO Steuer und WISO Steuer-Scan. Mit der App Steuer-Scan fotografierst du Belege einfach mit dem Smartphone ab und WISO Steuer erledigt den Rest.

So geht’s:

  • Die Rechnung oder anderen Nachweis mit der App abfotografieren.
  • WISO Steuer-Scan liest das Dokument automatisch als PDF ein und überträgt es in die Steuer-Box. Diese kannst du in WISO Steuer aufrufen.
  • Bei der nächsten Steuererklärung mit WISO Steuer siehst du alle Belege und deren Inhalte und kannst sie einfach per Drag-and-Drop in die Erklärung ziehen.

Kann ich Belege auch schon vorher beim Finanzamt abgeben?

Belege kannst du auch schon mit der Steuererklärung einreichen. Aber grundsätzlich musst du das nicht tun. Denn es gilt die sogenannte Belegvorhaltepflicht. Das Finanzamt wird dich auffordern, wenn es Belege erhalten möchte.  Ausnahmen gelten nur für bestimmte Themen, wie zum Beispiel beim Behindertenausweis.

Sowohl während der Abgabe deiner Steuererklärung als auch danach, bietet dir WISO Steuer die Möglichkeit, Unterlagen nachzureichen. Das kannst du einfach online erledigen. Denn WISO Steuer unterstützt die NACHDIGAL-Funktion.

Experten Tipp

WISO Steuer erstellt Aufstellungen automatisch

Passend zu deiner Steuererklärung erstellt WISO Steuer automatisch wichtige Unterlagen. Das sind beispielsweise Aufstellungen für Berechnungen oder auch das Begleitschreiben.

So geht Belege nachreichen mit WISO Steuer:

  • Einfach die Belege, die du vorher mit WISO Steuer-Scan eingelesen hast, aus der Steuer-Box in die Steuererklärung ziehen. Alternativ kannst du die Belege auch von deinem Computer einfügen (PDF- und Bild-Dateien).
  • Wähle im Anschluss deine Zertifikatsdatei aus oder nutze unsere den Steuer-Versand, um die Belege elektronisch an das Finanzamt zu senden.NACHDIGAL Belege nachreichen WISO Steuer

Checkliste: Welche Belege sollte ich aufbewahren? 

Auch die Finanzämter haben keine Lust auf den Papierkram: Seit 2017 gibt es die Belegvorhaltepflicht. Konkret bedeutet das: Du reichst keine Quittungen mit der Steuererklärung ein. Das gilt auch für Nachweise über Behinderungen, Spenden und Bescheinigungen über die Kapitalertragssteuer. Erst wenn das Finanzamt ausdrücklich danach fragt, musst du die Belege vorlegen. 

Trage also alle Ausgaben in die Steuererklärung ein, aber bewahre die Nachweise für Rückfragen des Finanzamtes auf – mindestens bis zum Ablauf der Einspruchsfrist. Für bestimmte Ausgaben gibt es auch konkrete Aufbewahrungsfristen.  

Bei diesen Themen will das Finanzamt Nachweise sehen:

  • Steuerbescheinigungen über Kapitalertragssteuer  
  • Spendenbescheinigungen oder Zuwendungsbestätigungen 
  • Nachweis einer Behinderung 
  • Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit 
  • Belege über außergewöhnliche Belastungen (zum Beispiel Krankheitskosten) 
  • Belege über haushaltsnahe Dienstleistungen (zum Beispiel Nebenkostenabrechnung) 
  • Studienbescheinigung 
  • Belege über besondere Werbungskosten (zum Beispiel Fortbildung) 
  • Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen (zum Beispiel Bausparvertrag) 
  • Bescheinigung über Altersvorsorgebeiträge (zum Beispiel Riester-Rente) 
  • Belege über Vermietung (Mietverträge, Rechnungen und Unterlagen vom Notar)

Diese Belege hat das Finanzamt schon 

Viele Belege hat das Finanzamt schon, weil es sie von den Versicherungen, der Krankenkasse und dem Arbeitgeber bereits erhalten hat. Dazu gehören: 

  • Lohnsteuerbescheinigung 
  • Bescheinigungen der Krankenversicherung 
  • Bescheinigungen über Lohnersatz wie Eltern-, Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld 
  • Bescheinigungen über Altersvorsorgebeiträge wie Riester-Rente